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PS 1 und SBA 80% bekommen - ABER.....
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Kristin
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 00:41    Titel: PS 1 und SBA 80% bekommen - ABER..... Antworten mit Zitat

Hallo!

Nachdem der MDK vor 3 Wochen da war, haben wir nun tatsächlich die Pflegestufe 1 bekommen. (Gut dass es die "Pflegefibel" von MichaelK gibt! Smile )
Nach etwa 3 Monaten Bearbeitung haben wir heute den SBA bekommen: 80%, Merkzeichen G, B und H.

Und nun das große ABER... Ich hatte beim Antrag ankreuzt, dass ich den SBA ab Geburt beantrage. Mit 4 Mo. wurde ja auch z.B. schon die ZKS diagnostiziert und KG verordnet. Auf dem Ausweis steht aber nun das Datum ab Antragstellung. Keine Bemerkung dazu.

Wie gehe ich vor? Anrufen und nachfragen, Ausweis zurückschicken mit Bitte um Änderung, oder wie??

Wer hat einen Tipp?

Liebe Grüße, Kristin

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Kristin mit Dominik ('05), Autismus-Spektrum-Störung (V.a. frükindl. Autismus), Mikrozephalie - und gesunde Tochter ('03)
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SISA
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kristin!
Allein die Diagnose ICP besagt ja schon, dass es eine mit der Geburt zusammenhängende Behinderung ist.
Ich würde die Beschreibung aus Wikipedia ausdrucken und dem Widerspruch beifügen.

Auch stelle ich mir die Frage, ob alle Diagnosen berücksichtigt wurden, wenn ich mir deine Signatur anschaue...

Lieben Gruß
Silke
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Kristin
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke!

Danke für deine schnelle Antwort. Ja, du hast recht mit der ICP, die entsteht ja nicht später...Was meinst du mit "ob alle Diagnosen berücksichtigt wurden". Wegen den 80%? Sollte ich versuchen auf 100% einstufen zu lassen?
Ich hatte beim Antrag die Unterlagen mit den Diagnosen beigelegt. Im Bescheid steht nun:
"Die Auswertung dieser Unterlagen unter Einschaltung unseres ärztlichen Sachverständigen hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt:
Entwicklungsstörung
Von dieser Beeinträchtigung bin ich bei der Entscheidung ausgegangen."

Das würde doch bedeuten, dass "autisthoide Verhaltensweisen" (stand auch in den Diagnosen), ICP, Hypothyreose, etc. nicht besonders berücksichtigt wurden!?
Wie geht man denn bei einem Widerspruch vor??
Welche Vorteile hätte ein GdB von 100% gegenüber dem von 80%
Für die Steuer reicht doch das "H" schon, oder?

LG, Kristin

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 02:03    Titel: Re: PS 1 und SBA 80% bekommen - ABER..... Antworten mit Zitat

Hallo Kristin!

Kristin hat folgendes geschrieben:
Wie gehe ich vor? Anrufen und nachfragen, Ausweis zurückschicken mit Bitte um Änderung, oder wie?


Natürlich Widerspruch einlegen, Du hast dafür einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit! Unbedingt schriftlich machen, Anrufe werden gerne mal "vergessen".

Zitat:
Wer hat einen Tipp?


Hattest Du die rückwirkende Anerkennung ausdrücklich beantragt oder war Dir das nicht bekannt? Was steht an Begründungen im Bescheid?

Ob nun GdB 80 oder 100 ist für die steuerlichen Nachteilsausgleiche egal, solange Ihr das H habt.

Ich würde den Widerspruch analog dieses Musterbriefs formulieren, da ging es allerdings nicht um einen Widerspruch sondern eine Neubeantragung der rückwirkenden Feststellung.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....hlight=musterbrief#307975

Du müsstest also oben reinschreiben:

Sehr geehrte....,

gegen Ihren Bescheid vom... lege ich Widerspruch ein...

Dazu fügst Du wie von SISA vorgeschlagen bei, was belegt, dass das angeboren ist.

Z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Cerebralparese
http://www.orthopaedie-aachen.de/kl...../html/cerebralparese.html

Ich würde die Stellen, aus denen hervorgeht, dass das schon von Geburt an besteht, mit Leuchtmarker anstreichen.

Den Satz "Da mir bei Antragsstellung und Bescheiderteilung nicht bekannt war, dass eine Behinderung laut § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung auch rückwirkend anerkannt werden kann und ich von ihnen auch nicht darüber informiert wurde, obwohl sie laut SGB I, § 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet sind, habe ich es so akzeptiert. " müsstest Du abändern, wenn Du NICHT ausdrücklich rückwirkend beantragt hast, würde ich es so schreiben:

Zitat:
"Da mir bei der Antragsstellung nicht bekannt war, dass eine Behinderung laut § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung auch rückwirkend anerkannt werden kann und ich von Ihnen auch nicht über diese Möglichkeit informiert wurde, obwohl Sie laut SGB I, § 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet sind, habe ich ich eine rückwirkende Anerkennung nicht ausdrücklich beantragt."


Formuliere doch bitte mal einen auf Euch zugeschnitten Widerspruch und schicke ihn mir zum Gegenlesen und ggf. Umformulieren.

Der letzte Link in diesem Beitrag mit dem Musterbrief (ganz unten) ist falsch eingefügt, da hat mir mein PC einen Streich gespielt, eigentlich meinte ich das:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330
Da steht alles zu den Steuervorteilen drin und was sonst noch zu beachten ist.

Rechtsgrundlage für eine rückwirkende Anerkennung:

http://bundesrecht.juris.de/schwbawv/index.html
Ist auf Antrag des schwerbehinderten Menschen nach Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses festgestellt worden, daß die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, ein anderer Grad der Behinderung oder ein oder mehrere gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, ist zusätzlich das Datum einzutragen, von dem ab die jeweiligen Voraussetzungen mit dem Ausweis nachgewiesen werden können.


Rechtsgrundlage und Musterbrief fürs Finanzamt, wenn Euer Widerspruch Erfolg hatte: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....terbrief+finanzamt#348642 (im 2. Teil)

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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SISA
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kristin!
Ob 80 oder 100 % hat Annette ja schon geschrieben ist, wenn das H anerkannt wurde aus steuerlichen Gründen unerheblich.
Es könnte dann entscheidend sein wenn du barrierefrei bauen und dafür Landesmittel in Anspruch nehmen willst.
Aber: wie sieht es mit dem aG aus? - dies ist dann notwendig, wenn du mit Buggy oder später Rollstuhl parken willst - Stichwort blauer Parkausweis.

Gute Nacht
und lieben Gruß
Silke
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Kristin
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Nachteulen! Very Happy

Erst mal vielen vielen Dank Annette - es ist immer wieder toll, wie du einem helfen kannst!
Aber auch Dank an dich Silke für deine hilfreichen Antworten.

Also, Annette, wie oben beschrieben ging die Dame vom Amt bei der Beurteilung von einer "Entwicklungsstörung" aus aber was mit den anderen Diagnosen ist - keine Ahnung. Ich denke das ist mit dem Begriff zusammen gefaßt, das "G" haben wir ja sicher wegen der ICP bekommen.
Beim Antrag selber konnte man als erstes ganz oben ankreuzen ob man einen Ausweis braucht oder nur eine Einstufung. Des weiteren konnte man ankreuzen ab wann man den Ausweis beantragt. Mein Kreuz habe ich natürlich bei einer leeren Zeile gemacht, auf die ich geschrieben habe: ab der Geburt am ...
Das sollte doch wohl deutlich genug sein.

Silke, dass mit dem aG - ich weiß nicht. Es ist so, dass ich Dominik immer tragen muß, weil er sonst wegläuft oder nie dahin geht, wo ich eben hin will und wenn ich ihn an die Hand nehme wehrt er sich. Im Haus kann gut gehen und sogar ein wenig schneller werden. Draußen stolpert er öfter. Er kann nicht einen Berg runter oder hoch gehen und keine Treppen oder Stufen. Er kann auch (fast) keine Gefahren einschätzen.

So, nun werde ich mich mal an den Musterbrief von Annette geben... Mal sehen ob ich klar komme.

Liebe Grüße, Kristin

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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kristin, heißt also, dass Du später vermutlich mal einen Buggy brauchst, damit Du Dominik nicht immer tragen must und dennoch bei der hand hast - ich würde es mit dem aG versuchen!

Lieben Gruß
Silke
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kristin!

Kristin hat folgendes geschrieben:


So, nun werde ich mich mal an den Musterbrief von Annette geben... Mal sehen ob ich klar komme.


Wie gesagt, kannst es mir gerne zum Gegenlesen schicken, ich bin ganz gut im Formulieren, meine längster Musterwiderspruch umfasste mit Begründungen 11 Seiten, habe fleißig aus den Gutachterrichtlinien zitiert und mich darauf bezogen.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Kristin
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BeitragVerfasst am: 07.10.2007, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr beiden,

habe den Brief fertig und habe eure Tipps beachtet.
Annette, ich würde dir das gerne schicken, aber wohin? Habe keine Mail-Adresse!

Muß man eigentlich den Ausweis mit zurückschicken??

LG, Kristin

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Kristin mit Dominik ('05), Autismus-Spektrum-Störung (V.a. frükindl. Autismus), Mikrozephalie - und gesunde Tochter ('03)
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BeitragVerfasst am: 08.10.2007, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kristin!

Mailadresse schicke ich Dir per PN.

Den Ausweis würde ich erst zurückschicken, wenn Du einen neuen hast, sonst kannst Du doch bis dahin die Nachteilsausgleiche nicht nutzen (Freifahrt fürs Kind und die Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Begleitperson bekommt oft freien Eintritt ins Kino, Schwimmbad..., aber eben nur bei Vorlage des Ausweises.
In Öffis musst Du ihn nur auf Verlangen vorzeigen.

Ich würde für dieses Jahr noch den Steuerfreibetrag für das H in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wenn einer von Euch steuerpflichtig arbeitet. Das ist noch bis November möglich, die 3700 Euro Freibetrag werden dann auf die restlichenMonate aufgeteilt und bei der Lohnabrechnung entsprechend berücksichtigt, d.h. vom zu verstehernden Einkommen abgezogen. Ansonsten könnt ihr das dann im Jahresausgleich geltend machen, ebenso den Pflegepauschbetrag von 924 sowie weitere Kosten .Genauere Infos dazu in der von mir oben verlinkten Datei "Grundlegendes zum Schwerbehindertenausweis" im 2. Teil.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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