Ich bin mit meinen Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, da ich selbständig bin. Insgesamt bin ich in dieser Kasse seit 93.
Eigentlich habe ich schon öfters mal darüber nachgedacht, zu wechseln da ich mit der Kulanz der Leistungsbewilligung sehr unzufrieden bin.
Besonders im letzten Sommer, als ich damals noch im Angestelltenverhältnis, eine Mutter Kind Kur beantragt habe, wurde diese erst abgelehnt und ist jetzt für nächsten Februar!!!! genehmigt. Mir wurde auch gleich ein Heim an der Nordsee zugewiesen, dieses oder keines!!!
Außerdem ist sie nicht unbedingt die Preiswerteste.
Da ich auch Pflegegeld bekomme, habe ich mich bisher immer vor einem Wechsel gescheut, aber jetzt hat die Kasse gerade wieder den MDK beauftragt, also eine Begutachtung steht sowieso an.
Ich überlege jetzt, in diesem Zuge die Kasse zu wechseln, kenne mich aber weder mit Kündigungsfristen usw. aus.
Müssen mich mit Henriette alle gesetzlichen Kassen nehmen, wie kann ich möglichst lückenlos Pflegegeld weiter bekommen?
Für Eure Tipps und Erfahrungen wäre ich Euch sehr dankbar.
Hi,
wir haben auch letztes Jahr gewechselt (von DAK zur TK). Pflegegeld wurde normal weitergezahlt (ohne neue Begutachtung), die Hilfsmittel konnten wir behalten (müssen sie nur bei Nichtgebrauch der alten KK wiedergeben), alles kein Problem bei uns gewesen. _________________ Lieben Gruß von Sandra (36) mit Johanna (11) und Hendrik (9, Spina bifida, HC)
nach § 191 Satz 1 Nr. 4 SGB V endet die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Die Kündigung ist nach § 175 Absatz 4 Satz 2 SGB V zum Ablauf des übernächsten Kalendermonat möglich. Die Vorversicherungszeiten von 18 Monaten sind bei dir ja erfüllt.
Nach § 175 Absatz 1 Satz 2 SGB V darf die gesetzliche Krankenkasse den Antrag auf Mitgliedschaft nicht ablehnen. Aus § 173 Absatz 1 SGB V kann man schließen, dass das auch für den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gilt.
Nach § 35 SGB XI erlischt der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung mit dem Ende der Mitgliedschaft. Inwieweit dies Auswirkungen bei einem KK-Wechsel hat, kann ich dir leider nicht sagen – da gibt es hier aber kompetentere Ansprechpartner.
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