Verfasst am: 21.09.2007, 13:56 Titel: Einschulung 2008 - welche Schule für meinen Sohn?
Hallo!
Mein sohnemann soll nächstes jahr eingeschult werden.Nun hab ich dazu folgende frage:
Darf man als eltern eines behinderten kindes bei der auswahl der schule mitentscheiden?Bei gesunden kindern ist es doch so,daß sie einer grundschule zugeteilt werden vom schulamt.
Wie ist das bei bei behinderten kindern?Bis jetzt hat sich weder der kindergarten noch die amts-bzw.schulärztin dazu geäußert.Okay ist vielleicht auch noch etwas früh.
Dann habe ich von einer anderen mutti gehört daß ihr sohn,der bei Dave in den kiga ging nach chemnitz auf die blindenschule geschickt werden soll.Das sind 40 km entfernung vom wohnort und wäre von der fahrtzeit für das kind schon früh anstrengend.Auch ist der junge nicht blind.
Nun macht es mir ein wenig bauchschmerzen wenn mein Dave dort auch zur schule gehen müßte.Dabei gibt es in freiberg eine tolle schule für behinderte kinder.Sie ist 2006 nach sanierung neueröffnet worden und bietet ein sehr interessantes programm für die kinder.(sogar einmal die woche reittherapie) Leider sind die plätze dort auch nur sehr begrenzt vorhanden.
Weiß jemand von euch an wen ich mich zwecks schulwahl wenden kann,oder muß ich von vornherein akzeptieren was das schulamt für Dave festlegt?
Und gibt es noch die möglichkeit ein kind ein jahr vom schulbesuch rückstellen zu lassen?Im ATZ wurde mal angedeutet,daß es das ab 2007 nicht mehr geben soll.(jedenfalls in sachsen)
Mir wäre es nämlich lieber,Dave noch ein jahr in den länger den kiga besuchen zu lassen,da er sich nun endlich gut eingewöhnt hat und fortschritte zu verzeichnen sind.
liebe grüße!Sabine _________________ Sohn,geb.2002,frühkindlicher Autist mit geistiger Behinderung
kann jetzt nur berichten von Jonathans Einschulung.
Ich habe damals einfach die Schulen die in Frage kamen aufgesucht, habe dort jeweils einen Hospitationstag gemacht, mit dem Leitungspersonal geredet.
Also grundsätzlich musst Du das Kind nicht in die nächstliegende Schule schicken, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
Wichtig ist, dass die entsprechende Schule an dem Kind interessiert ist.
Womit es evtl. Probleme geben könnte, das könnte der Fahrdienst sein, wenn es eine Bundesland- oder Kreisübergreifende Einrichtung ist.
Hier in München hätte ich Probleme mit dem Fahrdienst bekommen, wenn ich Jonathan unbedingt hätte im Norden ins Augustinum einschulen lassen wollen.
Es hätte mir passieren können, dass ich am Ende das Kind selber fahre oder eine handfeste Begründung liefere, warum diese Schule unbedingt nötig ist.
Ich hatte Glück im südlicheren Raum (zum Sprengel gehörend) eine private Einrichtung gefunden zu haben.
Somit geht Jonathan auch nicht in die für ihn eigentlich zugehörige Geistigbehinderten Schule.
War für den Bezirk Oberbayern kein Problem, dass das Kind woanders hin ging.
....
Nur was mich nun verwundert - wieso wird ein Kind an eine Blindenschule geschickt, obwohl es nicht blind ist.
Hat das Kind eine andere Augenkrankheit?
Jonathan ist auch an einer Blindenschule, ist auch nicht blind, hat aber einen Grünen Star, der vielleicht mal dahin führen könnte - bei ihm gab es in jedem Fall eine Diagnose zur Berechtigung für diese Schule. Sonst hätten sie ihn nicht genommen.
Also ich würde Dir raten, sprich mit der Schule, lass Dich auf die Warteliste setzen (das würde ich JETZT schon machen).
Das Schulamt kann Dich nicht zwingen, die nächstliegenste Schule zu nehmen, wenn Du für Dein Kind gute Alternativen hast, die dann auch vom Amt gefördert werden.
Einen lieben Gruß und ganz viel Erfolg, dass Du Dave in die Schule bekommst,
die für ihn und seine Förderung am besten ist.
Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Du mußt Dein Kind auf jeden Fall an der zustänigen Regelschule anmelden und das VSOF-Verfahren einleiten lassen (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs). Da kannste dann auch direkt sagen, dass Du der Meinung bist, Dein Kind wäre ein KB-, GB- oder LB-Kind. Eine Grundschul-Lehrkraft und eine Sonderschul-Lehrkraft der infrage kommenden Schule (evtl. testen auch zwei verschiedene Schulen) werden das Kind dann testen (kann im Kindergarten geschehen) und das Ergebnis dieser Testung wird mit Deiner Meinung in einem Gespräch abgeglichen und dann kommt Ihr hoffentlich zu einem Ergebnis. Natürlich hast Du hier ein deutliches Mitspracherecht und kannst schriftliche Empfehlungen von Ärzten oder Therapeuten auch einreichen. Die fallen auch ins Gewicht.
Blindenschule ist komisch, denn Du schreibst in Deiner Signatur nicht, dass das Kind wirklich sehbehindert ist.
Was die für Dich ideale Schule betrifft: Ich würd mir jetzt schon nen Besprechungs-Termin mit der Schulleitung machen und Dich immer wieder in Erinnerung bringen, indem Du auf Schulfesten, Tag der offenen Tür und so weiter auftauchst. Ist bestimmt nicht schlecht, wenn die Dein Kind schon mal vorab kennenlernen und sich ein Bild machen.
hallöle,
zum glück ist das gesetz mit der nächsten schule gekippt worden. du darfst deine sohn anmelden wo du möchtest,hast aber nur einen rechtsanspruch zur nächstgelegenen schule. solltest du eine förderschule in erwägung ziehen kannst du deinen sohn auch schon vor dem sonderpäd. verfahren dort anmelden.
grundsätzlich hast du mitspracherecht aber die pädag. haben dass auch, leider. manchmal gibt es doch fehlentscheidungen.
aber du solltest beim schulamt eine liste der schulen anfordern die für dich relevant sind und dann nach terminabsprache dort hospitieren.
so hast du erstmal einen einblick.
Dann werde ich mich wohl doch schon jetzt an das zuständige schulamt wenden.
Nein dave ist nicht blind,sehbehindert und hat auch keine augenkrankheit.Es scheint bloß so das unsere stadt gerne behinderte kinder auf diese blindenschule schickt.Wurde mir berichtet.Diese schule war wohl ursprünglich nur für blinde und sehbehinderte kinder vorgesehen.Mittlerweile werden dort aber auch kinder mit ganz anderen behinderungen beschult.
Mit dem fahrdienst wird es wohl keine schwierigkeiten geben,denn das ist hier im landkreis sehr gut geregelt.
Für dave käme sicherlich nur eine förderschule in frage,denn er hat 100 prozent GdB.
Sein Autismus ist sehr stark ausgeprägt,was natürlich so einige problemchen mit sich bringt.Vor einem jahr wurde mir einmal von einer ärztin "prophezeit",daß der junge unbeschulbar ist,was ich als ziemliche anmaßung empfinde.Schließlich wurde noch kein inteligenztest bei ihm gemacht.Wir werden nur immer vertröstet,daß die psychologen knapp wären und wir aber auf der warteliste stehen.Na toll!So lange dauert es ja nun auch nicht mehr bis zur einschulung.
Nunja,am besten ich werd mich nächste woche gleichmal mit der amtsärzin und dem schulamt in verbindung setzen und mit den schulen telefonieren um meinen zwerg vorzustellen.
Nochmals vielen dank für eure antworten!
lg Sabine _________________ Sohn,geb.2002,frühkindlicher Autist mit geistiger Behinderung
schau Dir wirklich jetzt schon alle möglichen Schulen an!!!
Wir haben hier im LK Meißen mind. 2 GB-Schulen. Und in unsrer Schule hier in Radebeul sind auch Kinder, die eigentlich in die Meißner Schule gehen könnten, da sie fast um die Ecke dort wohnen!
Aber die Radebeuler Schule sagte den Eltern mehr zu und sie haben die Kinder hier einschulen können!
Also, mach Dich auf die Socken und schaut euch einige Schulen an!
Wegen Rückstellung... eigentlich soll das nicht mehr gehen. Aber vllt. hast Du Glück, kannst nur mit der Amtsärztin reden und wenn dein Sohn massive gesundheitliche Probleme hat, dann kann es klappen.
Andererseits, trau Deinem Dave etwas zu! warum sollte er in der Schule nicht genau so Fortschritte machen? Ich denke, es ist uns Mamas einfach wohler ein Jahr länger "Freiheit" und "Kindsein" zu haben, aber auch wenn er mit 6 Jahren gehen sollte - es muß nicht verkehr sein.
Viel Erfolg!
Und war nicht letzte Woche im Radio eine Meldung, daß in der Chemnitzer Gegend eine GB-Schule ganz neu aufgemacht hat???
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
Ja werd ich machen.Am Wochenende werd ich auch erstmal im internet nach schulen schauen und mich vorinformieren.
Und du hast recht,verkehrt kann es nicht sein,wenn dave schon mit 6 jahren zur schule geht.Aber ich bin wohl manchmal nen tick zu ängstlich.Wir haben in vergangenheit schon viel durchgemacht,grade als er in den ersten kiga kam.Da war auch noch nicht klar,daß der kleine autist ist.Als diagnose dann gestellt wurde,ist er regelrecht aus dem kiga gemobbt worden. Sogar der bürgermeister unserer gemeinde hat sich ziemlich mies geäußert.Wir haben bis heute noch kein wort der entschuldigung von ihm gehört.Nur die kiga-leiterin stand fast heulend bei uns vor der tür und hat sich entschuldigt.Obwohl sie keine schuld hatte.Schließlich kam die anweisung vom bürgermeister,dave aus dem kiga rauszuwerfen.
Und deswegen hab ich ein wenig angst,jetzt auch gleich wieder mit der schule so ein pech zu haben.Aber ich werd mich gründlichst umschauen und dave dort vorstellen.
lg und dankeschöööön!Sabine
PS:die radiomeldung hab ich leider nicht gehört. _________________ Sohn,geb.2002,frühkindlicher Autist mit geistiger Behinderung
ich finde es unmöglich, wie im ersten Kindergarten mit Dave umgegangen wurde. Er ist ein Kind und hat durch die Beeinträchtigung schon genug eigene Probleme. Da kann es nicht sein, dass ein Bürgermeister darüber zu entscheiden hat, ob ein beeinträchtigte Kind den Kindergarten besuchen darf und damit eurer Familie noch zusätzliche Probleme auflädt. Wie habt ihr denn so schnell einen passenden Ersatzkindergarten gefunden?
Zitat:
Darf man als eltern eines behinderten kindes bei der auswahl der schule mitentscheiden?Bei gesunden kindern ist es doch so,daß sie einer grundschule zugeteilt werden vom schulamt.
Wie ritap schon beschrieben hat, findet im Vorfeld der Einschulung ein Förderausschuss statt, in dem festgestellt wird, ob das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Wie das abläuft, regelt in Sachen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen/SOFS). § 13 normiert:
„ (6) Die Förderschule erstellt ein förderpädagogisches Gutachten, das den sonderpädagogischen Förderbedarf und die Fördervorschläge benennt sowie Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme nach der Schulintegrationsverordnung gibt.“
„(7) Auf der Grundlage dieser Empfehlungen trifft das Regionalschulamt die Entscheidung nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SchulG . Es kann eine bestimmte Schule empfehlen.“
Und § 14 regelt:
„(1) Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind an einer Förderschule des im Bescheid zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs festgelegten Förderschultyps oder an einer geeigneten Förderschule in freier Trägerschaft, die als Ersatzschule genehmigt ist, zum Schulbesuch anzumelden.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze."
Der Förderausschuss legt also den Förderschwerpunkt und den Förderort (Regel- oder Förderschule) fest und EMPFIEHLT eine bestimmte Schule. Du musst dann Dave an einer Schule anmelden, die dem Förderort entspricht, hast aber in diesem Rahmen freie Schulwahl. Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Schule.
