Wann (Datum) hast Du Widerspruch eingelegt?
11.09.07
Dann hat das Versorgungsamt noch Zeit für die Bearbeitung, beim Erstantrag kann man nach 6 Monaten, beim Widerspruch nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen. Das wäre in Eurem Fall ab 11. Dezember, Du musst also bis dahin Geduld haben.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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