Verfasst am: 28.09.2007, 11:12 Titel: keine Erhöhung des GdB bekommen, macht Widerspruch sinn?
unser kleiner hat einen behindertenausweis mit GdB 60 und keine merkzeichen
meiner meinung nach braucht ein kind mit epi aber ständige begleitung, (normale 6 jährige gehen auch mal alleine auf den spielplatz, unsere großen gingen in dem alter alleine zum schulbus usw)
bei unserm kleinen wäre da gar nicht daran zu denken,
also denke ich das uns B (und evtl H) zustehen müsste.
in der begründung steht: aus den beigezogenen unterlagen hat sich die anfallshäufigkeit nicht erhöht......(was aber nciht stimmt, allerdings rufe ich nicht jedes mal beim dr. an)
ich denke auch nicht das wir "umsonst" weiter die PS 1 haben (meiner meinung nach widerspricht sich das total)
sollte ich nun selber noch mal auflisten warum ich das B will, und was mein sohn im vergleich zu gleichaltrigen nciht kann?
wo steht nochmal die auflistung bei welcher anfallshäufigkeit welcher GdB angemessen ist, find ich grad nciht
rosi
durch den ausweis haben wir so wie er ist absolut keinen vorteil (da wir derzeit fast keine steuer zahlen,) einzig die merkzeichen würden uns etwas nützen
Hallo Rosi!
Leider kenn ich mit Epi nicht aus,aber ich will dir raten zum Vdk zu gehen!
Die können dir weiterhelfen.
Gib mal bei Google"VDK " ein,da kannst du dir auch die Telefonnummer regional
raussuchen!
Viel Glück!!!
Lg Nicole _________________ Stefan(72) und Nicole(74) mit Dennis 6/99 ,Frühkindl.Autismus und Benni 12/2002-gesund
DAS GRAS WÄCHST NICHT SCHNELLER
WENN MAN DARAN ZIEHT!
Kinder mit Epilepsie haben sogar Anspruch auf das Merkzeichen H, ebenso auf das G!
Beim B spielt das Alter des Kindes überhaupt keine Rolle, das steht so auch in dne begutachtungsrichtlinien!
Wann habt Ihr diesen Bescheid bekommen? Wenn erst jetzt, kannst Du innerhalb eines Monates nach Eingang des Bescheides Widerspruch einlegen, wenn schon vorher, Höherstufungsantrag stellen!
sehr aufmerksam durch, außerdem schicke ich Dir per Mailanhang einige Musterwidersprüche und ein Begleitschreiben für einen Höherstufungsantrag, woraus Du diverse Fomulierungen entnehmen kannst. Auf jeden Fall auch die Merkzeichen rückwirkend beantragen, das H bringt je nach den persönlichen Umständen noch andere Nachteilsausgleiche außer Steuerfreibeträgen, die man rückwirkend geltend machen kann.
Rückfragen kann ich leider erst am Montag beantworten, wie fahren nachher weg und sind erst Sonntag spätabends wieder hier.
Edit: Ich sehe gerade in meinem Postausgang, dass Du das Muster für den Höherstufungsantrag schon mal von mir bekommen hast, hast Du das nicht verwendet?
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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