Was gibt es da für Unterschiede?
Liegt es ander Schwere der Behinderung oder am Alter, an der Einrichtung oder am Einkommen der Eltern?
Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Wenn Ulis Unterbringung (die nebenbei angemerkt jeden einzelnen Cent wert ist, den wir zahlen müssen) jetzt schon übers Sozialamt laufen würde, müssten wir auch wengier zahlen. Es scheint wirklich daran zu liegen, welches SGB angewendet wird.
@ Isa: ich hänge mal noch zum Thema an, habe ich auf meiner Festplatte gefunden (nicht davon irritieren lassen, dass da nicht ale Bundesländer aufgezählt sind, das ist Bundesrecht.)
Liebe Grüße
Annette
Heranziehung zu den Kosten.pdf
Beschreibung:
Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach § 91 ff. SGB VIII
_________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
das verstehe ich nicht so ganz. Was gibt es da für Unterschiede?
Liegt es ander Schwere der Behinderung oder am Alter, an der Einrichtung oder am Einkommen der Eltern?
es liegt zum einen am Alter der Kinder. Sind sie keine Minderjährigen oder junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, übernimmt nicht das Jugend- sondern das Sozialamt die Kosten der Wohneinrichtung.
Zum anderen natürlich auch am Einkommen der Eltern, wobei durch einen Verweis des § 93 Absatz 4 SGB VIII auf das SGB XII die Grundlagen der Einkommensberechnung identisch sein müssten.
Und schließlich liegt es auch an der Schwere der Behinderung. Wenn das Kind z. B. nach § 35 a SGB VIII untergebracht ist, zahlen die Eltern nur die ersparten Aufwendungen, sonst einen nach ihrem Einkommen gestaffelten Unterhaltsbeitrag.
der Unterschied ist ... ob geistig oder psychisch(seelischen) behindert .... bei unserer Maus(noch 18) ist die geistige Behinderung im vordergrund ... daher wir zahlen 26 euronen und bekommen das KG da unsere Maus an den Wochenenden und in den Ferien bei uns ist.
Welcher § das ist weiß ich grad net ... schaue später mal in meinen Akten nach und melde mich nochmal.
LG conny _________________ Wenn Reden Silber und Schweigen Gold ist,
dann ist Zuhören Platin...
Andrzej Majewski
nach § 94 Absatz 2 Satz 1 SGB XII gehen Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder nur in Höhe von 26,00 € auf das Sozialamt über, wenn das Kind entweder behindert i. S. § 2 SGB IX oder pflegebedürftig i. S. § 14 SGB XI ist und Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII erhält. Meinst du das? Aber § 2 SGB IX umfasst auch körperliche Behinderungen.
Wenn aber Christians Aufenthalt in der Wohneinrichtung nach § 35 a SGB VII vom Jugendamt finanziert wird, wird es, denke ich, kaum eine Möglichkeit geben, auf § 94 SGB XII zuzugreifen.
Also mein Sohn Domi ist seit 2Wochen in der Schule und schläft innerhalb der Woche dort in dem Heim und ist an den Wochenenden hier!Also in den aktuellen Schreiben steht ich soll nachweisen mit Belegen das ich das Kindergeld für ihn brauchen(Bekleidung,Schulsachen und Pflegesachen besorge ich),dann dürfen wir es behalten und der Eigenanteil wäre voraussichtlich etwas über 100 Euro,aber da muss ich auch noch was zu ausfüllen und dann wird endgültig berechnet!
Naja und das Pflegegeld wird verteilt auf Tage wann Domi bei mir ist!Der Rest geht an die Stadt!
Liebe Grüsse
Conny _________________ Ich bin alleinerziehend mit 3Kinder: Denise,10,hat ADHS,Dominic ist nierentransplantiert,taub(mit einem CI versorgt)u.er hat Krampfanfälle,aber gut eingestellt mit Trileptal,6Jahre alt u.noch einiges!Der Janis ist 3u.hat schwere Neurodermitis,Milch u.Ei Unverträglichkeit.Wir sind immer gut drauf u.freuen uns auf nette Kontakte!
Verfasst am: 16.09.2007, 19:14 Titel: Wer kriegt das Kindergeld?
Hallo Annette,Kaja und alle anderen die ihr mir geantwortet habt,
zunächst einmal danke,aber ich weis nicht ob die Sachlage bei mir so liegt ,denn Christian bekommt eine Halbwaisenrente die in jedem Falle zur Finanzierung herangezogen wird,wie verhält es sich dann?Kann wahrscheinlich jetzt wieder einige Zeit an PC da Christian seine Ansprüche geltend macht,aber im voraus schon mal danke.Bin heilfroh hier Ansprechpartner gefunden zu haben denen ich hoffentlich mit meiner Fragerei nicht lästig werde.
Viele Grüße Isa
Verfasst am: 16.09.2007, 20:57 Titel: Re: Wer kriegt das Kindergeld?
Hallo Isa!
isa hat folgendes geschrieben:
,aber ich weis nicht ob die Sachlage bei mir so liegt ,denn Christian bekommt eine Halbwaisenrente die in jedem Falle zur Finanzierung herangezogen wird,wie verhält es sich dann?
Irgendwann wirst Du dich doch mit meinen Links beschäftgien müssen!
Da steht nämlich auch was dazu drin.
Das würde ich so interpretieren, dass das Jugendamt Christians Halbwaisenrente bekommt.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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