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SBA für meinen Sohn?

 
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leonsmama
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 13:37    Titel: SBA für meinen Sohn? Antworten mit Zitat

Hi!

Ich bin etwas unentschlossen, was meinen kleinen Mann angeht, im Bezug auf einen SBA.

Er geht ja uf eine Förderschule, Zweig körperliche und motorische Entwicklung, seine Krankheitsbilder sind im Profil etwas nachzulesen, das Wesentlichste sind die Epilepsie, Konzentrationsstörungen, eine Balkenagenesie, NEurodermitis und Allergien....

Kann er wegen ersten drei einen SBA erhalten? Ich glaube schon, aber wie?

Hat jemad von Euch einen ähnlich besonderen Schatz zu Hause und kann mir Ratschläge geben?

Danke

Frauke

_________________
Leon (8), Epilepsie, Konzentrationsstörungen, Intentionstremor, globale Entwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsverzögerung, Dyslalie, motorische Retardierung, Muskelhypotonie, Koordinationsstörung, Neurodermitis, Allergien, früher Röhrchen und Beschneidung, zweifach Polypen entfernt, frühk. Reflexe (Reste), Tiefenwahrnehmungsstörung, AVWS, ...
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Jaqueline
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frauke,

schon alleine die Epilepsie berechtigt ihn zu einem SBA. Wenn du einen Antrag beim Versorgungsamt stellst (oder welches Amt bei euch dafür zuständig ist), reichtst du ärztliche Gutachten mit ein, aus denen hervorgeht, welche Einschränkungen er hat. Welchen Grad er dann bekommt, hängt von der schwere der Epilepsie ab. Bei den Merkzeichen sollte aber mindestens das G für euch drin sein (wegen Einschränkung im Straßenverkehr.) Mein Freund hat auch nur Epilepsie und hat einen SBA mit 70 und G. Welchen Grad es für welche Anfallsform und Häufigkeit gibt, siehst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Epilepsie

Du musst ziemlich weit nach unten scrollen.

_________________
LG Jaqueline
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Nur wahre Freunde hinterlassen Spuren im Herzen.
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Bea F.
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frauke,
sprich doch mal Deinen Kinderarzt an. Soweit ich weiss, brauchst Du für die Beantragung eines SBA ärztliche Befunde und vor allem eine Diagnose. Dann kannstdu den SBA beim Versorgungsamt beantragen.
Da Dein Sohn ja schon 6 Jahre ist, warum hast du denn nicht schon eher einen SBA beantragt?

Liebe Grüße
Bea

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Nando 93, Dario 97 nach Unfall 2001 hypoxische Hirnschädigung mit Tetraspastik, Button seit 2001 und verschiedene kleine Baustellen, Nevio 97 und Leya 2005.... und natürlich Bea , Bj. 63 Smile
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Yve68
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frauke,

selbstverständlich solltest du einen SBA beantragen. Ich selber habe meinen letzte Woche beim Versorgungsamt abgegeben. Mein Sohn wird Donnerstag 11! DEnke dran, den Antrag RÜCKWIRKEND zu beantragen. Ab dem Moment, wo Auffälligkeiten aufgetreten sind. Wohl ab Geburt, oder?

Du kannst dir so einen Antrag über Internet ziehen. Das Ausfüllen ist recht unkompliziert. Alle Befundberichte etc. in Kopie mit dranhängen.

Und wie Bea schon gesagt hat: Bitte deinen KiA um Hilfe. Wieso hat er dich eigentlich noch nie darauf angesprochen Shocked

lg yvonne

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Yvonne68 mit Marius 11/96;
Fortschreitende periphere Neuropathie und dadurch bedingte neurogene Muskelatrophie (Muskelschwund); Achillessehnverlängerung rechts Okt/07

Ein Tropfen Hilfe ist besser als ein Ozean voll Sympathie!
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 15:27    Titel: Re: SBA für meinen Sohn??? Antworten mit Zitat

Hallo Frauke!

leonsmama hat folgendes geschrieben:

Er geht ja uf eine Förderschule, Zweig körperliche und motorische Entwicklung, seine Krankheitsbilder sind im Profil etwas nachzulesen, das Wesentlichste sind die Epilepsie, Konzentrationsstörungen, eine Balkenagenesie, NEurodermitis und Allergien....
Kann er wegen ersten drei einen SBA erhalten?


Wegen allem schon einzeln würde er einen Ausweis bekommen!
Alleine schon für Epilepsie gibt es H, B und G und je nach Ausprägung bis zu GdB 100.

Zitat:
kann mir Ratschläge geben?


Umgehend beantragen und zwar rückwirkend!

Bitte hier reingucken:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330
Da sind auch die entsprechenden Schen aus den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" verlinkt nach denen die Versorgungsämter entscheiden sollen.
Beantrage bitte auch die Merkzeichen ausdrücklich mit, die werden nämlich gerne "vergessen", obwohl sie dem Kind zustehen.

Zum Ausweis bei Epilepsie habe ich hier schon was geschrieben:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=ausweis+epilepsie#351048

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jaqueline!

Jaqueline hat folgendes geschrieben:

Bei den Merkzeichen sollte aber mindestens das G für euch drin sein (wegen Einschränkung im Straßenverkehr.) Mein Freund hat auch nur Epilepsie und hat einen SBA mit 70 und G.


http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/21.htm

Dort steht: (6) Bei einer Reihe schwerer Behinderungen, die aufgrund ihrer Art und besonderen Auswirkungen regelhaft Hilfeleistungen in erheblichem Umfang erfordern, kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung angenommen werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen von Hilflosigkeit erfüllt sind.

Dies gilt stets bei...

.........in der Regel auch bei

* Hirnschäden, Anfallsleiden, .............


Bei Kindern heißt es zum H:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/22.htm

# Bei hirnorganischen Anfallsleiden ist häufiger als bei Erwachsenen auch bei GdB/MdE-Werten unter 100 unter Berücksichtigung der Anfallsart, Anfallsfrequenz und eventueller Verhaltensauffälligkeiten die Annahme von Hilflosigkeit gerechtfertigt.

Zum B: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm
... Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist anzunehmen bei....

Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.


Hat Dein Freund kein B? Neulich schrieb eine Userin im Forum, dass sie Epilesie und das B hat. (eine Begleitung ist übrigens nicht Pflicht, war es noch nie und seit einer Gesetzesänderung im Dezember 06 heißt es jetzt, das der Ausweishinhaber zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt ist.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Jaqueline
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BeitragVerfasst am: 28.10.2007, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

nein, er hat nur G und GdB 70.

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LG Jaqueline
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