Verfasst am: 25.09.2007, 13:54 Titel: Frage zu Anwaltkosten
Hi
Wir haben im Moment ziemlich Ärger mit meinen Eltern. Mein Vater droht uns, dass Haus zurückholen, welches er mir überschrieben hat. Wir würden uns gerne von einem Anwalt beraten lassen. Weiß jemand wieviel so eine Beratung kostet ?
habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung ? Dann würdet Ihr wahrscheinlich nur den Eigenanteil , das sind bei unserem Vertrag 100 € pro Rechtsstreit , zahlen, falls es dazu kommt .
Beantragen könnt ihr auf jeden Fall Beratungshilfe beim Amtsgericht , das ist einkommensabhängig und die Anträge gibt es beim Gericht oder evtl. auch bei einem Anwalt .
L.G.
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
soweit ich weiß, darf ein Anwalt nicht mehr als 190 Euro für ein Beratungsgespräch verlangen.
Es ist zunächst zwischen der reinen Beratung und allen sonstigen Tätigkeiten zu unterscheiden. Bei der Beratung schildert der Mandant die Umstände seines Falles und übergibt gegebenenfalls auch Unterlagen etc. Der Rechtsanwalt erteilt dann mündlich oder schriftlich seinen Rat, indem er dem Mandanten die Rechtslage und seine Handlungsmöglichkeiten darstellt. Was darüber hinausgeht, beispielsweise das Auftreten gegenüber außenstehenden Dritten, etwa dem "Gegner", oder die konkrete Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, ist keine reine Beratung mehr.
Es kommt natürlich auf die fianzielle Sitatuation drauf an, ich habe immer (jetzt drei mal) 10 Euro bezahlt.
Ich würde einfach einen Anwalt anrufen und fragen, wieviel er für ein Beratungsgespräch verlangt, das kann unterschiedlich sein.
Hallo,
hast Du eventuell eine Rechtschutzversicherung? Ansonsten frag doch mal bei der Anwaltskammer nach oder ruf doch direkt einen Anwalt an und frag nach den Kosten.
Versuchs mal im Google, gib einfach "Anwaltskosten" (-gebühren, -honorar) ein.
Wenn Du im Grundbuch eingetragen bist, kann Dein Vater aber das Haus nicht "wiederhaben". Habe auch so eine ähnliche Sache mit meinen Eltern erlebt.... Es gibt aber Ausnahmen wie z.b. dass Dein Vater gerade nicht voll handlungsfähig war, oder durch "Arglist". Überprüfe unbedingt auch, ob nur Du eingetragen bist, oder ob noch jemand drinnensteht (Bank etc.) bzw. ob Wohnrecht eingetragen wurde. Leider gibt es auch gesetzliche Schlupflöcher, z.B hat mir meine Mutter das Haus vererbt und mein Vater hat durch miese Tricks und einen sehr guten Anwalt das Testament meiner Mutter ausgehebelt und das Haus meiner Mutter bekommen, kurz darauf ist auch er gestorben - jetzt gehört das Haus seiner Geliebten!!!!
dann schreibe ich Euch hier schnell mal etwas Profundes zu den Anwaltskosten bei Beratungsleistungen:
Seit dem 01.07.2006 gibt es keine gesetzlichen Gebühren mehr für die anwaltlichen Beratungsleistungen. Das bedeutet, der Mandant und der anwalt verhandeln das Honorar. Anderenfalls kostet eine Beratung, wenn der Mandant Verbraucher ist maximal € 250,00, die Erstberatung maximal € 190,00 jeweils zuzüglich 19% MwSt.
Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe. Dann zahlt man als Mandant nur einen Eigenanteil von € 10,00.
@ SandraM: In Deinem Fall dürfte es aber mit einer bloßen Beratung nicht getan sein. denn wenn Dein Vater das Haus zurückhaben will, dann ist mindestens außergerichtlicher Schriftverkehr, evtl. sogar eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich.
Für eine solche echte Vertretung richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, d.h. dem Wert des Hausgrundstücks.
Gegebenenfalls besteht aber auch hier die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe.
Übrigens: Die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ist kein echter Schutz vor einem Rückforderungsverlangen. Meistens sind in Übertragungsverträgen Rückfallklauseln vorgesehen, die es dann genau zu prüfen gilt. Auch könnte der Übergeber später versuchen, den Vertrag wegen Willensmängeln anzufechten und so eine Rückabwicklung zu erreichen. Die frühzeitige rechtliche Beratung ist da sicherlich die richtige Entscheidung.
Beste Grüße
Philip _________________ Rechtsanwaltskanzlei Philip Koch
Vielen Dank für eure Antworten und auch für die Antwort von Herrn Koch.
Wir haben uns einen Anwalt für Erbrecht gesucht und schon Konatkt mit ihm aufgenommen.
Weiß jemand von euch was eine Rechtschutzversicherung kostet ?
hallo sandra
die kosten der rechtschutzversicherungen sind unterschiedlich es hängt von den versicherungen ab und vorallem was du da mitreinpacken willst.
wir zahlen 40.- im monat.
allerdings wenn du dir erhoffst jetzt eine aufzumachen damit sie diese sache übernihmt dann hast du leider pech den dafür tretten die dann nicht mehr ein.
mann kann es aber auch über einen prozesskostenfinanzierer machen.
grüße
geli _________________ Niclas 12Jh geb:12.4.98 nach Herz (Aortenisthmusstenose) OP (10/04) inkompletter Querschnitt.
die evtl. neue Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein, sobald Du vor Abschluss nun Rechtsbeistand suchst um die Sache zu klären.
Du kannst eine Versicherung abschließen und die Wartezeiten abwarten und dann anfangen mit dem Schriftverkehr an Deinen Vater.
Die Wartezeiten betragen in der Regel 1/4 Jahr.
Ich weiß jetzt nicht, ob es Versicherungen gibt bei denen es schneller geht und ob die dann nicht teurere sind.
Aber:
Ich meine, Erbauseinandersetzungen gehören genauso wie Ehestreitigkeiten (Vermögensauseinandersetzungen) nicht in eine Rechtsschutzversicherung, gibt es leider keine Abdeckung.
Erkundige Dich da in jedem Fall nochmals genau.
Ich schicke den Link noch unserem Forumsberater in Sachen Versicherung,
der kann Dir verbindlich eine Antwort darauf geben.
Einen schönen Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Isolde hat das wesentliche eigentlich schon geschrieben.
Erbauseinandersetzungen und Familienrecht sind in der Regel NICHT Gegenstand von Rechtsschutzversicherungen.
In der Regel bedeutet, dass es mittlerweile durchaus Gesellschaften geben kann, die diese Risiken abdecken. Da muss man bei der Recherche explizit danach fragen.
Zudem wäre dieser Fall "vorvertraglich", d.h. die Ursache des Rechtsstreites läge vor dem Vertragsabschluss, was ebenfalls zu einem Ausschluß führt.
Zudem haben Rechtsschutzversicherungen eine Karenzzeit von in der Regel 3 Monaten. Das heißt, der Versicheungsschutz beginnt eigentlich erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.
Die Kosten liegen so im Bereich zwischen 170,-- Euro und 400,-- Euro -- je nachdem, welche Tarife, ob Selbstbeteiligungen vereinbart werden und ob ein Direktversicherer oder ein Versicherer mit Aussendienst gewählt wird.
Bitte auch darauf achten, dass die gewählte Gesellschaft FREIE Anwaltswahl beinhaltet. Das bedeutet, dass man dann den Anwalt sich raussuchen kann, der einen vertritt und nicht einen "vorgesetzt" bekommt.
Viele Gesellschaften bieten mittlerweile kostenlose Anwalts-Hotlines an, die mit Rechtsanwälten besetzt sind und eine kostenlose erste Rechtsberatung bieten.
liebe Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
allerdings muß man zu diesen telefonischen erstberatungen eben leider auch sagen, daß der dort sitzende Anwalt von einem juristischen Laien ein Problem geschildert bekommt, kene Unterlagen vorliegen hat und damit im Prinzip einen vernünftigen Rat nur in ganz einfach gelagerten Fällen geben kann. Sandras Fall zum Beispiel wäre für eine solche telefonische Erstberatung absolut ungeeignet.
Da wirst du mir sicher zustimmen, oder?
Beste Grüße
Philip _________________ Rechtsanwaltskanzlei Philip Koch
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