Viele Grüße _________________ Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
Und gibt es noch die möglichkeit ein kind ein jahr vom schulbesuch rückstellen zu lassen?Im ATZ wurde mal angedeutet,daß es das ab 2007 nicht mehr geben soll.(jedenfalls in sachsen
diese Frage hatte ich vorhin übersehen. Sorry. Also kommt die Antwort im Nachgang.
§ 27 eures Schulgesetzes sagt:
„(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.“
das genaue Verfahren zur Zurückstellung regelt in Sachsen § 4 der sächs. Grundschulordnung:
"(3) Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 27 Abs. 3 SchulG ist nur einmal möglich. Beispiele für eine ungenügende körperliche und geistige Entwicklung sind insbesondere erhebliche gesundheitliche oder emotional-soziale Beeinträchtigungen. Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn sich keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben. ... Der Schulleiter teilt den Eltern den Grund der Zurückstellung ihres Kindes schriftlich mit. Er berät die Eltern über Fördermaßnahmen zur Vorbereitung des Schuleintritts."
Es gibt also in Sachsen auch noch weiterhin eine Zurückstellungsmöglichkeit. Davon soll aber nur Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Insbesondere müssen die Eltern und behandelnden Fachleute darlegen, was in dem „gewonnenen“ Jahr getan werden soll, um die bestehenden Defizite zu überwinden. Nur wenn durch die Zurückstellung die Beschulung an einer Förderschule vermieden werden kann, soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Zurückstellung möglich sein.
Ein GdB von 100 % führt nicht zwingend in eine Förderschule. Gerade bei autistischen Kindern ist der Grad der Ausprägung der Erkrankung sehr unterschiedlich. Deshalb kann man schon die Überlegung an sich heranlassen, ob vielleicht nach einem weiteren Jahr intensiver Förderung ein Besuch einer kleinen Regelgrundschule, vielleicht mit Integrationshelfer, möglich ist. Wenn du etwas in dieser Richtung formulieren kannst und dabei durch die behandelnden Ärzte Unterstützung erhältst, ist vielleicht dennoch eine Zurückstellung möglich. Was ihr dann tatsächlich macht, muss das Amt ja heute noch nicht wissen.
Viele Grüße _________________ Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
um nochmal auf die Landesblindenschule in Chemnitz zurück zu kommen , wir hatten deshalb letztes Jahr Probleme mit dem LRA . Als wir nach dem Umzug hierher Anfang 06 schulbegleitend Sehförderung beantragten , meinte das LRA Benjamin wäre wenn er Sehförderung benötigt , nicht für die G - Schule die er seit kurzem besuchte geeignet und müsse auf die Blindenschule nach Chemnitz mit Internat .
Chemnitz ist 200 Km entfernt und er ist nicht blind oder sehr stark sehbehindert , hat auf Grund der schweren Behinderung Wahrnehmungsprobleme und bekam schon seit Kiga - Alter Sehförderung .
Das LRA wollte zuerst die Sehförderung überhaupt nicht zahlen und es gab deshalb einen gemeinsamen Termin in der Schule . Sowohl wir als auch die Schulleiterin und die Lehrerin verstanden nicht , was er auf der Blindenschule soll , ein Schulwechsel kam nicht in Frage .
Nach längerem Hin und Her wurde auf einmal die Sehförderung doch übernommen , für 1 Jahr schulbegleitend , danach nicht mehr , da es generell als Frühförderung nur bis Schulbeginn bewilligt wird und in unserem Fall eine Ausnahmeregelung war .
Wir hatten hier im Sprengel 2 G - Schulen zur Auswahl und ich kann auch nur empfehlen , sich rechtzeitig mehrere Schulen anzusehen , da gibt es schon Unterschiede .
Ob das zurück stellen in Sachsen ab 2008 gar nicht mehr möglich ist , weiß ich nicht . Dieses Jahr war es auf jeden Fall noch möglich , eine Freundin hat ihren Sohn dieses Jahr noch zurück stellen können , er war im April 6 Jahre und geht noch 1 Jahr länger in den HPK .
L.G.
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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