Ups, hab aus versehen schon abgeschickt (wo ich nur meinen Kopf hab)
Mir hat deine Antwort auch schon gereicht, es hat mich auch nur rein theoretisch interessiert, deshalb hatte ich gerade keine Lust zig Beiträge durchzulesen.
Trotzdem danke, Denise _________________ Denise mit Vivien (geb. 30.01.05) (septo-optische-dysplasie; daraus entwicklungsverzögert, blind mit Lichtwahrnehmung, hypoton, ballonierter Balken, zu kleine Hypophyse, Schizencephalie bds.) und Brüderchen Julian (geb. 6.6.09)
Sorry , mir kam Dein Name irgendwie bekannt vor, aber mich beim Umfang meiner Aktivititäten hier, die lange Zeit hinter den Kulissen per PN und Mail noch erheblich umfangreicher waren als im Forum selber (zudem schreibe ich noch in ein par anderen Foren und einer Mailingliste, derzeit aber sehr wenig) im Detail daran zu erinnern, wem ich wann was geschrieben habe und wer wer ist, ist nicht machbar, da bräuchte ich einen Hochleistungscomputer im Kopf.
Nicht zuletzt ist mein Gedächtnis durch meine Borrelioseerkrankung erheblich beeinträchtigt, es gab Zeiten, wo ich froh war, meinen Namen und meine Adresse noch zu wissen (das ist kein Scherz, sondern bitterer Ernst, leider ).
Eine rückwirkende Anerkennung brächte außer Steuervorteilen noch einen Freibetrag zur Berechnung von Wohngeld http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__13.html
beim G noch rückwirkend den mehrbedarf bei Hartz 4. Was sonst noch, weiß ich jetzt nicht.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
kein Thema. Ich weiß ja, dass du B. hast, doch bei so vielen Kontakten kann das jedem mal passieren.
Lg, Denise _________________ Denise mit Vivien (geb. 30.01.05) (septo-optische-dysplasie; daraus entwicklungsverzögert, blind mit Lichtwahrnehmung, hypoton, ballonierter Balken, zu kleine Hypophyse, Schizencephalie bds.) und Brüderchen Julian (geb. 6.6.09)
Also wir haben heute auch Post vom Versorgungsamt bekommen!
Wir hatten einen Änderungsantrag gestellt, da unser Sohn die Diagnose Asperger- Syndrom bekam.
Auch daraufhin wurde uns kein Merkzeichen zuerkannt und auch der GdB ist nach wie vor ausreichend bezeichnet. - Wir haben letztes Jahr mit Hängen und Würgen 50 % erhalten.
Allerdings nichts mit 4- 6 Wochen oder länger (? ) Zeit, um einen Widerspruch zu begründen. Wir haben genau 27 Tage Zeit dafür! Wenn am 29.11. nichts eingegangen ist, entscheidet die Aktenlage.
Bloß gut, dass unser Arzt schon reagiert hat und wir nächste Woche hoffentlich ein erneutes Gutachten erhalten.
Außerdem habe ich Akteneinsicht beantragt; mal gucken ob das etwas an der kurzen Zeitspanne ändert?
und wenn man dann mal wagt, dem Landes-Sozialminister mitzuteilen, dass man es aus Kosten- und Steuerersparnisgründen echt prima findet, dass die Versorgungsämter geschlossen werden, bekommt man nach Monaten ein nettes Schreiben zurück mit dem Vermerk: in Ihrem Fall ist es eine Ausnahme, dass soviel schief gelaufen ist und sie vor Gericht ziehen mussten.
Ach ja, da frage ich mich aber, warum es hier im Forum Massen von Eltern gibt, die den gleichen Weg vor Gericht gehen mussten. Auf Kosten der Steuerzahler wohlgemerkt. Eine Ausnahme? :O
Und wieder so ein bedauerlicher Einzelfall....... (wieder NRW)
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Verfasst am: 14.01.2008, 18:34 Titel: Post vom versorgungsamt
Hallo,
bekam heute Christians SBA,rückwirkend ab Geb. GdB 50%,keinerlei Merkzeichen.Begründung:Der GdB von 50%entspricht dem Schweregrad der Behinderung und den Ahp für ärztliche Gutachtertätigkeit,des weiteren"Gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen liegen nicht vor"
Bin gerade mal wieder am Boden zerstört.Wieso wird mit den Ahp argumentiert und dabei die Merkzeichen nicht berücksichtigt.Ich habe langsam den Eindruck als wenn alle Ämter einem die Rechte verwehren die man hat, und darauf hoffen das die Leute zermürbt sind und nichts dagegen unternehmen.Mich hat man bald soweit.
Gruß Isa
Verfasst am: 15.01.2008, 02:35 Titel: Re: Post vom versorgungsamt
Hallo Isa!
isa hat folgendes geschrieben:
bekam heute Christians SBA,rückwirkend ab Geb. GdB 50%,keinerlei Merkzeichen.Begründung:Der GdB von 50%entspricht dem Schweregrad der Behinderung und den Ahp für ärztliche Gutachtertätigkeit,des weiteren"Gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen liegen nicht vor"
Das ist völliger Schwachsinn!
Zitat:
Bin gerade mal wieder am Boden zerstört.Wieso wird mit den Ahp argumentiert und dabei die Merkzeichen nicht berücksichtigt.
Das schreit nach einem Widerspruch!
Verwende meine Musterwidersprüche die hast Du ja schon, Du musst sie halt etwas anpassen Das H müsste Christian rückwirkend bis mindestens 16 bekommen. Schicke das Infomaterial über Autismus mit, selbst wenn Du es schon mal getan hast! Das haben die dann mit Sicherheit nicht gelesen.
Mache das mit dem Widerspruch wirklich so, wie ich formuliert habe, zitiere die Richtlinien und begründe entsprechend. Du kannst im Prinzip die Textpassagen kopieren und in Dein Textdokument einfügen, Du musst zum Schluß dann noch Schriftart und -größe formatieren.
Auch mit "nur" GdB 50 kannst Du schon Steuern zurückbekommen, ist dann nicht ganz soviel wie beim H, aber wenn du das dann im Widerspruch bekommst, kannst Du das immer noch geltend machen. Wir haben auch zweimal ändern lassen, weil beim ersten mal irrtümlich dachte, der Pflegepauschbetrag stünde uns nicht zu, bis vor ein paar Jahren gab es den nur, wenn man kein Pflegegeld bekam. später fiel mir auf, dass wir in den Jahren noch keins bekommen haben und es war kein Problem, noch mal zu ändern, das müssen die auch laut Gesetz.
Immerhin hat Christian ab Geburt anerkannt bekommen, das gelingt nicht allen auf Anhieb, also nicht nur negativ.
Und dass er jetzt noch hilflos ist, kannst du damit begründen, dass er in einer Einrichtung lebt. Ulis H, B und G gilt, bis er 19 ist! Und in den seit 1.1.08 geltenden überarbeiteten Richtlinien steht zum H:
22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
(1) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten „Verrichtungen“ zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“ und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
Falls die pinglig sind, dass Christian schon 18 und damit erwachsen ist, kannst Du damit argumentieren, dass das Jugendamt für ihn zuständig ist und die Eingliederungshilfe finanziert.
Außerdem heißt es in der sozialrechtlichen Definition des Begriffs "Behinderung":
Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Und dass er behindert ist, haben sie Dir ja schon mit dem GdB bestätigt. Er ist zwar volljährig, aber eben wegen der Behinderung mit Entwicklungsrückständen, also von der Reife her einem Jugendlichen gleichzusetzen.
Liebe Isa, ich weiß, dass Dich zur Zeit jede Kleinigkeit zur Verzweiflung bringt und Du eigentlich nicht mehr kämpfen kannst, aber versuche, Deine verborgenen Kräfte zu aktivieren und ziehe das durch, Du hast es bis hierhin geschafft und wirst auch noch mehr schaffen.
Ich wollte schon so oft aufgeben, aber irgendwie ging es immer wieder doch weite. Und für den Widerspruch habe ich schon einiges an Vorarbeit geleistet. An meinen längsten Musterwiderspruch habe ich fast 9 Stunden geschrieben und herumgefeilt, bis er so perfekt war, wie ich ihn haben wollte und den Rest müsstest Du auch schaffen. Du kannst ihn mir dann ja mal zum Gegenlesen und Korrigieren schicken.
Passe bitte auf, dass Du die Widerspruchsfrist nicht versäumst, sie beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides. Lege ggf., kurz vor Ablauf der Frist pauschal Widerspruchein und reiche die Begründung dann nach, wenn Du es vorerst nicht schaffst.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Verfasst am: 15.01.2008, 09:41 Titel: Post vom Versorgungsamt
Hallo Annette,
der SBA ist auch unbefristet ausgestellt,vergaß ich mittzuteilen.
Du hast mir Musterwidersprüche geschickt,hab die auch gestern schon durchgelesen,aber was mir nicht bewußt war,das du die formuliert hast,dachte das sei von den entsprechenden Antragsstellern.
Habe acuch meinen Wderspruch wegen Reha weggeschickt,habe mit dem JA gesprochen,werde wohl nichts zahlen müssen,im Moment,muß noch den Befreiungsantrag an die KK fertig machen.Habe also noch einiges zu tun,außerdem läuft bei Chr.auch nicht alles so rund.
Bin aber froh das ich hier immer wieder,insbesondere auch durch dich,halbwegs aufgefangen werde,deshalb
D A N K E an A L L E
Gruß
Isa
Verfasst am: 15.01.2008, 12:53 Titel: Post vom Versorgungsamt
Hallo,
habe mir gerade die Unterlagen vom Versorgungsamt genauer angeschaut.Die haben eine "EureCard"für Christian beigelegt.Beim durchlesen derInfo über diese Card konnte ich dann nur noch grinsen.Mit dieserKarte hat Chr.eien privilegierten Zugang zu "labelisierten"(was auch immer das heißen mag)Institutionen im Saarland und Partnerregionen und zwar darüber, wo es barrierefreie Veranstaltungen und Urlaubsziele gibt. (für Betroffene sicherlich ein guter Ansatz)
Wahrscheinlich ist mir entfallen das ich bei der Beantragung eine Körperbehinderung Chr. mit angegeben habe.
Das zeigt doch das alles nur stereotyp abgehandelt wird ohne auf das Schreiben und die individuelle Problematik eizugehen.
Gruß Isa
Verfasst am: 18.01.2008, 17:29 Titel: Post vom Versorgungsamt
Guten Tag,
beim erneuten durchlesen des Bescheides ist mir aufgefallen das ich da etwas überlesen habe .Die Gültigkeit des Ausweises beginnt mit dem 05.09.2007,es heißt weiter;Abweichend hiervon kann mit dem Ausweis der GdB bereits seit dem 09.02.1989 (Geburt)nachgewiesen werden.Was soll ich darunter verstehen und welche rechtliche Wirkung hat das jetzt?Weiß das jemand?Danke
Gruß Isa
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