das ist sicher so grundsätzlich richtig.
Wobei diese "Erstberatung" eingerichtet wurde, um dem Kunden den Service zu bieten, schon beim Erstkontakt zu klären, ob Deckung für den Vertrag besteht und zum anderen, ob es von der grundsätzlichen Rechtslage her überhaupt Sinn macht, etwas einzufordern.
Das diese Situation auch Problembehaftet sein kann, steht ausser Frage. Aber insgesamt kommt es bei der Kundschaft gut an und auch die Anwälte, mit denen ich bis jetzt gesprochen habe, sind davon angetan, da den Klienten da auch oft schon gesagt wird, welche Unterlagen denn benötigt werden, so dass der RA sofort mit seiner Arbeit beginnen kann.
Ich denke, es ist eine interessante Dienstleistung. Wie sich dass auswirkt, wird sich zeigen.
liebe Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
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