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Wer hat Kraftknoten von der KK finanziert bekommen?
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Anke K
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 12:44    Titel: übernahme der Kraftknoten Antworten mit Zitat

Hallo

Ich wollte nur berichten das wir auch gegen die KK gewonnen haben. Hatte 2 Widersprüche geschrieben. Dann ging alles bei der KK zum Widerspruchsausschuss. Muss dazu sagen, das es damals mit der Beantragung des neuen Rolli + Sitzschale + Kraftknoten ein hin und her gab. Zwischen durch sollte der Rolli nicht mehr sein sondern die Aktivline Sitzschale mit Untergestell. Was wir dann von der KK hätten bekommen können. Aber mit einem Eigenanteil von 12.000 Euro. Wo bitte sollten wir das Geld her haben. Also wurde zum Schluss die alternativ Versorgung genommen. Die KK strich die Kraftknoten einfach aus dem Kostenvoranschlag. Darauf hin gab es von mir einen Widerspruch. Der wurde nicht anerkannt. Habe dann eine schriftliche Ablehnung der Kraftknoten bekommen. Darauf wieder Widerspruch. Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, Widerspruch aufrecht gehalten, Widerspruchsausschuss der KK und nach langen warten. Kostenübenahme der KK. Die Kraftknoten sind jetzt vom Sanihaus bestellt und ich hoffe das wir sie in den Ferien anbauen lassen können.
Wollte euch damit nur Mut machen, weiter zu kämpfen. Auch ja insgesamt hat jetzt alles fast 1 Jahr gedauert.

LG Anke

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Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 3 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Anke!

Verrätst Du uns Deine Argumente und die dazugehörige Rechtsgrundlage? Wink

Grüßle
Ursula, die gerade mit der KK um Kraftknotenpunkt und Kassetten-Hublift streitet Rolling Eyes

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Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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Anke K
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ursula

Ich hatte hier aus dem tollen Forum einen Musterwiderspruch. Den habe ich dann für unseren Sohn bearbeitet. Hier ein Link zu der Seite http://www.mittendrin-magazin.de/ar.....hiv/0406/widerspruch.html Ganz unten ist der Widerspruch zum downloaden.

Bei uns war es Einzelfallentscheidung. Weil die KK die Kraftknoten nicht von vornherein abgelehnt hatte. Erst als ich nach einem 3/4 Jahr erneut nachfragte wurden sie einfach gestrichen. Muss aber sagen das es viel mit dem beantragen der Sitzschale zu tun hatte. Was ich in meinen Bericht vorher geschrieben hatte.
Begründet wurde es vom Widerspruchsausschuss, das ich nach so langer Zeit damit rechnen müsste, das die Kraftknoten mit übernommen werden. Da nicht von Anfang an eine Ablehnung dafür geschrieben wurde Und sie haben die KK zum zahlen verdonnert.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 63, § 64 SGB X.
Steht bei mir als letzter Satz.
Ich hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.
Ich drücke euch auf jeden Fall die Daumen.

LG Anke

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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anke!

Hast uns erst einmal wieder was zum Nacharbeiten gegeben Wink

Hast völlig recht, ist immer eine Einzelfallentscheidung Rolling Eyes Damit ja nie alle was davon haben Evil or Very Mad

Wüsnch dir erst mal einen schönen Abend - vielen Dank fürs Raussuchen Wink

Grüßle
Ursula

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Anke K
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BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ursula

Habe vom MMB eine Mail bekommen. Die wird für dich ganz interessant sein.

Es geht in diesem (zweitinstanzlichen) Urteil um die Finanzierung eines Kraftknotensystems (sichere Rollstuhlbefestigung im Fahrzeug) für einen Schüler, der im Rollstuhl zur Schule befördert wird. Dürfte von allgemeinerem Interesse sein.
Gruss Gerhard

swr.de/nachrichten 20.3.2008
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/.....3302610/chdvop/index.html
Mainz Kasse muss Sicherung für Rollstuhl zahlen
Ein Rollstuhlfahrer, der auch beim Transport in einem Fahrzeug den Rollstuhl nicht verlassen kann, hat Anspruch auf ein spezielles Sicherungssystem im Auto. Laut einem Urteil des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür tragen.
Die Kassen müssten den so genannten Kraftknoten als Zubehör zum Rollstuhl zahlen, wenn der Transport für den Schulbesuch erforderlich sei, hieß es in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Die Beförderung des Rollstuhls sei mit dieser Vorrichtung wesentlich sicherer als mit einem herkömmlichen Rückhaltesystem (Az: L 5 KR 129/07). Mit dem Kraftknoten können die Gurte in einem Behindertenfahrzeug einfach befestigt werden. Außerdem kontrolliert er automatisch den richtigen Gurtverlauf.
Im vorliegenden Fall hatte die Krankenkasse des Klägers die Bezahlung des Kraftknotens verweigert, weil sie sich nicht zuständig fühlte. Der Fahrzeuginhaber müsse für einen sicheren Transport sorgen, argumentierte die Krankenkasse. Das sahen die Richter nicht so und bestätigten eine Entscheidung der Vorinstanz. Ein Transport zur Schule gehöre zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, die Krankenkasse sei daher zuständig.
Letzte Änderung am: 20.03.2008, 14.11 Uhr
URL: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/.....3302610/chdvop/index.html

LG Anke

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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anke!

Vielen Dank für die Links - werde sie weiterleiten, allerdings sind wir heute einen beträchtlichen Schritt weiter gekommen.
Mein GöGa bekam (mal wieder) einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin:
die KK könne und wolle auf keinen Fall ein Liftsystem zahlen - auch nicht anteilig, aber sie wolle auch auf keinen Fall einen Rechtsstreit (wir waren wohl deutlich genug Wink ).
Vorschlag ist wohl, das Geld für eine 2. fiktive Sitzschale mit Untergestell, wie gerade neu erhalten + das Kraftknotensystem, aber ohne Einbau und Umbau und Lift Confused
Unsere Anwältin ist über die Feiertage im Urlaub und somit halten wir nun erst einmal die Füße still, aber das klingt erstmal nach etwa 2/5 der Kosten. Die 1/2 übernimmt voraussichtlich (hoffentlich dennoch) die Stelle für Eingliederungshilfe beim Sozial-Amt. Somit blieben noch rund 1500€ offen. Für die würden wir uns nochmals an Stiftungen wenden, in der Hoffnung, dann alles zusammen zu haben Rolling Eyes Wink

Aber es ist gut zu wissen, daß wir immer noch mehr "passende" Urteile finden, falls es doch noch länger dauert Twisted Evil

Grüßle und nochmals Danke
Ursula

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Anke K
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BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ursula

Da das ist doch schon mal ein Teilerfolg. Klasse. Aber noch nicht so viel Freude, bevor eine Anwältin alles gelesen/gesehen und abgezeichnet hat.
Dann drücke ich euch mal ganz fest die Daumen das dass Sozi/Eingliederungsamt euch auch noch Kosten abnehmen kann. Und natürlich das ich dann die restlichen Kosten von Stiftungen erhalten könnt.
Berichte mal bitte wie es weiter gegangen ist.

LG Anke

PS: Schöne Ostern wünschen wir schon mal.

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