Verfasst am: 18.09.2007, 11:57 Titel: Zuckerkrankes Kind im KIGA? (Brandenburg)
Hallo Ihr
im Auftrag einer Freundin
ganz verzweifelt....
R ist in den KIGA gekommen und auch ganz normal eingestellt mit einer Insulinpumpe seit einem Jahr, der KIGA gehört der Oberlineinrichtung, also ein I-Kindergarten der Kirche.
Es war keine Frage vom KIGA das Kind augzunehmen und sich einweisen zu lassen mit Stciksen und spritzen im Notfall, Pumpe dran und ab imd Sand etc
nur, nun liegt das Ganze beim Amtsarzt und die macht Zicken !
Wie gesagt, die Erzieher sind bereit das alles zu machen, der Amtsarzt sagt, nein , ist medizinisch, kein Fall für einen I_platz und so weiter.
Ich kenne mich nicht aus mit Zuckerkrankheit, er hat einen behindertenausweis so dass ich nie gedacht hätte das das Probleme macht....
Kommt einer aus Brandenburg und hat da einen Einblick in die hiesigen Vorschriften
oder hat einer ein insulinpflichtiges KIGA Kind un berichtet wie es bei Euch so läuft ???
Hallo Dagmar,
ich meine, dass Sticksen und Spritzen juristisch in den Bereich "Körperverletzung (mit Einwilligung der Eltern) gehört und dass Erzieherinnen das nicht dürfen.
Das ist das Problem, dass ich kenne...und eine chronische Krankheit ist kein Grund für einen I-Platz, da man ja nix zum Fördern hat (mal platt ausgedrückt), sondern ist eher ein Fall für eine medizinische Begleitung durch eine Kinderkrankenschwester, die auch spritzen darf...
Das sind so die Gründen, die mir bekannt sind.
Hat Deine Freundin schon mal bei den ortsansässigen Diabetesgruppen gefragt, wie das so gehandhabt wird?
Viele Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
ich denke nicht dass sie anderswo gefragt da sie beim besichtigen des Kigas gesagt bekam, kein problem und nun da er keine drei Wochen drin ist die ein Problem bekommen wo sie nie eines sahen.
Wie machen das denn dann andere Kinder die das haben ???? _________________ DAGMAR mit
Wiebke 41.SSW
Maike 42.SSW
Ellert 24.SSW &
Neele 36.SSW www.mini-ellert.de
§ 12 Absatz 3 des Kindergartengesetzes von Brandenburg regelt folgendes:
„Kinder mit einem besonderen Förderbedarf nach den §§ 27, 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder den §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind in Kindertagesstätten aufzunehmen, wenn eine diesem Bedarf entsprechende Förderung und Betreuung gewährleistet werden können. Die Gruppengröße und die personelle Besetzung in diesen Gruppen sind den besonderen Anforderungen im Einzelfall anzupassen“.
Daraus lese ich, dass, wer einen Anspruch auf Eingliederungshilfe durch das Jugendamt (§§27, 35 a SGB VIII) oder Sozialamt (§§ 53, 54 SGB XII) hat, auch einen Anspruch auf einen I-Platz hat.
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII haben Personen, die durch eine Behinderung wesentlich beeinträchtigt sind. Da der Sohn der Freundin einen SBA hat, ist diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt. Leistungen der Eingliederungshilfe sind nach § 54 Absatz 1 Nr. 4 SGB XII u. a. auch „Hilfen zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen“. Also hat ein Kind mit Diabetes, das Hilfe beim Insulinspritzen benötigt, einen Anspruch auf einen I-Platz.
Übrigens, die Kinder mit Diabetes im Kindergarten unseres Sohnes haben alle einen I-Status – aber wir leben nicht in Brandenburg, so dass dir das nicht wirklich weiterhilft. Hier ist ausschließlich das Vorliegen einer Behinderung Voraussetzung.
Viele Grüße _________________ Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
Hallo Mädels,
ich könnte mir vorstellen dass das Problem evt. darin liegt, dass zwar laut Definition eine Behinderung vorliegt (wie bei jeder chronischen Krankheit, die länger als sechs Monate andauert), aber dass halt kein besonderer Förderbedarf gegeben ist.
In der Regel sind ja Kinder mit Diabetes altersgerecht entwickelt...es geht also oft "nur" um die medizinische Betreuung und da wird sicher das Problem sein, dass nicht klar ist, ob das nicht eine Leistung der Krankenkassen sein müsste, nämlich häusliche Kinderkrankenpflege im erweiterten häuslichen Bereich (Kindergarten).
Alles nicht so einfach..letztlich hängt es sicher oft an den Sachbearbeitern und Ärzten, die da entscheiden...und da kann man so oder so entscheiden.
Aber alleine das Vorliegen einer chronischen Krankheit bedeutet nicht, dass man einen I-Platz braucht/ bekommt (sonst hätte alle mit Epielspie/ Asthma, Neurodermitis, etc. einen).
In Einzelfall kommt es wohl auf die Hilfe an, die das Kind braucht.
Aber wenn kein Förderbedarf gegeben ist, wird das mit dem I-Platz schwierig...
Liebe Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
Noch eine "blöde" Frage...wenn die Erzieherinnen ja bereit sind, ih zu betreuen, warum kann er dann nicht als Regelkind in diesen Kindergarten gehen?
Und wieso ist er schon im Kindergarten, wenn doch die amtsärztlichen Vorgänge noch gar nicht gelaufen und entschieden sind?
