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SBA nur 50% und B bei Epi und Autismus?
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*Lia*
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 12:30    Titel: SBA nur 50% und B bei Epi und Autismus? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe es noch nicht schriftlich, soll seit vorgestern schon unterwegs sein.

Linas SBA ist durch, aber nur mit lächerlichen 50% und dem B

Der Sachbearbeiter war super stolz auf sich, weil der Arzt wohl gar keine Buchstaben geben wollte.

Jetzt sagte er mir, ich soll da nicht dran rütteln, er hätte schon dran gemauchelt und ich soll im April nochmal zu ihm kommen, dann würde er sich mal einlesen. Sie wären wegen Umzug ja so beschäftigt!

Das ist ja wohl eine Frechheit................

Jetzt frage ich mich, rege ich mich hier nur künstlich auf, oder wollen die uns über den Tisch ziehen???

Achja, das B wäre auf 1 Jahr erstmal befristet!!

Jetzt zu Linas Diagnosen:

fokale Epilepsie, mit täglichen einfachen und täglichen komplexen Anfällen

Asperger

hochgradig ADHS

Teilleistungsstörung, da der Arbeitsspeicher bei Lina nicht gut funktioniert.

Und dann sind 50% und B alles???????

Also das H würde sie definitiv nicht bekommen und ich sollte froh sein, dAS er überhaupt gearbeitet hat.

Die Versorgungsämter schließen ja und jede Stadt ist dann selber zuständig.

Jetzt arbeitet die da halt nicht mehr.

Ach ja zum Dank, würde er sich über eine Flasche Wein freuen.

Ja wo sind wir denn hier?????

Danny

_________________
Liebe Grüße
*Lia*

"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann"
Zitat von Richard von Weizsäcker
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marion mo
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny!
Bei uns hat man es genauso versucht!Maximilian hat eine Epilepsie mit
globaler Retardierung in allen Exclamation Bereichen.Wir sollten uns mit 70% begnügen
und kein H bekommen.Ich kann dir nur raten,sofort per Einschreiben mit Rückschein Einspruch einzulegen.Bei uns hat es fast 10 Monate Nerven und Zeit
gekostet,bis wir den SBA so hatten : 100% H wie hilflos Bwie Begleitung und
G wie gebehindert.Man hat im Amtauch behauptet,Gutachten vom SPZ eingeholt zu haben,was sich auf Nachfrage dort als gelogen rausstellte.KiA und SPZ
haben sich dann auch noch eingeschaltet und dann hat es endlich funktionert.
Bleib am Ball !
LG Marion

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Wenn ihr mich sucht,sucht mich in euren Herzen.Habe ich dort eine Bleibe gefunden,werde ich immer bei euch sein.
(Rainer Maria Rilke)
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maximama
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny,

also das ist echt eine Frachheit! Evil or Very Mad

Sofort Widerspruch einlegen! Und dass das B nur für ein Jahr kültig sein soll, kann ja gar nicht sein. Ich weiß jetzt nicht auf die Schnelle in welchem Tread es steht aber Annette hat mal alle Musterbriefe zusammen gestellt um SBA zu beantragen und auch den Widerspruch hat sie dort hinterlegt. Suche mal bei den ganzen SBA Treads, da findest du auf alle Fälle was.

LG
Barbara

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Max, *1-2003, Polymicrogyrie links mit daraus resultierender Hemiparese rechts und fokale Epilepsie, rezeptive und expressive Sprachentwicklungsstörung
Carla-Maria *3-2000, 36 SW.; 1930g, 44cm - ADHS
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*Lia*
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das schlimme ist ja, das ich den SBA mit wirklich viel Hilfe beantragt habe.
Habe die ganzen Infos von Annette direkt bei dem Antrag mitgesendet.

Ich bin wirklich sauer.

Das Krankenhaus hat mir gesagt, das ich bei allen was unter 80% und ohne H B G alles ablehnen soll.

Auch die Schule ist davon ausgegangen, das Lina Mind. 80% B G H bekommt.

Das macht mich halt so stutzig, da die ganze Umwelt mir gesagt hat, das Lina die Sachen auf jeden fall bekommt und nun so was.

Da werden wir wohl Einspruch einlegen müssen, aber der Sachbearbeiter ist dann bestimmt nicht mehr gut auf uns zu sprechen, denn der Ausweis wäre eigentlich erst nächstes Jahr ausgestellt worden, da die in Düsseldorf nicht mehr arbeitet.

Mein Sachbearbeiter ist zum Beispiel in der Gruppe " Umzug" und packt jetzt Kisten.
Er hat mir ja vorher gesagt, das er davon ausgeht, das Lina ihren Ausweis erst im April bekomnmen würde, da die da jetzt ca. 3 Monate nicht arbeiten können und dann ja auch erst die Kisten von Post bearbeiten können.

Erst als ich ihm einen vorgeheult habe, das die Schule auf den Ausweis warten, damit sie den Schultransport bekommt, hat er es bearbeitet.

Ich denke, wenn ich jetzt Wiederspruch einlege, habe ich sowieso alles verspielt und er wird uns nicht mehr mögen.

Als ich ihm am Telefon sagte, das ich mich wundere, das Lina die ganzen Sachen nicht bekommen habe, sagte er ich könnte froh sein, das Lina überhaupt das B bekommen hat. Das hätte ich nur ihm zu verdanken, der Amtarzt hätte Linas akte eingesehen, und hätte 50% und sonst nix gegeben.

Hmm, das ist doch nicht normal....

Hat hier jemand ähnliche Diagnosen und einen SBA? Was habt ihr erhalten???

Danny

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Christiane H.
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
lege sofort Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein ein. Das ganze allerdings an höchster Stelle adressiert. Leiter des Amtes.
Normalerweise dürfen Widersprüche nicht vom selben Sachbearbeiter bearbeitet werden. Wenn doch, muß eine Unterschrift vom Vorgesetzen drauf sein, an dem man sich dann widerum wenden kann.
Es gibt auch Bearbeitungsfristen. Leider weiß ich nicht, wo die stehen. Bleib am Ball und alles nur noch schriftlich. Drohe notfalls mit einem Anwalt.

LG Christiane

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Tochter Jenny, geb.1999, ADHS, Asthma und fast hochbegabt
ich (41) Asthma und Lactoseintoleranz und Papa Torsten (44)ADHS?
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny,

Danny Krefeld hat folgendes geschrieben:
Hat hier jemand ähnliche Diagnosen und einen SBA? Was habt ihr erhalten???


unser Sohn hat mit einen Autismus-VERDACHT, Absence-Epilepsie und allgemeiner Entwicklungsverzögerung nach Frühgeburt 80 % + aG + B ab Geburt erhalten (die Schwerhörigkeit war damals noch nicht festgestellt worden).

Nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" gibt es allein für häufige Anfälle, also

"generalisierte [große] oder komplex fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich" 90 - 100 % + "H".

Allein für das Asperger-Syndrom ist ein GdB von mindestens 50 % zu gewähren. Kommt dann noch so viel wie bei euch dazu, MUSS der GdB deutlich höher sein!!!

Beantrage doch Einsicht in die Unterlagen. Dann hast du gute Anhaltspunkte, warum so entscheiden wurde und kannst besser argumentieren. Auf die Einsichtnahme hast du nach § 25 SGB X einen Anspruch.

Viele Grüße

_________________
Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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axel246
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Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny,

das ist ja wirklich ein Skandal - hat er das mit dem Wein wirklich gesagt? Da kannst Du ja schon Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wegen Bestechlichkeit!

Ich kann mich Kaja nur anschließen: Alleine bei Asperger muss schon mindestens 50% drin sein mit G, B und H. In Eurem Fall muss ein wesentlich höherer GdB drin sein. Ich weiß nicht, wie der Rechtsweg genau funktioniert, aber Du solltest Dich hiermit auf gar keinen Fall abfinden. Mad Evil or Very Mad

Viel Erfolg!!!

Axel
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 21:50    Titel: Re: SBA nur 50% und B bei Epi und Autismus? Antworten mit Zitat

Hallo Danny!


Zitat:

Linas SBA ist durch, aber nur mit lächerlichen 50% und dem B

Der Sachbearbeiter war super stolz auf sich, weil der Arzt wohl gar keine Buchstaben geben wollte.

Das ist ja wohl eine Frechheit................


Ja, das ist eine Frechheit und zwar eine ganz gewaltige!

Uli hat "nur" Asperger und GdB 80, H, B und G.

Zitat:
Jetzt frage ich mich, rege ich mich hier nur künstlich auf, oder wollen die uns über den Tisch ziehen???


Der Ausweis ist lächerlich und widerspricht den Gutachterrichtlinen ganz gewaltig! Wahrscheinlich ist er auch erst ab Antragsstelung gültig, würde mich nicht wundern.

Zitat:
Achja, das B wäre auf 1 Jahr erstmal befristet!!


Was mich wundert, wozu eine Begleitung, wenn weder Hilflosigkeit noch Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt, sprich weder H noch G bewilligt wurden?

Zitat:
Jetzt zu Linas Diagnosen:

fokale Epilepsie, mit täglichen einfachen und täglichen komplexen Anfällen

Asperger

hochgradig ADHS

Teilleistungsstörung, da der Arbeitsspeicher bei Lina nicht gut funktioniert.

Und dann sind 50% und B alles???????


Widerspruch einlegen!!!!!! Das H und das G muss sie auch bekommen, außerdem eine rückwirkende Anerkennung!

Zitat:
Also das H würde sie definitiv nicht bekommen und ich sollte froh sein, dAS er überhaupt
gearbeitet hat.

Na toll, der hat wahrscheinlich noch nie in die Gutachterichtlinien geguckt, sowohl bei Autismus als auch bei Epilepsie steht in den Gutachterichtline, das das H zuerkannt werden kann.

Zitat:

Ach ja zum Dank, würde er sich über eine Flasche Wein freuen.


Der spinnt ja! Das ist ja quasi Anstiftung zur Bestechung und dann wird Dir das womöglich negativ ausgelegt. Dieses seltsame Gebaren wäre für mich ein Grund für eine Dienstaufwichtsbeschwerde.
Wegen solcher Dinge kann man fristlos gekündigt werden.

Zitat:

Ich denke, wenn ich jetzt Wiederspruch einlege, habe ich sowieso alles verspielt und er wird uns nicht mehr mögen.


Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder? Du verzichtest auf die Ansprüche Deines Kindes bzw. Eure, nimmst behinderungsbedingte Nachteile in Kauf, die nicht gering gering sind, damit er weiter mag? Entschuldige bitte, aber jetzt spinnst Du! Wink

Echt, dass kann Dir piepegal sein, ob der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt Dich mag oder nicht, der hat seine Arbeit zu machen, er wird dafür bezahlt. Er hat sie sachgerecht und neutral zu machen und sich an die Richtlinien zu halten und nicht danach zu entscheiden, ob er den Antragssteller mag oder nicht. Außerdem gehen die Widersprüche an eine zentrale Stelle, wo sie bearbeitet werden., das macht nicht er. Und die Richtlinien sind eindeutig!

Hattest Du meine Musterwiedersprüche schon? Wenn nicht, schicke mir bitte noch mal Deine Mailadresse, ich finde sie nicht mehr.
Du müsstest halt die anderen Sachen (Epilepsie...) noch mit einarbeiten.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=ausweis+epilepsie#351048

Bei der Höhe des GdB ist es so, das zwar Einzel-GdB vergeben werden, die aber nicht addiert werden, der Gesamt-GdB ist so hoch wie der höchste Einzel-GdB.

Danny, ich kann Dich nur ermutigen, lege Widerspruch ein, das, was der Sachbearbeiter sich da geleistet hat ist eine Frechheit ohnegleichen, Lina stehen das H und das B zu! (kannst Du mir mal seine Telefonnummer geben, der Mann benötigt etwas Weiterbildung? Wink)

Du schreibst, sie hat täglich Anfälle, lies im verlinkten Beitrag nach, was es dafür für einen GdB gibt und arbeite das in den Musterwiderspruch mit ein!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=ausweis+epilepsie#351048

Lege ggf. erstmal pauschal widerspruch ein, um die Frist zu wahren, man kann die begründung nachreichen!
Schicke in der Begründung auch noch mal das gesamte Material mit, wie geschrieben bearbeitet das einen andere Stelle.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 30.11.2007, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

marion mo hat folgendes geschrieben:
Bei uns hat es fast 10 Monate Nerven und Zeit
gekostet,bis wir den SBA so hatten


Hierzu noch eine Anmerkung: Beim Erstantrag kann man, wenn man nach 6 Monaten noch keinen Bescheid hat, beim Widerspruch bereits nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=unt%E4tigkeitsklage
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....nt%E4tigkeitsklage#443089
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=unt%E4tigkeitsklage (2. und 4. Beitrag)

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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*Lia*
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BeitragVerfasst am: 03.12.2007, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

heute haben wir es endlich schriftlich bekommen.

Lina hat einen SBA mit 50% erhalten und die Merkzeichen B und G.

Der Ausweis ist bis 04/09 gültig. Und gültig ab EINGANG des Antrages für SBA.

Als Grundlage haben die die Epilepsie und die Verhaltensstörung angegeben und die wären mit 50% angemessen bewertet.

Ich weiß jetzt gar nicht was die mit Verhaltensstörung meinen.
Vielleicht ist das ja das Beamtendeutsch für ADHS??

50% bei Linas Epi kann nicht sein, da Lina täglich Anfälle hat.
Wenn ich das richtig in den Gutachterrichtlinien gelesen habe, wären wir da schon bei 90 oder 100 %

Die Diagnose Asperger ist gar nicht erwähnt worden und daher auch keine Gültigkeit ab Geburt.

Die Teilleistungsstörung, Minderung des Arbeitsspeicher ist auch nicht erwähnt worden.

Wo kann ich denn nachlesen, das Lina das Merkzeichen H zusteht??

Wenn ich das richtig gelesen habe, steht ihr das H beim Asperger zu, das H bei Epilepsie sowie auch beim ADHS.

Wo finde ich denn da gültige Quellen, damit ich zitieren kann???

Da wir jetzt mit dem SBA Probleme haben, womit ich ja gar nicht gerechnet habe, werden wir bei der Pflegestufe bestimmt genauso Probleme bekommen.

Manchmal hat man gar keine Lust mehr.

Mann kommt sich vor wie ein Schmarotzer!!!!!

Ein positives Erlebnis hatte ich heute. Habe heute mit Linas Ergo Therapeutin gesprochen und die sagte mir, das seitdem Sie ihre Therapie auf Autismus umgestellt hat, es jetzt super mit Lina klappen würde und Sie das teach Programm mit Lina machen will.
Endlich mal Fortschritte.....

Danny

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Liebe Grüße
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Zitat von Richard von Weizsäcker
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