Verfasst am: 29.09.2007, 22:44 Titel: Pflegestufe und Behindertenausweis, eure Erfahrungen?
Hy!!
Wie ich durch einen ganz lieben Hinweis erfuhr, haben Kinder mit Asperger-Syndrom ein Anrecht auf Pflegestufe und Ausweis??!!
Wir haben die Diagnose seid nunmehr 3 Jahren. Unser Sohn ist jetzt 8 Jahre. Vom ersten Tag an, waren wir in psychologischer Behandlung, zig Therapien, Kur ect.pp Ihr kennt das ja bestimmt.
ABER, keiner, nicht ein Einziger sagte uns das wir das beantragen können/sollen/müßen!
Ich habe im Moment noch keine Ahnung was das alles beeinhaltet, bin gerade erst dabei, ewig viel Unterlagen zu durchforsten.
Außerdem habe ich gestern Juliens Psychologin darauf angesprochen. Diese hat er jetzt seid 2 Jahren, weil seine erstere vor 2 Jahren aufhörte. Die war total erschrocken, meinte, das sie in der festen Überzeugung war, wir hätten das alles schon. ich trete immer so resolut auf, so das sie dachte, das ich über all das Bescheid weiß....
Ich wußte von NICHTS. Ich hab mich über mehrere Jahre belesen, was das Asperger Syndrom betrifft, ja, aber davon wußte ich nichts.
Seid nunmehr 3 Jahren geht uns ja dann eventuelles Pflegegeld durch die Lappen??!! Auch wenn ich ehrlich gesagt, kein wert darauf lege, da wir uns bislang immer so durchgeboxt haben, so ärgert es mich aber doch, denn warum soll man nicht das bekommen, was einem zusteht?
Mit dem Ausweis weiß ich noch nichts anzufangen, mal sehen was da kommt.
Auf jeden Fall will Juliens Psychologin sich gleich nächste Woche mit einer Sozialarbeiterin zusammensetzen und die wird mich im laufe der nächsten Woche anrufen, wegen eines Termins zum Gespräch.
Was kommt da jetzt auf mich zu?? Wie war es bei euch?? Muß man da auch wieder so sehr um sein Recht kämpfen??
Freue mich über Erfahrungsberichte, denn ich stehe da vor totalem Neuland....
Hallo Nancy,
so schwer ist das alles nicht ! Du brauchst dafür erstmal keinen. Du rufst als erstes bei eurer Krankenkasse an und forderst die Unterlagen zur Beantragung einer Pflegestufe an. Die werden dann zugeschickt und die füllst du aus. Du bekommst dann einen Termin vom MDK zur Begutachtung ( dafür brauchst du Hilfe die du falls nicht von der Lebenshilfe oder ä. hier bekommen kannst) .
Für den Schwerbehindertenausweis rufst du beim Versorgungsamt an und forderst die Unterlagen.
Diese Beantragungen sind kein Problem . wenn du alle Unterlagen/ Diagnosen parat hast. Je besser du mit ärztlichen Unterlagen ausgestattet bist um so besser !
LG,anni
Hallo ,
Keke ist kein Asperger, sondern frühkindlicher Autist ( vermutlich!). Er hat einen SBA mit 100 % mit den Kennzeichen B,H,G und aG. Er kann jedoch auch nicht laufen ( Hypotonie und vermutlich wegen seiner Wahrnehmungsstörung) und sitzt deshalb (noch?!) im Rollstuhl.
Er bekommt PSII seit er 2 Jahre alt ist. Dank dem Pflegetagebuch von Michael war ich fähig, das Pflegetagebuch auch richtig auszufüllen. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall sofort bei der KK anrufen und die Anträge zusenden lassen. Der SBA bringt andere "Vorteile". Wir haben z.B. eine Parkberechtigung, zusätzlich kommen Steuervorteile. Autismus ist eine angeborene Krankheit, deshalb haben wir auch den SBA mit 100% rückwirkend ab Geburt erhalten--und ergo auch Steuerrückzahlungen ab Geburt.
Alles, alles Gute!
LG
Judith _________________ LG
Judith
Judith(´71, Asperger),Gabriel(´96),Rolandoepilepsie,GdB 50,Valentina(´98),crohn.Borreliose,Keke(05)Autist bisher ohne Lautsprache,GdB100,PS III,Muskelhypotonie,fröhliches Rollikind Unsere Vorstellungwww.kekestraum.de
Hallo Nancy,
ich bin schon vor der offiziellen Diagnose durchs Internet gesurft und habe hier bei REHAkids schon viel mitgelesen und vorher Bescheid gewußt!
Von den "ordentlichen" Stellen hat uns keiner gesagt, das wir Anrecht auf einen SBA oder gar Pflegegeld haben . Manchmal könnte man fast glauben, man soll "dumm" gehalten werden. Für jedes Bischen muß man kämpfen. Warum muß ich mich als Mutter schlau machen? Warum bekomme ich nicht gleich mit der (Verdachts-) Diagnose Unterlagen, die mir helfen könnten? Ohne diese Forum würden wir wohl auch ganz alleine dastehen.
Auf diesem Wege möchte ich mich mal bei ALLEN bedanken, die hier, egal zu welchem Thema, etwas schreiben:
DANKE!!!
Ganz, ganz liebe Grüße Heike _________________ Heike (02/68)mit Lars (06/97), Asperger Autist
Anmeldedatum: 01.10.2007 Beiträge: 125
Wohnort: Region Hannover
Verfasst am: 01.10.2007, 17:42 Titel:
Hallo Nancy,
mir hat das auch keiner gesagt. Wenn ich nicht zufällig auf eine nette Userin hier gestoßen wäre, wüsste ich das wahrscheinlich heute noch nicht.
Gruß Angelika _________________ "Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist." (Alfred Polgar) Jonas (Asperger Syndrom)
Ich hatte meine KK aufgefordert ihrer Auskunftspflicht (Beratungspflicht?) diesbezüglich nachzukommen und bekam folgende Antwort:
"... Bezüglich der Aufkläurng- und Beratungpflicht durch die Krankenkasse bzw. den MDK möchten wir auf das Gutachen vom XX verweisen..."
Dort steht dann:
"... Es gibt selbstverständlich eine Pflicht der Leistungsträger:
Wenn das Kind laufen in Behandlung und Kontrolle ist bei verschiedenen Ärzten und Zentren, ist es nicht Aufgabe der Krankenkasse und des MDK, auf die Möglichkeit eines Schwerbehindertenausweises hinzuweisen..."
In einem anderen Schriftverkehr hat die KK/der MDK "Aussagen" aus Therapeutenberichten entnommen und gegen uns verwendet, die so dort nie gestanden haben, sondern "frei erfunden" waren. Deshalb hatte ich sie gebeten, mir die genaue Textstelle zu nennen, wo dies stehen würde. Die Antwort lautete:
"... Eine genaue Nennung der Textstellen, wo diese zu finden sind, wird unsererseits nicht erfolgen, da der Gutachter des MDK das Gutachten erstellt hat und dies in seiner fachlichen Kompetenz liegt sein Gutachten entsprechend zu begründen..."
Frage: Wenn ich behaupte, das steht da so, dann kann ich es doch eigentlich auch belegen, z.B. siehe Seite 3, 1. Absatz dort Satz 2 oder so, oder irre ich mich so gravierend???
Im SPZ - Bericht stand damals, Aufklärung über SBA und Pflegegeld bitte durch den KiA. Unser KiA gab uns darauf zur Antwort - Kinder mit Autismus bekommen kein Pflegegeld - brauchen Sie gar nicht erst versuchen SBA ? Wofür ?
Diese Ärztin ging in eine Neue Praxis und es kam ein neuer Arzt mit in die Praxis (Geimeinschaftspraxis)
Er lernte Claus kennen und das 1. was er gefragt hat. Bekommen Sie Pflegegeld ? Nein ! Warum nicht ? SBA ? NEIN ?
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Pflegestufe I
SBA 70 % GBH
Alles ohne Hilfe vom Doc
Wir haben auch 1 Jahr "verschenkt" weil wir auf unsere Ärztin gehört haben
Hy!!
Ja das wüßte ich auch gern Jeanette. Ich bin jedenfalls morgen erstmal bei der Krankenkasse, mal sehen was die sagen. Die kamen uns bislang eigentlich immer entgegen.
Danke für die vielen Antworten. Es scheint, als läge da ein gutes Stück Stress vor mir. Mal wieder *örks*
Dann muß ich noch Druckerpapier besorgen, da ich immens viele Untelragen hier hab, von ner netten Userin, die ich noch ausdrucken will....genug zu tun.
also es gibt zwar in nahezu allen Sozialgesetzen eine Aufklärungs und Beratungspflicht der Leistungsträger, aber ihr dürft euch das nicht so vorstellen, dass da jetzt jemand kommt und euch erzählt, was ihr alles beantragen könntet.
Es kommt ja auch niemand und sagt einem, dass man Arbeitslosengeld beantragen kann, wenn man arbeitslos geworden ist...
Die Aufklärungspflicht sieht der Gesetzgeber als erfüllt an, wenn in den zuständigen Ämtern und Organen entsprechendes Broschürenmaterial vorhanden und zugänglich ist. Ergänzend gibt es ja auch in den Medien immer wieder entsprechende Kampagnen.
Ärzte müssen nicht unbedingt gute Ratgeber in diesen Dingen sein. Das ist allerdings meiner Meinung nach ein Defizit. Da sollten bei der Ausbildung und Weiterbildung schon entsprechende Grundinhalte vermittelt werden.
@Nancy
Ich hab keine Ahnung von Autismus. Aber grundsätzlich ist die Diagnose bezüglich der Pflegestufe oder des SBA gar nicht so besonders wichtig. Viele Leute denken ja, dass diese Dinge medizinisch betrachtet werden. Das ist aber nur teilweise so. Beim SBA kommt es schon sehr auf entsprechende ärztliche Unterlagen und Zeugnisse an, weil dort in der Regel keine Begutachtung stattfindet, sondern der Antrag am Schreibtisch entschieden wird.
Bei der Pflegestufe geht es eigentlich nur um den Hilfebedarf deines Kindes bei ganz gewöhnlichen Verrichtungen, die jeder von uns jeden Tag macht.
Näheres dazu in der Pflegegeldfibel: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....php?t=7006&highlight=
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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