Hat er den I-Platz schon?
Liebe Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
Noch eine "blöde" Frage...wenn die Erzieherinnen ja bereit sind, ih zu betreuen, warum kann er dann nicht als Regelkind in diesen Kindergarten gehen?
nach den Erfahrungen im Kindergarten unseres Sohnes denke ich, dass die Kindergartenleitung und die Erzieher zwar grundsätzlich bereit sind, auch ein Kind mit mehr Betreuungsaufwand zu betreuen, dafür aber vom Jugend- oder Sozialamt entsprechend mehr finazielle Mittel haben wollen. Und die gibt es nur durch den I-Status.
Wenn es Eingliederungshilfe zur Absicherung von medizinischen Leistungen gibt und in Brandenburg ein Anspruch auf einen I-Platz dann besteht, wenn ein Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegt, dann ist in Brandenburg Förderbedarf auch der zusätzliche Aufwand für die Betreuung eines Kindes mit Diabetes. Denn von SONDERPÄDAGOGISCHEM Förderbedarf habe ich in dem Gesetz nämlich nichts gelesen.
ich werde sie morgen nochmals gleich anrufen
am besten soll sie mir den Bescheid mal vorlesen.
Wir hatten ja auch massiv Probleme für Ellert einen I-Platz zu bekommen aber da ging es eben um ganz andere Dinge.
Die Amtsärztin muss sich wohl u.a. auch tierisch aufgeregt haben dass die Mutter 2 Tage die Wochen nicht da ist da sie arbeiten geht, das Kind aber nebenbei bemerkt dann halt in der Nichtkigazeit durch den Vater betreut wird, aber das wäre wohl seelische Vernachlässigung, da das so weit weg ist wo sie arbeitet - sollte nicht jeder froh sein einen Job zu haben und den auch dann leisten ????
Zwischen den Zeilen las ich halt auch den Streit Amtsärztin gegen Mutter
aber das kann ich mir nun auch einbilden.
Klar, jeder will Aufwand auch vergütet haben, da gehts dem KIGA nicht anders. Was ich auch nicht verstehe ist dass das nun erst hinterher rauskommt und nicht vorher ehe man das Kind aufnimmt _________________ DAGMAR mit
Wiebke 41.SSW
Maike 42.SSW
Ellert 24.SSW &
Neele 36.SSW www.mini-ellert.de
Also mein Sohn hat während seiner Kiga-Zeit Diabetes bekommen und so war es kein Thema, dass die Erzieherinnen ihn auch betreut haben.
Er brauchte damals allerdings nur Mittags spritzen. Das hat dann die Leiterin des Kiga gemacht mit einem Pen (nach meinen Anweisungen)
Das habe ich aber auch schon ganz anders gehört.
Man ist wirklich auf die Freundlichkeit und das Entgegenkommen des Kiga´s angewiesen.
Das geht dann übrigens in der Schule so weiter.....
Die Krankenkassen bezahlen übrigens, dass ein Pflegedienst in den Kiga kommt und entsprechend spritzt bzw. bolt. Bei einer Insulinpumpe wird ja zum Essen gebolt, so dass das natürlich schwierig wird. So oft wird der Pflegedienst nicht kommen.
Ich persönlich finde es nicht notwendig, das ein Kind mit Diabetes einen I-Platz bekommt. Auch später kann das Kind in eine Regelschule gehen.
Man muss nur darauf achten, dass man eine Einrichtung findet, die sich engagiert und für die das kein Problem ist mit Diabetes um zu gehen.
Manchmal ist es allerdings schon ein Problem den Leuten Diabetes zu erklären. Die kennen das höchstens von der "Oma" oder anderen älteren Leuten mit Typ II Diabetes. "Naja...wir wissen schon, das Kind darf keine Süßigkeiten essen" (was ja nun eindeutig nicht so ist.)
Rechtlich kann man allerdings nichts machen. Die Erzieher dürfen das Kind nicht spritzen oder bolen und beim Messen gehen die Meinungen auseinander.
Schade, in Berlin könnte ich ihr einen Kindergarten nennen, der bewußt auch Diabetes-Kinder aufnimmt.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützung kann ich die
BFJD - Bundesweite Fördergemeinschaft Junger Diabetiker e.V. empfehlen: www.bfjd.de oder um sich auszutauschen www.diabetes-kids.de
Dort gibt es die Möglichkeit auch für Kindergarten Kinder an Freizeiten oder Schulungen teilzunehmen. Für die Kinder ist es ganz toll kein "Außenseiter" mehr zu sein und die Eltern können sich mit anderen betroffenen Eltern austauschen.
Ich komme aus Brandenburg und der beste Freund unseres großen Sohnes hat ,seit er 2 ist, Diabetes.
Er hat aber erst seit 2 Jahren eine Pumpe und ist inzwischen 16.
Ich habe eben dort angerufen, bei T. war es so, dass er in einem I- Kindergarten war und dort immer jemand von der häuslichen Krankenpflege kam. Ist aber wie gesagt viele Jahre her. Ob er I- Status hatte weiß ich nicht, seine Mutti ist arbeiten.
In der Schule war er aber definitiv I- Kind, also denke ich im Kiga auch.
Er bekam dann in der Schule auch einen Einzelfallhelfer, welcher anfangs immer mit in der Klasse saß, später dann in einem Nebenraum. Dorthin ging er dann zum Messen und Spritzen.
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