Hallo!
Kann mir jemand helfen, glaub ich bin eine derjenigen, die`s einfach nicht kapieren
Habe einen Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege gestellt, laut Kasse wird das Pflegegeld nicht gekürzt, die 410 Euro werden durchgezahlt. Soweit so gut, das schnall ich noch.
Bekommt man jetzt zusätzlich die 410 Euro für die Zeit, also 820, oder nur wenn ich Nachweise für den zb. Verdienstausfall oder Fahrkosten einreiche?
So zumindest die Aussage der Kasse. Ich hab mir das zwar schon xmal durchgelesen, auch in der Pflegefibel von Michael, aber ich kapiers irgendwie nicht...
Ach ja, habe als Ersatzpflegeperson meinen Freund angegeben, also in häuslich Gemeinschaft lebend.
Hmmm kanns mir nochmal jemand erklären, bitte?!
LG Elke
du bekommst die verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld, es sei denn du überschreitest eine gewisse stundenzahl pro tag(ich glaube 8 std.) und es stehen dir pro jahr 1400 euro zur verfügung.
du bekommst von deiner kk einen antrag zugeschickt, den füllst du aus(brauchst dich nicht erklären, nur ausfüllen) schickst zurück und dann bekommst du das geld auf dein konto überwiesen.
(meine betreuerin von der kk sagte mir das geld ist bewilligt sobald der antrag zu dir geschickt wird, da es dir gesetzlich zu stehst)
lieben gruß angela
(ich hoffe ich konnte dir helfen) _________________ Moritz´98 , Lena´01 sprachent.verz., Paul´04 Teraspastik,Epilepsie,starke stato-motorische Entwicklungsstörung(stand eines 9 monati. Babys) unsere vorstellung unsere galerie
Hallo Angela,
das heißt also zusätzlich zu den 410 Euro normalen Pflegegelds nochmal 410 Euro?
Ohne Nachweise für irgendwelche Verdienstausfälle oder dergleichen? _________________ Maxi, 13 J., mitochondriale Myopathie, Rollifahrer, "Optimismus ist die Kunst, hinter den Wolken den blauen Himmel zu sehen."
deine fragen finde ich etwas wirr bin mir nicht ganz sicher was du wissen
willst.
die verhinderungsplfege ist in höhe von 1.432 euro. wenn allerdings ein verwandter
bis zu einem gewissen grad pflegt, bekommt er nur anteiliges Pflegegeld. ob dein Pflegegeld in dem fall gestrichen wird....keine ahnung.
und ob ein in eheähnlicher gemeinschaft lebender als verhinderungspflege
anerkannt wird???? auch keine ahnung.
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
wenn du verhindert bist dein kind zu pflegen(du brauchst urlaub, mußt dich um andere dinge kümmern usw.) suchst du dir eine person, die pflege für dein kind in dieser zeit übernimmt, z.b. du brauchst jemanden,der dein kind 10 tage a 6 std. pflegt und du sagst du zahlst ihm/ihr 10 euro die std. beantragst du verhinderungs pflege für 10 tage a 60 euro (zusammen 600 euro da 10 tagex 6 std a 10 euro die std. =600 euro) die bekommst du dann, wie du die tage und das geld nutzt ist deine sache du hast übers jahr gesehen 1432 euro zur verfügung. dein Pflegegeld bleibt dir erhalten,wenn du nicht über 8std. verhinderungspflege pro tag übersteigst.
ob das mit deinem freund geht,der bei dir wohnt weiß ich nicht(würde er nicht bei dir wohnen kein problem)
lg angela _________________ Moritz´98 , Lena´01 sprachent.verz., Paul´04 Teraspastik,Epilepsie,starke stato-motorische Entwicklungsstörung(stand eines 9 monati. Babys) unsere vorstellung unsere galerie
also aus Deiner Fragestellung komme ich auch nicht so ganz raus,
wo liegt bei Dir das Problem?
Hier nochmals der Link in dem wir bis gestern ausführlich nochmals über die Verhinderungspflege geschrieben haben,
da sind auf der letzten Seite auch nochmals Links, wie z.B. mit dem Verwandtschaftsgrad.
Ansonsten hat Angela es gut beschrieben in Bezug auf die Verhinderungspflege.
Würde mich freuen,
wenn wir Deine Frage noch nicht beantworten konnten,
dass Du uns evtl. genauer schreibst, um was es in Deinem Fall geht.
Lieben Dank,
viele Grüße - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Habe einen Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege gestellt, laut Kasse wird das Pflegegeld nicht gekürzt, die 410 Euro werden durchgezahlt. Soweit so gut, das schnall ich noch.
Bekommt man jetzt zusätzlich die 410 Euro für die Zeit, also 820, oder nur wenn ich Nachweise für den zb. Verdienstausfall oder Fahrkosten einreiche?
Hallo Elke,
bei stundenweiser Ersatzpflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, also normal weitergezahlt.
Wenn die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird für die Ersatzpflege maximal der Pflegegeldbetrag für einen Monat gezahlt, bei euch also 410 €. Zusätzlich können Fahrtkosten und Lohnausfall bezahlt werden. Die Gesamtsumme darf aber 1432 € pro Jahr nicht überschreiten.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo Michael und Hallo an alle die geantwortet haben,
letztendlich hab ichs auch kapiert....
Gibts ne bestimmte "Form" wie der Lohnausfall nachgewiesen werden muß?
Nächstes Jahr übernimmt das Ganze meine Freundin...
--peinlich--
LG Elke _________________ Maxi, 13 J., mitochondriale Myopathie, Rollifahrer, "Optimismus ist die Kunst, hinter den Wolken den blauen Himmel zu sehen."
Gibts ne bestimmte "Form" wie der Lohnausfall nachgewiesen werden muß?
Nächstes Jahr übernimmt das Ganze meine Freundin...
Hallo Elke,
also ich persönlich hatte das noch nicht, am besten fragst du da mal die Pflegekasse. Es gibt da bestimmt ein Formular, dass der AG ausfüllen muß.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Unsere KK hat ein Formular für den Arbeitgeber, der muß den Lohnausfall darauf eintragen. Es gibt aber nicht zwangsläufig den gesammten (netto) Lohnausfall. Es gibt max. den Höchstsatz der KK (glaube 7,75 pro h).
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