REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Riesterrente
Gehe zu Seite 1, 2, 3 ... 19, 20, 21  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
anjachris
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 00:18    Titel: Riesterrente Antworten mit Zitat

hallo zusammen
hoffe das ich hier richtig bin da hier alles über rechtliche sachen steht


also ich würde gerne rister machen man hat mir auch angeboten das es geht da ich keine sozi oder arbeitslosen geld bekomme sondern nur das pflegeld meine frage ist ob das wirklich rechtlich ist oder wieder nur versicherungslabberei???

hat jemand riester nur mit dem Pflegegeld als einkommen???
würde mich freuen etwas zu hören von euch

lg
anjachris

_________________
bin stolze mutti von einem 15j jungen,hat das coffin/lowry syndrom....(sprachbeh. und entwicklungsverz).....würde gerne nette leute kennen lernen....wir sind immer jut drauf"fg"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
*Martina*
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.07.2004
Beiträge: 4298

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe als Einkommen auch nur das Pflegegeld und riestere für 60 Euro im Jahr.

Schau mal hier;
http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic3672.html

Gruß,

Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Renate63
Kinder-
krankenschwester
Kinder-<br>krankenschwester


Anmeldedatum: 20.05.2006
Beiträge: 1781
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

wenn ich das richtig verstanden habe, beziehst Du Pflegegeld für den Sohn ? Das ist dann nicht Dein sondern sein Einkommen. Ich habe auch einen Riestervertrag und erhalte die statlichen Zuschüsse. Man kann im riestern, nur die Beiträge und Zulagen ändern sich dann.

LG Anette

_________________
Nach vorne schauen !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker VB
Professional
Professional


Anmeldedatum: 10.01.2006
Beiträge: 3942
Wohnort: Eppingen

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

im angegebenen Link steht zwar schon das meiste drinn, jedoch hat sich seit 2005 auch ein bisschen was in der Riesterrente getan.

zuerst einmal zur Definition des Pflegegeldes:
Riesterberechtigt ist jeder, der Sozialversicherungspflichtig ist. Somit ist jedes Elternteil, dass ein Kind oder einen Erwachsenen betreut, der über eine Pflegestufe verfügt Riesterberechtigt. Gleiches gilt auch für Mütter oder Väter, die sich im Erziehungsurlaub befinden bis das jüngste Kind ohne Pflegestufe 3 Jahre alt ist.
Aber auch alle Beamten sind voll Riesterfähig!

Auch ALG 1- Empfänger sind sozialversichert und somit auch Riesterberechtigt.

Grundlage der Riesterrente ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Ab 01.01.2008 beträgt der Anteil 4% des Bruttoeinkommens 2007 um die volle Förderung des Staates zu erhalten. Diese Förderung beträgt 154,-- Euro pro Erwachsener und 185,-- Euro pro Kind, solange Kindergeld fließt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit bis zum Höchstbeitrag von 2.100,-- Euro/Jahr die Beiträge Steuersenkend einzusetzen.

Für Erziehende und pflegende Menschen gilt der Mindestbeitrag von 60,--Euro/Jahr als ausschlaggebende Größe um die volle Förderhöhe zu erhalten. Verfügt aber diese Person über ein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen, so gilt hier wieder die 4%-Regelung!

Grundsätzlich ist der Beitrag frei wählbar und auch voll flexibel zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag. Habe ich aber weniger wie die 4% des Bruttoeinkommes investiert, erhalte ich auch nur anteilig die Fördermittel des Staates.

Die Riesterverträge müssen mindestens auf den 60. Geburtstag abgeschlossen sein und sind in Ihrer Rente VOLL steuerpflichtig. Bei Fälligkeit besteht eine Kapitalisierungsmöglichkeit von 30% des Deckungskapitals, das auch im Jahr der Fälligkeit voll versteuert werden muss. Der restliche Betrag muss als lebenslange Rente laufen.

Die Riesterrente ist seit 2006 auch vererbbar. Das bedeutet, dass im Todesfall während der Vertragslaufzeit nicht nur das Kapital ausbezahlt wird (es handelt sich ja um einen Privatvertrag, aber ACHTUNG: in diesem Fall muss die gesamte Förderung zurückbezahlt werden! Und natürlich fällt auch Steuer an!) sondern man kann auch verlangen, dass alle Kapitalien des Verstorbenen aus seinem Riestervertrag, das heißt einschließlich aller erhaltenen Fördermittel in den eigenen Vertrag ohne steuerliche Belastung überführt werden.
Deshalb ist es sehr empfehlenswert, dass BEIDE Ehepartner einen Riestervertrag abschließen.

Ich hoffe, dass ich Euch damit einen Überblick über die Riesterrente schaffen konnte.
Ich würde diese Form der Alterssicherung grundsätzlich empfehlen, vor allem wenn eure Kinder über eine Pflegestufe verfügen. Wenn noch Fragen da sind, könnt ihr euch gerne an mich wenden.

liebe Grüße
VOLKER

_________________
10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
MichaelK
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

ich denke mal, dass du als Pflegeperson Rentenbeiträge bekommst. In dem Fall bist du auch zulageberechtigt. Wenn du, wie Martina, den Mindestbeitrag von 60 € pro Jahr einzahlst, ist das schon in Ordnung.
Ansonsten ist private Altersvorsorge eine schwierige Sache und wenn du mehr als den Mindestbeitrag einzahlen willst, solltest du dich ausführlich beraten lassen. Wenn du den Anbietern nicht traust, kannst du dich auch von der Rentenversicherung beraten lassen.

Volker VB hat folgendes geschrieben:
Die Riesterverträge müssen mindestens auf den 60. Geburtstag abgeschlossen sein und sind in Ihrer Rente VOLL steuerpflichtig.


Fairerweise muß ich noch ergänzen, dass Zahlungen aus der Riester-Rente nicht nur voll steuerpflichtig sind, sondern auch voll auf Sozialleistungen angerechnet werden. Insbesondere ist das für Menschen zu beachten, die im Alter möglicherweise wegen einer geringen Rente auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sein könnten.

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
anjachris
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

wow



erstmal vielen dank für die schnellen antworten Rolling Eyes


so zu dir volker Very Happy

gibt es irgent einen link zu einem amtlichen dokument wo hervor geht (gesetz oder ähnliches) das es geht nur mit dem pflegeld???

habe mich auch schon bei einer vers. erkundigt per telefon die wollen mir eine dynamische riester anbieten .bin leider nicht so form darin und möchte keinen fehler machen

lg anja

_________________
bin stolze mutti von einem 15j jungen,hat das coffin/lowry syndrom....(sprachbeh. und entwicklungsverz).....würde gerne nette leute kennen lernen....wir sind immer jut drauf"fg"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MichaelK
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

grundsätzlich zulagenberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen, siehe § 10a Einkommensteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html

Als Pflegeperson bist du rentenversicherungspflichtig, wenn du die Voraussetzungen nach § 3 Ziffer 1a SGB VI erfüllst: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__3.html

Dazu gibt es auch vom Bund Info-Brüschüren: http://www.deutsche-rentenversicher.....roschueren,lv2=15194.html

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Volker VB
Professional
Professional


Anmeldedatum: 10.01.2006
Beiträge: 3942
Wohnort: Eppingen

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

anjachris hat folgendes geschrieben:
habe mich auch schon bei einer vers. erkundigt per telefon die wollen mir eine dynamische riester anbieten .bin leider nicht so form darin und möchte keinen fehler machen


Hallo Anja,

es ist definitv so, dass Du nur aufgrund der Pflege eines pflegebedürftigen Menschen riesterfähig bist.
Für die Pflege erhälst Du Pflichtbeitrags-Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bist Du Pflichtversichert und riesterfähig. @Michaelk hat da auch den Link ja reingesetzt, wenn du einem Versicherungsfachmann so wenig Glauben schenkst.... Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Wink

Was das Angebot wegen einer dynamischen Riesterrente angeht, da würde ich Dich warnen.
Dynamik heißt in der Regel eine laufende und feste Beitragserhöhung. Diese kann sich an der Erhöhung der für die Rente relevanten Faktoren wie Mindestbeitrag, Beitragsbemessungsgrenze und dergleichen orientieren, hat aber in der Regel eine laufende Anpassung von 5%

Wenn Du einen Riestervertrag installieren möchtest, solltest Du Dich auf den mindestbeitrag fixieren -- es sei denn, Du hast die Möglichkeit, mehr zu investieren. Denn Riesterverträge bzw. das Kapital darin ist geschütztes Kapital und damit auch Hartz-4-sicher!

liebe Grüße
VOLKER

_________________
10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
anjachris
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

und nochmals vielen dank für die schnelle reaktion von euch kann leider erst heut abend nach schauen bei den links werde mir auf jedenfall die zeit dazu nehmen


volker Very Happy
habe vertrauen zu vers.aber wenn man keine ahnung hat fragt man doch lieber nach bevor man was falsches macht Very Happy Very Happy Very Happy

werde morgen dann mal wieder hier rein schauen und euch mitteilen was ich von den links hallte

nochmals vielen vielen dank

lg anjachris

_________________
bin stolze mutti von einem 15j jungen,hat das coffin/lowry syndrom....(sprachbeh. und entwicklungsverz).....würde gerne nette leute kennen lernen....wir sind immer jut drauf"fg"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
anjachris
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 26.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen
so habe es geschafft mir alles mal in ruhe durchzulesen . Laughing

habe jetzt zum erstenmal in der broschüre gelesen das auch 'nicht gewerbliche pflegende' zu den geförderten gehören.
wobei man daraus erst einmal lesen können muss, dass damit menschen gemeint sind, die angehörige pflegen und dafür geld von der pflegeversicherung bekommen (und somit auch zahlungen in die rentenversicherung) icon_scratch.gif

lg anjachris

_________________
bin stolze mutti von einem 15j jungen,hat das coffin/lowry syndrom....(sprachbeh. und entwicklungsverz).....würde gerne nette leute kennen lernen....wir sind immer jut drauf"fg"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.) Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2, 3 ... 19, 20, 21  Weiter
Seite 1 von 21

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.17 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber