Hallo, aus der Quelle, die Annette angegeben hat, lese ich eines heraus: Demnach muss man mit dem Kind das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durchlaufen haben. Wenn das Kind aber nicht von einem Sonderschulpädagogen begutachtet wurde, hat es keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Das deckt sich mit dem, was der Rekor unserer GS sagte, als ich ihn auf Schwierigkeiten meiner Kinder angesprochen habe. Die waren ja auf der Sprachheilschule und als sie dann zur GS kamen, wurde der Förderbedarf formell aufgehoben. Damit entfiel auch jeder Anspruch auf separate Förderung. Wenn also Jcqueline dem Lehrer nur "Privat" von den Schwierigkeiten ihres Sohnes berichtet hat, dann kann er nur aufgrund dessen, was sie sagt, nicht gefördert werden. LG
Hallo,
ich würde es mal über den Deutschlehrer versuchen und nach differenziertem Unterricht fragen, falls Sonderförderung nicht in Betracht kommt... http://www.deutschunterricht.org/diff1.htm
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