Verfasst am: 25.09.2007, 13:41 Titel: 3. Erziehungsjahr und schwanger
Hallo Leute,
wer kennt sich mit Arbeitsrecht oder wo auch immer das reinfällt aus???
Ich bin im 3.Erziehungsjahr, was Juli 2008 endet. Im Mai/Juni 2008 kommt unser 2. Kind zur welt (Gott steht uns bei, dass alles gut geht). Ich bin noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Der weiß noch nix von seinem Glück. Wie funktioniert das nun mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld????
Hat jemand von euch eine Ahnung, oder das schon einmal selbst erlebt?
Theoretisch müsste doch mein damals verdientes Geld angerechnet werden, oder?
Bin ich in diesem Forum da richtig? Bin völlig planlos, wer weiß was? Oder in welchem Forum soll ich besser nochmal nachfragen???
Liebe Grüße Ivonne _________________ Ivonne (28) + Til (02.07.2005); Z.n. schwerer Asphyxie und Multiorganversagen, globale Entwicklungsverzögerung, Microcephalus, spastische Tetraparese, sympt. lokalisationsbezogene Epilepsie, Optikusatrophie, PEG-Sonde seit 10.06.2008; Amy (02.05.2008) gesund
rechtilich gesehen weiß ich das auch nicht, ist schon zu lange her.
aber mal ein kleiner denkanstoß.
das war damals auch die zeit als ich das zweite mal schwanger war. ich hätte
zwischendurch 8 wochen arbeiten gehen müssen.
nun war mir aber klar, das ich später mit zwei kinder das nicht schaffen werde
wieder da zu arbeiten (eine strecke 50 km).
dann fing ich mal an für mich zu rechnen was das alles dem arbeitgeben kostet.
ich hatte auch anspruch auf weihnachtsgeld für drei jahre.
und die gesamtsumme hat dann mein arbeitgeber schön aufgerundet, und
seitdem war ich dort nicht mehr angestellt.
wie gesagt, nur ein denkanstoß.
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
du gehts vom erziehungsurlaub in den nächtsen rein normal bekommst du mutterschaftsgeld
ich bekam damals keins da ich kein arbeitsverhältnis hatte und 8 tage zwischen beiden kinder arbeien bzw arbeitslos melden hätte müssen _________________ Lg Melli mit J. ADHS mit Hochbegabung; L. verd. auf ADHS Mikrozytäre Anämie, und etliche Allergien; und A. Neurodemitis
(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit.......
Und da hattest Du ja Elternzeit mit dem ersten Kind und somit kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, wirst also nur den Mindestbetrag bekommen. Ärgerlich, aber rechtlich so geregelt.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Soweit ich die neuen Gesetze verstanden habe, bekommst du dann nur ein Jahr die 300 Euro Elterngeld und nicht die 67 % deines ehemaligen Gehaltes!
Aber ganz genau sagen, kann ich dir das auch nicht.
Da war ich wohl zu spät. Annette hat es dir ja jetzt sogar mit dem passenden Gesetz geschrieben.
Trotzdem kannst du gerne bei den Schwangeren vorbeischauen, es lohnt sich auch so, zum Austausch und Smalltalk.
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen