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Jaqueline
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Beiträge: 6095
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ist das Fahrzeug mit elektrischem Antrieb und schneller als 6 km/h, dann muss es wie ein Mofa versichert werden.


Ich kenne das so, dass es erst ab 10km/h versichert werden muss.
Ein Kumpel von mir hat seinen E-Rolli extra auf 9,9 km/h einstellen lassen,
so dass er keine Papiere und kein Nummernschild braucht.

_________________
LG Jaqueline
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Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)

Nur wahre Freunde hinterlassen Spuren im Herzen.
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Volker VB
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Anmeldedatum: 10.01.2006
Beiträge: 3942
Wohnort: Eppingen

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jaqueline,

dass hängt wohl mit vom Fahrzeug selber ab.

Ich kannte seither auch diese 10 km/h - Grenze, hatte aber im Frühjahr einen Krankenfahrstuhl (so ein Gerät für gehbehinderte Menschen) der 8 km/h schnell war und der in den Papieren die Zulassungspflicht enthielt.

Die Zulassungsstelle gab mir damals zur Auskunft, dass es vom Fahrzeug und vom hersteller abhängig wäre.

Also grundsätzlich zuerst mal die Betriebserlaubnis lesen und im Zweifel bei der Zulassung nachfragen. Ab 10 km/h besteht generell Zulassungspflicht!

liebe grüße
VOLKER

_________________
10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
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