wir haben seit ein monat Plegestufe 1 bekommen ,und sind nicht ganz einverstanden .Da es schon 1 monat vergangen ist wollte wissen ob ich noch ein wiederspruch geltend machen kann ???
vanessa
( ich weiss das ich diese woche viele fragen angestelte habe, aber am anfangen hat mann so viele fragen ... ich danke alle die unsere frangen schon beantwortet haben...) _________________ 30.06.2004 -stoffwechseldefekt OTC- Mangel, essenstörung, PEG, Wharnehmungsstörung, Verhaltenstörung, entwicklungsverzörgert, isomaltase saccharase mangel, reflux . SBA 80% B,H,G- Pflegestufe 2, Port anlage
was steht denn in dem Schreiben drin als Rechtsbelehrung?
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
Du hast einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Wenn der Bescheid mit normaler Post gekommen ist, gilt er drei Tage, nachdem die Behörde ihn abgeschickt hat, bei Euch als angekommen. Und das ist dann das Datum, wo diese Frist anfängt.
Ein Beispiel: Der Sachbearbeiter macht den Bescheid am 25. Oktober fertig und legt ihn seiner Geschäftsstelle hin. Am nächsten Tag verlässt er das Amt, das ist der 26. Oktober. Und selbst wenn Du ihn am nächsten Tag hast, zählt es so, als hättest Du ihn erst am 29. Oktober bekommen. Dann hast Du einen Monat Zeit, also muss der Widerspruch am 29. November bei der zuständigen Stelle (steht im Bescheid drin) sein.
Wenn der Brif von der Krankenkasse aber per Einschreiben kam, gilt das Datum, an dem Du ihn bekommen hast.
Also musst Du jetzt genau gucken, von wann der Bescheid ist. Aber frag einfach noch mal nach, wenn Du es nicht genau verstanden hast. Du darfst mir auch gerne eine PN schreiben.
Liebe Grüße, Rachael _________________ Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
Hallo, was hast du für Probleme mit der Pflegestufe 1? _________________ Natalie geb. 05.06.06 Intrazerebrale Blutung im Bereich der Pons; Aneurysma A.basilaris; Pupillenfunktionsstörung;Brille; hypoton; motorische Funktion kaum vorhanden;Schwerhörigkeit bds. Hörgeräte; unser Sonnenschein/ und Carolin geb. 23.10.08 unsere kleine Biene ("einfach ganz normal")
Ich wünsche dir viel Glück dabei!!
Wir sind auch grade dabei, b.z.w: mitten drin
Du wirst sicherlich hier auf deine Fragen viele Antworten finden, ich selber habe hier sehr viel Hilfe erhalten.
Der Medizinischer Dienst kommt bei uns zum Zweiten mal, am 30!
LG
Christin u Alessio _________________ Christin(79)mit Gianluca (1/07) gesund, Alessio (03) Globale Entwicklungsstörung im Sinne einer schweren mentalen Behinderung mit schwerer Sprachentwicklungsstörung, Wahrnehmungsstörung
Erstens habe ich keine bericht gekrigt wo zeigt wie viel minuten haben die gerechnet für alles,...
Wo die Gutachter hier war, hat meine Tochter keine PEG gehabt sonder eine Nase Sonde gehabt, das heißt das die situation meiner Tochter anders war..
Außerdem, meine Tochter erbricht und hat stuhlgang icontinenz ofter mal am Tag, ich muss auch ofter mal in der woche zur Klinikum fahren ( hin und zurück über 80 km, wartenzeit, warten auf ergebnis).
Sie ist noch zu hause aber bald (Nächste Monat warscheinilich) geht sie zur Kindergarten ( Lebenhilfe Kindergarten) und dann weiss ich nicht ob die rechnen würde der Zeitdie sie dort ist...
Ich glaube wann mann die diagnose bekommt hat mann anders in kopf als denken im so viele burokratisch probleme und der Zeit für so was ist viele zu kurz, ich meine Behinderte ausweiss, Pflegegeld, Kindergarten, artzt termini über alle, ich habe noch so viele frage zu stellen und ich weiss nicht wo ich anfangen soll,
Wäre es schön wenn ich diese forum am anfangen gefunden hätte und auch das ich mich davor getraut hier zu schreiben...
du kannst bei der Pflegekasse eine Kopie des Gutachtens anfordern. Da kannst du dann die anerkannten Pflegezeiten nachlesen.
Wenn sich die Pflege erhöht hat, kannst du auch jederzeit einen Erhöhungsantrag für die Pflegestufe stellen.
Wenn du es noch nicht gemacht hast, dann lies bitte mal in der Pflegegeldfibel nach, was alles zur Begutachtung gehört.
zum Auslandsaufenthalt noch:
bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Ansonsten mußt du keine Angst haben, hier deine Fragen zu stellen. Dazu ist das Forum ja da
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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