REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat (7) 
Chat-RaumThemen-Chat ()

Wohnberaterin Barrierefreies Wohnen und Bauen (Birgit G)
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Vorstellungsrunde - Pro's
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Birgit G
Wohnberaterin
f. Barrierefreiheit
Wohnberaterin<br>f. Barrierefreiheit


Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Hatten

BeitragVerfasst am: 29.08.2005, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall
•die häusliche Pflege ermöglicht oder
•erheblich erleichtert (Überforderung der Pflegekraft bzw. des Pflegebedürftigen verhindern) oder
•eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Und: Maßnahmen in diesem Sinne sind Maßnahmen, welche im wesentlichen mit Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, z.B.
•Türverbreiterungen
•festinstallierte Treppenlifter
•festinstallierte Liftsysteme im Bad
Außerdem der Ein- und Umbau von Möbeln, welche zur Verbesserung der Pflegesituation hergestellt oder umgebaut werden, z.B.
•Austausch der Badewanne durch eine Dusche oder eine
•motorbetriebene Absenkung von Küchenschränken.
Wohnraumanpassung beinhaltet auch den Umzug in andere Wohnung, wenn dadurch häusliche Pflege möglich wird.

Das bedeutet, dass eine mobile Raupe z.B. nicht zu den Maßnahmen einer Wohnfeldverbesserung gehört. (Eingriff in die Bausubstanz fehlt). Die Abgrenzung - eine oder mehrere Maßnahmen - wird durch Eure Begründung festgelegt. D.h. wenn heute geprüft wird, was z.B. jetzt notwendig wäre, eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder herzustellen, wäre das eine Maßnahme. Wenn z.B. also dafür der Bau einer Rampe, fünf Türverbreiterungen und der Badumbau notwendig ist, dann ist alles zusammen eine (!) Maßnahme. Erst, wenn sich der Bedarf aufgrund z.B. einer neuen zusätzlichen Behinderung des Pflegebedürftigen erhöht oder geändert hat (nach Abschluß der letzten Maßnahme), können erneut Zuschüsse beantragt werden. Ich möchte Dir dies an zwei Beispielen erklären: 1. Heute besteht z.B. eine Gehbehinderung (kein Rollstuhl notwendig) - ein Treppenlift und eine Türschwellenbeseitigung wird als eine Maßnahme betrachtet. Nach dem Umbau stürzt der Pflegebedürftige und ist zukünftig an einen Rollstuhl gebunden. Der Badumbau und der Einbau einer festen Rampe wird notwendig. Dies sind Gründe für eine neue Maßnahme. 2. Beispiel: Für ein pflegebedürftiges Kleinkind wird der Badumbau im Obergeschoss bewilligt. Die Eltern können das Kind die Treppe selbst hoch- und runtertragen. Das Kind wird nun älter und damit größer und schwerer. Die Eltern können das Kind nach mehreren Jahren nun nicht mehr selbst tragen und der Einbau eines Treppenlifters wird notwendig. Dies wäre eine neue Maßnahme. Hier noch ein 3. Beispiel: Für eine MS-Kranke, die auf einen Handrollstuhl angewiesen ist, wird ein Treppenlifter bewilligt, weil sie noch selbständig vom Handrolli auf den Lift umsteigen kann und in jedem Stockwerk ein Rollstuhl steht. Aufgrund des fortschreitenden Krankheitsverlaufes, muß die Pflegebedürftige nun zukünftig einen (wesentlich breiteren) E-Rolli nutzen. Dadurch werden diverse Türverbreiterungen, ein Badumbau und der Einbau eines Aufzuges notwendig. Die Pflegebedürftige hat keine Kraft mehr, selbständig vom Rolli umzusteigen und der E-Rolli muß in jeder Etage genutzt werden.

Ich hoffe, die Beispiele haben etwas zur Klärung beigetragen? Die Pflegekassen halten sich mit einer offiziellen Definition nämlich sehr zurück. In Eurem Fall wird die Begründung für eine zweite Maßnahme also vom Alter Eures Sohnes (Größe und Gewichtsänderung) oder von einer Änderung der Selbständigkeit abhängen. Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Erfolg bei der Beantragung und Bewilligung der Zuschüsse. Laßt Euch in jedem Fall vorher von einer Wohnberatungsstelle beraten (die Beratungsgebühren sind ebenfalls im Rahmen der Maßnahmen abrechenbar).
Gruß Birgit
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
Stefie.B.
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 31.08.2005
Beiträge: 443
Wohnort: Germersheim

BeitragVerfasst am: 04.09.2005, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,
erst mal ein verpätetes willkommen auch von uns beck
Und nun meine Frage weiss aber nicht ob du mir helfen kannst da ich in Rheinland Pfalz wohne:wink:
Hab auch schon im Forum gefragt, aber leider keine hilfreiche Antwort bekommen. Crying or Very sad
Wir sind eine vier Köpfige Familie (38,35,14,3 3/4 ), wobei Mandy(3 3/4) unser besonderes Kind ist. Sie hat 100 % und Pflegestufe 2. Nun wollten wir uns ein Haus kaufen da unsere 3 zimmer wohnung etwas zu klein wird ( Mandy schläft bei uns im Bett). Auch haben wir bald keinen Platz mehr weil wir ein Pflegebett für Mandy beantragt haben. Doch bekommen wir von der Bank kein Darlehn weil wir kein Eigenkapital haben. Vom Staat bekommen wir das übliche plus 4000 € mehr wegen Mandy, doch das langt nicht. Wo kann ich mich noch hinwenden ?
Wäre nett wenn du mir ein paar Tipps geben könntest.

LG
Stefie

_________________
Stefie(38), Arabella(17), Marcel( 5 monate) und Mandy ( am 04.01.2009 wurde sie 7 ) freie Trisomie 18, Epilepsie, Wirbelsäulen C-Stellung, Platt-, Senk- und Spitzfüsse, Sehbehindert, Gehörgeschädigt, Hüftdysplasie und Muskelschwäche, Button Sonde, VP Shunt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jessie
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 19.07.2004
Beiträge: 503
Wohnort: HSK

BeitragVerfasst am: 04.09.2005, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo steffie

auch wenn dich die letzten antworten so nicht zufrieden gestellt haben, sage ich dir jetzt noch das letzte, was mir einfällt.

entweder pumpst du bekannte an, ob die dir einen kredit zu ausgehandelten konditionen geben, oder du wendest dich an deine versicherungsgesellschaft. sehr viele bieten auch (manchmal gar nicht so schlechte) konditionen an. läuft z.b. über deine lebensversicherung.

förderungen, wie du sie suchst, aufgrund einer behinderung, gibt es zum hauskauf keine zusätzlichen, für die bereits genannten brauchst du zum beantragen nun mal eine bank als hauptfinanzierer. den zuschuss der wfa bekommst du auch nur, wenn du anschließend behindertengerecht umbaust, aber auch nur nach bedarf, zum hauskauf zählt die "behinderten-förderung" (scheussliches wort, finde aber gerade kein besseres) nicht.

generell gilt ausserdem: ein rechtsanspruch auf förderung besteht generell nicht. du darfst im besten falle mit ihnen rechnen, aber keinesfalls auf sie bauen!

dann gibt es noch finanzierungsberater, da kann ich aber gar nix zu sagen, da ich mit dieser art der finanzierung noch nichts zu tun hatte.

gruß jessie

_________________
"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Claudi-BaWü
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 01.08.2004
Beiträge: 2961
Wohnort: Nähe Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.09.2005, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

auch von mir ein herzliches willkommen.
Bei uns in der Stadt gibt es auch Wohnberater für barrierefreies Wohnen.
Dort bekam ich aber schon mal die Antwort, daß die ganze Beratung nur
Sinn hat in den eigenen 4 Wänden und nicht in Mietwohnungen.
Warum nicht frage ich mich da?

Gruss
Claudi BaWü

_________________
lg claudi

Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury)


Claudia (03/62), Dominik (12/00) Tetraspastik beinbetont, Cerebralparese, Autistische Züge
Seit 02.09.08 ein Schulkind
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Birgit G
Wohnberaterin
f. Barrierefreiheit
Wohnberaterin<br>f. Barrierefreiheit


Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Hatten

BeitragVerfasst am: 06.09.2005, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Stefie.B. hat folgendes geschrieben:

Und nun meine Frage weiss aber nicht ob du mir helfen kannst da ich in Rheinland Pfalz wohne.

Wir sind eine vier Köpfige Familie (38,35,14,3 3/4 ), wobei Mandy(3 3/4) unser besonderes Kind ist. Sie hat 100 % und Pflegestufe 2. Nun wollten wir uns ein Haus kaufen da unsere 3 zimmer wohnung etwas zu klein wird ( Mandy schläft bei uns im Bett). Auch haben wir bald keinen Platz mehr weil wir ein Pflegebett für Mandy beantragt haben. Doch bekommen wir von der Bank kein Darlehn weil wir kein Eigenkapital haben. Vom Staat bekommen wir das übliche plus 4000 € mehr wegen Mandy, doch das langt nicht. Wo kann ich mich noch hinwenden ?
Stefie


Hallo Stefie,
die Chancen stehen schlecht, denn "ohne Moos - nix los". Ohne Eigenkapital ist ein Hauskauf kaum möglich. Ggf. können Eigenleistungen wie "Eigenkapital" einfließen; jedoch auch nur zu geringem Anteil. Generell gibt es - wenn überhaupt - nur Zuschüsse bzw. günstige Darlehen, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (ohne Eigenkapital ist dies selten bzw. nie der Fall). Außerdem wird oft nur der "behinderten-bedingte Mehraufwand" gefördert. Das Eure Wohnung zu klein wird, liegt überwiegend nicht an der Behinderung Eurer Tochter! Eine 3-Zimmer-Wohnung dürfte generell für einen 4-Personen-Haushalt etwas klein sein. Der Platzbedarf für ein Pflegebett ist außerdem auch nur minimal höher, als für ein normales Bett. Damit habt Ihr m.E. keine ausreichenden Argumente für einen besondere Förderung. Aus sozialen Gründen genügt außerdem eine (ggf. größere) Mietwohnung - für einen Hauskauf gibt es demnach auch keine besonderen Gründe. Wie Du schon sagst, der behinderten-bedingte Mehraufwand ist bei Euch bereits berücksichtigt worden. Außer einen Zuschuss von der Pflegekasse (etwa 2.500 Euro) für wohnfeldverbessernde Maßnahmen und ggf. eine höhere Kreditsumme für erhöhten Platzbedarf sind keine weiteren Zuschüsse / Sonderdarlehen denkbar. Allgemeine Förderungen für energiesparende Maßnahmen, ökologisches Bauen bzw. Solarenergie gelten für Euch wie für jeden anderen auch. Überall ist Eigenkapital bzw. eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung. Die sozialen Förderungen - sind zu Recht - nur für den Mehrbedarf / Mehraufwand besonders Bedürftiger gedacht. Daher genügt in jedem Fall eine größere Mietwohnung. Eigentum ist nicht nötig und wird (neben einer Eigenheimzulage und o.g. Extras) auch nicht weiter gefördert. Welche Gründe sprechen sonst für (gefördertes) Eigentum statt Miete? Mir fällt dazu nicht mehr ein. Generell empfehle ich Euch daher die Beratung durch Finanzierungs-Spezis (Bank, Versicherungen, Finanzdienstleister). Wenn die Hauptfinanzierung steht, dann decken ggf. Zuschüsse/Sonderkonditionen auch nur den tatsächlichen Mehraufwand. Wenn eine Finanzierung für ein "normales" Haus nicht möglich ist, dann auch nicht für besonders Betroffene. Sorry, so ist das soziale Netz gedacht und so wird es angewendet.
Gruß Birgit
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Birgit G
Wohnberaterin
f. Barrierefreiheit
Wohnberaterin<br>f. Barrierefreiheit


Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Hatten

BeitragVerfasst am: 06.09.2005, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Claudi-BaWü hat folgendes geschrieben:

Bei uns in der Stadt gibt es auch Wohnberater für barrierefreies Wohnen.
Dort bekam ich aber schon mal die Antwort, daß die ganze Beratung nur
Sinn hat in den eigenen 4 Wänden und nicht in Mietwohnungen.
Warum nicht frage ich mich da?


Hallo,
diese Aussage ist definitiv falsch. Eine Wohnberatung ist immer eine "Allround-Begutachtung und -Beratung". Nicht jede Wohnberatung führt ausschließlich zu baulichen Veränderungen. Ein (guter) Wohnberater gibt auch Tipps zu Ummöblierungen und zur Hilfsmittelversorgung und sollte Lösungsvorschläge zu allen Bereichen machen können. Die Begutachtung der Wohnung und die Beratung der Betroffenen führt immer zu einem Maßnahmen-Katalog mit Vorschlägen zur Problemlösung oder Vermeidung. Selbstverständlich macht die Beratung auch Sinn, wenn die Betroffenen in Mietwohnungen leben. Es gibt unzählige Verbesserungsvorschläge, die davon unabhängig sind. Wenn die Maßnahmen, die zwingend notwendig wären, den Eingriff in die Bausubstanz notwendig machen würden, ist die Zustimmung des Vermieters/Eigentümers zwingend notwendig. Es gibt Maßnahmen, zu denen der Vermieter seine Einwilligung geben muß. Unter Umständen ist die Vereinbarung zum Rückbau bei Auszug jedoch unvermeidbar. Diese müssten vom Mieter ebenfalls bezahlt werden. In vielen Fällen würden Wohnungsanpassungsmaßnahmen jedoch den Wert der Wohnung sogar steigern (bodenebene Dusche, neues Bad). In diesen Fällen kann man unter Umständen sogar den Vermieter an den Kosten beteiligen und um Unterstützung bitten. Es gibt auch Vereinbarungen, bei denen der Vermieter die Umbaukosten (Badsanierung) trägt und die spezifischen Mehrkosten über eine kleine Mieterhöhung bezahlt bekommt. In jedem Fall sollte eine umfassende Wohnberatung zu einem Maßnahmen-Katalog führen und ggf. anschließend unter Hinzuziehung des Vermieters gemeinsam besprochen werden. Viele Vermieter haben heutzutage mit Leerständen zu kämpfen - eine barrierefreie Wohnung lässt sich später viel leichter wieder vermieten bzw. verkaufen. Außerdem führen barrierefreie Wohnungen zu weniger Mieter-Wechseln, dadurch wird die Wohnung ebenfalls geschont. Keine Bange - die Vermieter haben in der Regel selbst Interesse an barrierefreiem Mietraum und langfristigen Vermietungen. Eine Wohnberatung macht immer Sinn (zumindest von fähigen und engagierten Wohnberatern).
Gruß Birgit
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
KatrinS.
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 19.09.2004
Beiträge: 241

BeitragVerfasst am: 10.09.2005, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

um nochmal auf die "Maßnahmen" zurückzukommen: es ist also sinnvoll, alles "nach und nach" zu beantragen!?
Sprich, wenn wir jetzt ein Haus umbauen und bereits alle Dinge einplanen, die unser Sohn mal brauchen wird, kommen wir finanziell schlechter weg, als wenn wir immer je nach Bedarf das nächste "Projekt" angehen. Question

Dann habe ich noch irgendwo gelesen, dass man Fördermittel bereits VOR Abschluss eines Kaufvertrages beantragen muss - erscheint mir unlogisch. think Weißt du näheres?

Gruß, katrin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Birgit G
Wohnberaterin
f. Barrierefreiheit
Wohnberaterin<br>f. Barrierefreiheit


Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Hatten

BeitragVerfasst am: 11.09.2005, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

KatrinS. hat folgendes geschrieben:
es ist also sinnvoll, alles "nach und nach" zu beantragen!? Sprich, wenn wir jetzt ein Haus umbauen und bereits alle Dinge einplanen, die unser Sohn mal brauchen wird, kommen wir finanziell schlechter weg, als wenn wir immer je nach Bedarf das nächste "Projekt" angehen. Question
Gruß, katrin


Hallo Katrin, generell könnte man das so vermuten, allerdings:

1. Es ist nie sicher, dass man später wieder einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommt. Die Kassen sind knapp bei Kasse und man weiß nie, was demnächst noch alles gestrichen wird (vielleicht der Zuschuß).

2. Auf einen Schlag alles umzubauen ist insgesamt günstiger, als jede Maßnahme einzeln in mehreren Abschnitten. Unter Umständen müsste man z.B. wieder Fliesen austauschen oder ergänzen, wenn erneute Änderungen im Bad notwendig werden. Wer garantiert Euch dann, dass die Fliesen noch zu bekommen sind oder keine Farbunterschiede durch verschiedene Partien entstehen. Der Einkauf größerer Mengen ist immer günstiger, als der Einkauf von geringen Mengen oder Einzelstücken. Die Bauvorbereitungen und Baureinigung nach Fertigstellung müssten jedesmal durchgeführt werden. Ganz übertriebenes Beispiel: Wenn der Elektriker 10 x kommen muß, um jeweils einen Schalter anzuschließen, ist dies teurer, als wenn er 1 x kommt und alle Schalter anschließt.

3. Die Mehrkosten für einzelne Maßnahmen sind höher, als die vielleicht (!) zu erwartenden Zuschüsse. Von den Lärm- und Schmutzbelästigungen mal ganz abgesehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Birgit G
Wohnberaterin
f. Barrierefreiheit
Wohnberaterin<br>f. Barrierefreiheit


Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Hatten

BeitragVerfasst am: 11.09.2005, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

KatrinS. hat folgendes geschrieben:
Dann habe ich noch irgendwo gelesen, dass man Fördermittel bereits VOR Abschluss eines Kaufvertrages beantragen muss - erscheint mir unlogisch. think Weißt du näheres?Gruß, katrin


Das ist generell so, immer erst Anträge stellen und nach der Bewilligung mit den Maßnahmen beginnen oder kaufen. Wenn Fördermittel für den Kauf eines Hauses bewilligt wurden und es dann ggf. ein anderes Haus werden soll, können die Mittel nach Rücksprache und erneuter Bewilligung auch übertragen werden. Dafür braucht man dann nur noch einige Unterlagen nachreichen. Zum Hauskauf - Unterschrift Kaufvertrag - ist die sichergestellte Finanzierung Bedingung. Die Förderung ist meistens entscheidender Bestandteil der Finanzierung und daher nur im Vorfeld zu beantragen. Wenn die Finanzierung -ohne Förderung- gesichert ist, sind ggf. Ausnahmen möglich. Dafür fehlen dem Bauherren dann aber oft die Argumente, weshalb eine Förderung notwendig sein sollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
thomas costa
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.2005, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

auch wir stehen vor dem Hausbau. Unsere Tochter ist 10 Jh, hat 100%, Pflegestufe 3 und das H im Ausweis. Wir planen dementsprechend und haben enige Fragen:
- im EG benötigen wir ein Extra-Zimmer um sie tagsüber zu beaufsichtigen
- wir benötiigen ein spez. Treppengerländer w/ festhalten u. Stürze auffangen
- ebenerdige Duschen bzw. Wanne
- totale Einzäungung des Grundstücks w/ Fluchtgefahr

Wer kann uns beraten? Gibt es Infomaterial?
Gruß Familie Costa
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Vorstellungsrunde - Pro's Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.26 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber