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Recht auf Integration/wann zahlt das Amt das Schulgeld?
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Thorsten
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 01:28    Titel: Recht auf Integration/wann zahlt das Amt das Schulgeld? Antworten mit Zitat

Hallo,

Wir stehen vor der schweren Wahl nach der richtige Schule.
Die Regelschule hat zu große Klassen, an der Förderschule wäre unser Sohn wohl überfordert. Nun habe ich ein Urteil gelesen, dass es quasi ein Recht auf Integrationsklassen gibt:

http://www.landeselternausschuss.de......de/content/view/569/144/

Kennt ihr ähnliche Urteile?
Wir überlegen inzwischen, uns an einer freien Schule zu bewerben. Ich habe mal gehört, dass es Fälle gibt, wo das Jugendamt das Schulgeld für private Schulen zahlt. Kennt ihr derartige Fälle.
Beste Grüße
Thorsten
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich habe mal gehört, dass es Fälle gibt, wo das Jugendamt das Schulgeld für private Schulen zahlt. Kennt ihr derartige Fälle.
Beste Grüße


Hallo Thorsten,

ja - wir Wink

Vermutlich aber ein anders gelagerter Fall - wir haben uns schlussendlich außergerichtlich (bei noch laufendem Verfahren) mit dem JA geeinigt.

Unsere Jungen sind normal-bis hochbegabt, fallen aber unter §35 a KJHG (seelisch behindert bzw. von seel. Behinderung bedroht).

Das ist auch der Regelfall für Schulgeldzahlungen des Jugendamtes => §35 a KJHG ...

Hier gibt es mehrere threads zu dem Thema: Es trifft meist auf Kinder mit ADHS oder auch Asperger zu - da gibt es keine entsprechenden Sonder/Förderschulen - häufig auch keine passende Regelschule aber möglicherweise ein alternatives Angebot im Privatschulbereich.

==================================
Ich habe in deinem link nachgelesen. Einer der Hauptgründe gg. das Schulamt war die mängelhafte Zuweisung zur Förderschule - ein unkorrektes Verfahren.

Das ist immer einer der Hauptgründe für das Scheitern eines Förderschulverfahrens. Der Weg ist genau vorgeschrieben, und wenn das Amt ihn nicht einhält, kassieren die Gerichte den Beschluss.

Auf diesem wege ist es schon manchen Eltern gelungen, ihr Kind ausd der Förderschule wieder herauszuklagen.

LG Silke
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Thorsten
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das war ja eine schnelle Antwort Smile

D.h. das JA zahlt, wenn es kein passendes staatliches Angebot gibt?! Wie kann ich denn nachweisen, dass die Regelschule für ihn keine passende Förderung ist. Unser Sohn wird erstmal eine Empfehlung für die Regelschule erhalten (wissen wir, weil wir das Verfahren letztes Jahr schon mal gemacht hatten, dann aber eine Rückstellung möglich war.)
Hier wird die Klassengröße allerdings bei < 25 liegen. Das ist für ihn zu groß.
Hattet ihr vorher schon Kontakt zum JA? Ist das sinnvoll?
Liebe Grüße
Thorsten

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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
D.h. das JA zahlt, wenn es kein passendes staatliches Angebot gibt?!

Nein, nicht zwangsläufig - sie lehnen i.d.R. erstmal ab - u.a. mit dem Argument, dass der Bildungsauftrag bei den Schulen/Schulbehörden liege und nciht beim JA.

Schulgeld/Schulbildung ist keine Aufgabe des Jugendamtes.

Sie kommen aber dann nicht mehr drum herum, wenn zahlreiche Gutachten belegen, das und warum ein Kind in der Schule scheitert, deshalb das Kind von "seelischer Behinderung bedroht ist" (mit hoher Wahrscheinlichkeit!).

Zitat:
Hattet ihr vorher schon Kontakt zum JA? Ist das sinnvoll?

Ja. Weil in der Regel keine "selbstbeschafften Maßnahmen" bezahlt werden (es sei denn das JA machte innerhalb einer gewissen Frist selbst keine anderen oder geigneteren Vorschläge.

Ich vermute mal, für euren Sohn würde der Vorschlag einer Schule für Erziehungshilfe (mit kleinen Klassen) gemacht??? Oder wg. der Hemiparese eine KB-Schule ???

"Angeblich" gibt es ja für alle Kinder eine "passende Schule" Wink

Wenn euer Sohn mit einer großen Klasse nicht zurechtkommt, solltet ihr das fachärztlich belegen können - UND ihr müsst eine private Alternative haben. Auch weitere "risikofaktoren" sind Argumente für das JA eine Förderung betreffend - z.B. Familiensituation, Geschwister, Erkrankungen (z.B. der Eltern) etc.

Käme euer Sohn evtl. mihilfe eines Integrationshelfers in einer Regelklasse klar? Bei bestehender Hemiparese wäre der I-Helfer dann beim Sozialamt zu beantragen.

LG Silke

@ all: Thorsten wohnt in Berlin. Wer von dort hat geeignete Beschulungsvorschläge bzw. Erfahrungen? Mit KB-Schule? Mit I-Klassen? Mit privaten Alternativen?
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Sascha71
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thorsten,

ein Recht auf Integration gibt es in Deutschland nicht. Das von Dir gepostete Urteil wurde so gefällt, weil der Schulbehörde Verfahrensfehler bei der Zuweisung auf die Sonderschule unterlaufen sind - mehr nicht.

Meine Mädchen klagten vor gut 1½ Jahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und haben jeden Prozess verloren. Deswegen diese Info aus erster Hand.

Liebe Grüße
Sascha

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JudithH
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sascha71 hat folgendes geschrieben:
Hallo Thorsten,

ein Recht auf Integration gibt es in Deutschland nicht. Das von Dir gepostete Urteil wurde so gefällt, weil der Schulbehörde Verfahrensfehler bei der Zuweisung auf die Sonderschule unterlaufen sind - mehr nicht.

Meine Mädchen klagten vor gut 1½ Jahren durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und haben jeden Prozess verloren. Deswegen diese Info aus erster Hand.

Liebe Grüße
Sascha


Doch, das Recht gib es. Ich habe beruflich damit zu tun.
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Thorsten
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine,
du hast gefragt, ob er an einer Regelschule zurecht kommen würde und wer bisher den Vorschlag für eine Förderschule gemacht hatte.
Also: Bei der schulärztlichen Untersuchung wurde er als Regelschul-tauglich eingestuft. Das SPZ hatte uns die Förderschule "Sehen" vorgeschlagen. Das Argument von denen war, dass es dort kleinere Klassen gibt. Sein Hauptproblem an der Schule im Allgemeinen wird weniger die Sehbehinderung oder die motorische Einschränkung sein, als seine Langsamkeit. Ihm fällt es schwer, längere Zeit konzentriert an einer Sache dran zu bleiben. Das eigene Tempo und die Unkonzentriertheit sind wohl häufige Erscheinungen bei Menschen mit Hydrocephalus (Störung des Gehirnwasserablaufes, früher Wasserkopf genannt). Wissenschaftlich belegt ist das jedoch noch nicht. An einer Regelschule würde er für verschiedene Aufgaben mehr Zeit bekommen (Nachteilsausgleich) um die Behinderung auszugleichen. D.h. er hätte dort immer eine Sonderrolle. An einer freien Schule mit kleinen Klassen hieße das nicht Sonderrolle sondern individuelle Förderung. Ich traue der Regelschule einfach nicht zu, dass die damit gut umgehen können. Seine ambulante Sehlehrerin meinte mal "so langsam wie er als Junge ist, wird der gehänselt werden".
Aber insgesamt haben wir immer noch ein Bild, dass er nicht so sehr behindert ist, dass eine Förderschule für ihn das Beste ist.
War jetzt etwas viel...
(das mit den Zitaten muß ich noch mal üben)
Grüße
Thorsten

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Thorsten
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Recht auf Integration
Hallo JuditH, hallo Sascha,
ich habe das mal so verstanden, dass Förderschulen eine Ausgrenzung darstellen, und Ausgrenzung aufgrund einer Behinderung nach dem Grundgesetz nicht o.k. sind. Und der eine UN-Bericht hat das System der Förderschulen in Deutschland ja sogar als diskremierend beschrieben. Leider habe ich hierzu keine Quellen / Urleite

Zitat:

Doch, das Recht gib es. Ich habe beruflich damit zu tun.

Hallo JuditH,
gibt es hierzu brauchbare Präzidenzurteile?
(Jetzt habe ich das mit dem zitieren auch geschaftt!!!)
schönen Abend euch allen
Thorsten

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Sascha71
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

JudithH hat folgendes geschrieben:


Doch, das Recht gib es. Ich habe beruflich damit zu tun.


Nee, gibbet nicht:
(VG Stade, Beschluss vom 26.08.2005, Az: 4 B 1528/05)
(OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2005, Az: 12 ME 422/05)
(BVerfG, Beschluss vom 10.02.2006, Az: 1 BvR 91/06)

Integrative Grüße
Sascha

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Madeleine
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BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sascha,

durchaus gibt es das Recht auf Integration. Hier in Berlin auf jeden Fall, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Hier in Berlin meldest Du Dein Kind in der Schule Deines Einzugsgebiet an oder versuchst einen Platz Deiner Wahl zu bekommen. In Eurem Fall bräuchtest Du ja eine Rollstuhlgerechte Schule.

In Berlin sind Sonderschulen nur noch die Ausnahme. Ich persönlich haben meinen Sohn freiwillig auf der Blindenschule eingeschult, obwohl auch Regelschulen ihn genommen hätten. Resultat er ist im Moment das einzige Kind in Klasse 1 und eines von 10 Kinder in Klasse 1-3.

LG Madeleine
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