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Mein Arbeitgeber ändert meine Arbeitszeiten!

 
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hassun28
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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 16:48    Titel: Mein Arbeitgeber ändert meine Arbeitszeiten! Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

brauche mal etwas hilfe. Also mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass ich ab morgen nicht mehr von 10:00 bis 14:00 arbeiten soll, sondern von 11:00 bis 15:00 Uhr. Da ich zwei Kinder habe die die Kita besuchen (verschiedene) ist dieses überhaupt nicht machbar für mich. Dieses habe ich auch dem Arbeitbeber mitgeteilt. Aber den interessiert das nicht. Also ich fahre mit dem Bus und wäre ca. um 16:30 Uhr in der Kita. Aber die KIta schließt doch schon um 16:00 Uhr.

Habe ich da ein sonderkündigungsrecht.Die Betreuung meiner Kinder (3 und 4 Jahre) wäre ja somit nicht mehr gesichert.

Was für konsequenzen hätte das für mich. Ich stehe ja in einer Notlage und habe ja eigentlich gar keine Wahl.

Mein Ehemann arbeitet selber mehr als 12 Stunden am Tag und Familie habe ich auch keine hier im Umkreis.

Ich habe bevor ich gearbeitet habe aufstockend Arbeitslosengeld 2 erhalten zu dem Einkommen von meinem Mann. Habe ich trotztdem vorerst ein anrecht darauf natürlich bis ich wieder was neues gefunden habe.

Ich würde mich echt über eure hilfe freuen.

Danke

Liebe Grüße
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Marion+Sara
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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich würde mich doch mal mit der zuständigen Arge in Verbindung setzen.Denn wenn mit der neuen Arbeitszeit die Betreuung deiner Kids nicht mehr sichergestellt ist,wäre der Job ja nicht mehr zumutbar.Also müssten sie doch zahlen.
Das Vorgehen deines AG kann ich allerdings gar nicht verstehen,ab Morgen.Selbst wenn es möglichkeiten gäbe,müssten die ja wohl erst mal organisiert werden.
Ist denn deine Arbeitszeit nicht im Vertrag geregelt?Denn dann müsstest du ja zumindest eine schriftliche Änderung bekommen,wenn ich mich nicht täusche.
Ich hatte mal ähnliche Erfahrungen,aber da ging es darum einen Kündigungsgrund ohne Abfindung zu finden.Könnte das bei dir auch so sein?Hast du nicht erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Sorry,viele Fragen,wenig Antworten auf deine Fragen.Sollen aber eher Denkansätze für dich sein.Denn OK ist das Verhalten deines Arbeitgebers nicht.

LG und viel Glück Marion

_________________
Marion35+Sara 14,28ssw frühkindlicher Autismus mittelgradige kognitive Behinderung und Jannis 15 kerngesunder Teeni
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Andrea5
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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, bitte den Fall schildern. Auch in
den Arbeitsvertrag sehen, ob AG so ohne weiteres die Arbeitszeiten
ändern kann. Sonst weiß ich auch nichts weiter. Das ist auf keinen
Fall Vereinbarung Familie und Beruf.

Lieber Gruß
Andrea
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hassun28
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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Vertrag steht zwar die Arbeitszeit mit drin, aber ein zusatz das die Arbeitszeiten änderbar sind. Der Arbeitgeber kannte meine Situation von anfang an und er meinte immer das wäre alles kein Problem. Wir machen das schon.... Ich habe denen natürlich auch vertraut .

Ich arbeite erst seit August dort. Das heißt ich bin in der Probezeit.

Leider erhalte ich kein Arbeitslosengeld 1 da ich ja seit Januar 2003 wegen meiner 2 Kinder nicht gearbeitet habe. Wie gesagt obwohl mein Mann mehr als 12 Stunden am Tag arbeitet hatten wir vorher aufstockend Alg 2 erhalten.

Tja ich kann das verhalten des Arbeitgebers auch nicht verstehen. Aber die neue Arbeitszeit gilt für alle Angestellten jetzt. Für die anderen war es egal da diese keine Kinder bzw,. Verpflichtungen andererseits haben.
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hassun,

ich denke, wenn du in einer kleinen Firma in der freien Wirtschaft arbeitest, wird es schwierig sein, an deinen bisherigen Arbeitszeiten festhalten zu können. Du bist in der Probezeit, so dass dein Arbeitgeber dich ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Außerdem hört sich das so an, als hätte er grundsätzlich umstrukturiert, wenn ALLE Angestellten jetzt zu den neuen Arbeitszeiten arbeiten sollen. Da wird man wohl auch wenig Chancen beim Arbeitsgericht haben. Lediglich bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst wäre der Arbeitgeber angehalten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Wenn es dir bei deinem jetzigen Arbeitgeber grundsätzlich gefällt und du dort gern weiterarbeiten würdest, wäre es vielleicht denkbar, das Problem aus der anderen Richtung zu lösen. Da sowohl du als auch dein Mann aus berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage seid, eure Kinder zu betreuen und der Kindergarten schon um 16.00 Uhr schließt, sind, denke ich, die Voraussetzungen für § 20 Absatz 1 Nr. 1 SGB VIII erfüllt. Dann liegt eine Notsituation i.S. der Norm vor. Das Jugendamt ist verpflichtet, eine Anschlussbetreuung zu finanzieren. Vielleicht kennt ihr eine Studentin oder eine nette Nachbarin, die sich durch das Abholen der Kinder etwas Geld dazu verdienen wollen. Die ehemalige Tagesmutter meines Sohnes hatte auch zwei Tageskinder, die sie im Anschluss an die Kindergartenöffnungszeit auf Kosten des Jugendamtes betreut hat, weil deren Eltern länger arbeiten mussten.

Nimm Kontakt zu eurem zuständigen Jugendamt auf, schildere den Fall und beantrage die Übernahme der Anschlussbetreuungskosten. Vielleicht kann man dir dort auch eine geeignete Betreuungsperson vermitteln.

Da das natürlich alles nicht so kurzfristig geht, wäre es vielleicht möglich, dass du deinen Arbeitgeber daran erinnerst, dass es für ihn grundsätzlich kein Problem war, dass du wegen deiner Kinder zeitlich nicht so flexibel bist, ihm mitteilst, dass du aktiv nach einer Lösung suchst und ihn bittest, so lange zu den bisherigen Arbeitszeiten arbeiten zu dürfen, bis das Problem so gelöst ist, dass du gut damit leben kannst. Denn reichlich kurzfristig ist die Umstellung der Arbeitszeiten schon.

Viele Grüße

_________________
Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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hassun28
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BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr lieben,

vielen Dank für eure Antworten. Also ich habe das Problem heute lösen können. Ich habe gekündigt nach Rücksprache mit der Arge. Ich bin zuversichtlich und finde bestimmt schnell eine andere Arbeitsstelle.

Grüße

Susan
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BeitragVerfasst am: 27.09.2007, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susan,

Schade,das es noch soo viele AG gibt,die so wenig Rücksicht auf unsere Kinder nehmen.Aber gut,daß du erst nach Rücksprache mit der Arge gekündigt hast.Dann machen die schon mal kein Problem raus.Und bei deiner Zuversicht,kann euch ja eh nicht viel passieren.
Viel Glück bei der Jobsuche und alles Liebe für deine Kids.Haben ne tolle Mama die sich nicht unterkriegen lässt.

LG Marion

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