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Schwerbehindertenausweis kam an. Was heißt das für uns nun?
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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 14:18    Titel: Schwerbehindertenausweis kam an. Was heißt das für uns nun? Antworten mit Zitat

Hallöle,

Leons SBA kam heute an. Er hat 100 H. Was heißt das für uns nun konkret? Welche Vorteile hat das für uns als Eltern und für ihn als Kind?

Danke schonmal.

_________________
Anny (*2/82)->ADS und Hochbegabung mit Leon (*03/06) ~Nierenagenesie links, angeboren Ektomorph und starke Entwicklungsverzögerung~ und Kevin (*09/02) ~unerklärliche Entwicklungsverzögerung, schwere Sprachstörung, Verdacht auf ADHS~
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sandy29
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Ihr ein Auto habt, könnt Ihr das auf den Namen vom Kind ändern lassen, da bezahlt Ihr keine Steuern mehr. Und dann kannst Du mit dem Merkzeichen H alle Arztbesuche/Therapien usw. also die gefahrenen Kilometer erstattet bekommen. Einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen...
Hast Du eine PS für Deinen Kleinen?
LG Sandy

_________________
Sandy und ihre Mäuse
Für die Jenige die hier mitliest und es an eine Dritte weitergibt ...
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden, und erst dann kannst Du über mich urteilen...
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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die PS ist noch in Arbeit. Der MDK war bereits da vor 3 Wochen. Nun warten wir auf den Bescheid.

danke für die Inmfo Smile

_________________
Anny (*2/82)->ADS und Hochbegabung mit Leon (*03/06) ~Nierenagenesie links, angeboren Ektomorph und starke Entwicklungsverzögerung~ und Kevin (*09/02) ~unerklärliche Entwicklungsverzögerung, schwere Sprachstörung, Verdacht auf ADHS~
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 17:27    Titel: Re: Schwerbehindertenausweis kam an. Was heißt das für uns n Antworten mit Zitat

Hallo Anny!

Dark Anny hat folgendes geschrieben:


Leons SBA kam heute an. Er hat 100 H. Was heißt das für uns nun konkret? Welche Vorteile hat das für uns als Eltern und für ihn als Kind?


Die allererste Frage wäre für mich: Hat er nur das H, kein B und kein G? Wäre für mich bereits ein Grund, Widerspruch einzulegen!!!! Das B wird oft mit der Begründung verweigert, gleichaltrige gesunde Kinder bräuchten auch eine ständige Begleitung, was zwar stimmt, aber für die Bewilligung nicht relevant ist. Und jemand als hilflos anzuerkennen, nur im Straßenverkehr ist et es nicht, ist paradox! auch hier ist das Alter des Kindes nicht relevant für die Gewährung!

Zweite Frage: Ab wann ist der Ausweis gültig? Ab Datum der Antragsstellung? Wenn ja, Widerspruch!!!! (es sei denn, Du hast den Antrag schon 2006 gestellt, dann wärs ehal, da Leon ja 2006 geboren ist und die Freibeträge immer Jahresbeträge sind).

Alles andere zu den steuerlichen Nachteilsausgleichen kannst Du hier http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#423687 in der PDF-Datei (ab Seite 3) im ersten Link nachlesen, im 2. findest Du einen Musterbrief für die rückwirkende Geltendmachung der Freibeträge, wenn rückwirkend anerkannt wurde. Wenn nicht, lege umgehend Widerspruch ein!!!!

Musterbrief dafür: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....dingte+musterbrief#351730
Falls B und G wrijklich fehlen, musst Du das mit reinnehmen.

Begründung B: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....dingte+musterbrief#355872

Zu allen Nachteilsausgleichen gibt es ausführliche Informationen hier im Forum (Suchfunktion, Rubrik Rechtliches) und im Internet.

Nachteilsausgleiche

Im Übrigen ist das Versorgungsamt wie alle Ämter und KK laut SGB I http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/index.html , 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft gesetzlich verpflichtet, d.h. Du kannst da hingehen und die müssen Dir erklären, welche Nachteilsausgleiche Du geltend machen kannst und wie und wo das gemacht wird.

@ Sandy:
Zitat:
wenn Ihr ein Auto habt, könnt Ihr das auf den Namen vom Kind ändern lassen, da bezahlt Ihr keine Steuern mehr.


Im Prinzip ja, aber dann darf z.B. keiner von Euch das Auto für die Fahrt zur Arbeit benutzen.
Es gibt noch viel mehr Nachteilsausgleiche für das H, z.B. den Steuerfreibetrag von 3700 Euro jährlich und zusätzlich den Pflegepauschbetrag von 924 Euro, dazu kann man Fahrtkosten bis 15.000 km jährlich geltend machen, auch für Privatfahrten, Krankheitskosten....., was alles, steht in oben erwähnter PDF-Datei.

Und, auch nicht unwichtig, das Kind bei der Krankenkasse als chronisch krank anerkennen lassen, dann muss die gesamte Familie nur 1% jährlich an Zuzahlungen leisten.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

HiAnette,

erstmal lieben Dank für die umfassende Information en. Ich werde mich da dransetzen und den entsprechenden Widerspruch verfassen. Auch das mit der Krankenkasse werde ich morgen früh sofort umsetzen.

Was heißt dieser Pflegepauschbetrag? Wie kann ich den verwenden?

Zu deinen Fragen: Der SBA ist gültig ab 01/05/2007. Kann mein Verlobter (der nicht leibl Vater ist) an meiner statt die Steuervergünstigungen einnehmen? (Ichn bin arbeitslos)

Wir haben als Merkzeichen nur das "H" bewilligt bekommen.

_________________
Anny (*2/82)->ADS und Hochbegabung mit Leon (*03/06) ~Nierenagenesie links, angeboren Ektomorph und starke Entwicklungsverzögerung~ und Kevin (*09/02) ~unerklärliche Entwicklungsverzögerung, schwere Sprachstörung, Verdacht auf ADHS~
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anny!

Dark Anny hat folgendes geschrieben:

erstmal lieben Dank für die umfassende Information en. Ich werde mich da dransetzen und den entsprechenden Widerspruch verfassen. Auch das mit der Krankenkasse werde ich morgen früh sofort umsetzen.


Zitat:
Was heißt dieser Pflegepauschbetrag? Wie kann ich den verwenden?


Das ist ein weiterer Steuerfreibetrag, den es bei Vorliegen des H zusätzlich zu den 3700 Euro gibt.

Zitat:
Zu deinen Fragen: Der SBA ist gültig ab 01/05/2007. Kann mein Verlobter (der nicht leibl Vater ist) an meiner statt die Steuervergünstigungen einnehmen? (Ich bin arbeitslos)


Nein, kann er leider nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid. Ich weiß nicht, ob es bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mit berücksichtigt wird, mit dem Problem hatte ich zum Glück noch nicht zu tun.

Wie sich das H speziell bei Arbeitslosigkeit auswirkt, weiß ich nicht, aber es gibt hier sicher Leute, die das wissen. Ich würde auf jeden Fall mit dem Ausweis zur Agentur für Arbeit gehen und konkret fragen, wie sich das für Dich auswirkt. Auch die sind zu Auskunft etc. verpflichtet, auich das Arbeitslosengeld fällt in den Bereich der Sozialgesetzbücher.

Zitat:
Wir haben als Merkzeichen nur das "H" bewilligt bekommen.


Gucke bitte noch mal auf den Ausweis auf der Vorderseite unten recht, ist das B da durchgestrichen? Und steht im Bescheid, dass er es nicht bekommt, weil er die Votraussetzungen nicht erfüllt? (z.B. als Begründung, dass er noch zu jung dafür sei?)

Wenn ja, Du also das B definitiv nicht hast, solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, gerade das B ist wichtig als Nachteilsausgleich, weil damit eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos fahren darf und oft auch freien Eintritt bekommt (Zoo....).
Beim G gibt es, soweit ich weiß, Mehrbedarf bei Hartz 4, den man ebenso rückwirkend bekommen muss, weil der Ausweis ein Grundlagenbescheid ist und Dir erst damit Dein Anspruch bekannt wird.

Zitat:
Auch das mit der Krankenkasse werde ich morgen früh sofort umsetzen.


Da brauchst Du nur anzurufen, alles weitere klären die dann mit Dir. Dein Verlobter zählt bei den 1% Zuzahlung allerdings erst mit dazu, wenn Ihr verheiratet seid.

Liebe Grüße

Annette

PS: Ich schicke Dir mal ein paar Musterwidersprüche, die beziehen sich zwar auf Autismus, aber die Struktur und die allgemeien Formulierungen kannst Du übernehmen.

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi nochmal Anette,

abermals danke. Unds ist lieb wenn du mir die Musterbeispiele zuschickst Smile. Ich werd meinen Männe mal antesten ob er sich ne hochzeit noch vor der nächsten steuerperiode vorstellen*g*. Ich sags ganz ehrlich, auf das Geld mag ich nicht verzichten! Denn das wiederum kommt den Kids zugute!

danke also nochmal für die Inmfos anette.

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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab da nochmal eine Frage an euch. Habt ihr so Vordrucke für den Widerspruch? Beginnend mit "Sehr geehrte..." etc. Und kann man das auch handschriftlich machen? Wir haben keinen Drucker.

Danke nochmal ganz dolle.

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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Sohnemann hats nämlich geschafft den PC zu formatieren*seufz* und nu is alles weg
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Dark Anny
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BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab bei der KK angerufen und ich bekomme die 1% NICHT. Begründung: Leon zahlt ja noch keine Zuzahlungen!

Stimkmt das??

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