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AndreaM
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BeitragVerfasst am: 16.09.2007, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

danke Michael, werde nun erst mal das Gutachten abwarten und durchstudieren.
Was mir grad noch durch den Kopf geht, nachdem ich Anne`s Beitrag gelesen habe: im Nachhinein kann ich die Zeiten wohl kaum korrigieren oder? Nach dem Motto, ich habe 25 Min. pro Mahlzeit angegeben, aber huch, wenn ich noch mal genau die Zeit vermesse, dann sind es doch mehr??

Ich bin immer wieder sehr empört und schockiert, als wenn wir alle es nicht schon schwer genug haben, und dann noch diese Kämpferei und sich Wissen aneignen müssen, damit man nicht übers Ohr gehauen wird. Es ist alles ein Jammer! Evil or Very Mad

Lieben Gruss und für alle ganz viel Kraft und Durchsetzungsvermögen weiterhin,

Andrea

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.09.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

AndreaM hat folgendes geschrieben:
im Nachhinein kann ich die Zeiten wohl kaum korrigieren oder? Nach dem Motto, ich habe 25 Min. pro Mahlzeit angegeben, aber huch, wenn ich noch mal genau die Zeit vermesse, dann sind es doch mehr??



Hallo Andrea,

wieso nicht? Wenn sich sogar der MDK korrigieren muß, dann wir doch erst recht.
Die Angaben in einem Pflegetagebuch bzw. irgendwelche Mitteilungen oder Angaben bzgl. des Hilfebedarfes unsererseits sind immer nur als "laienhafte Äußerungen" zu verstehen.

deshalb lautet meine Empfehlung auch immer zuunterst diesen Satz zu schreiben:

"Diese sachlichen Feststellungen und Hinweise sind nicht vollständig. Nähere Angaben dazu mache ich Ihnen gern."

Du kannst also jederzeit deine Angaben zum Punkt "Ernährung" abändern. Du mußt es nur nachvollziehbar erläutern können.
Als Begründung kannst du (wenn du möchtest) anführen, dass du fälschlicherweise angenommen hattest, dass 25 Minuten pro Mahlzeit als Höchstbedarf anerkannt werden. Jetzt ist dir aber bekannt geworden, dass der individuelle Bedarf maßgebend ist.... Wink

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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ulrikes
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BeitragVerfasst am: 16.09.2007, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AndreaM,
inhaltlich habe ich nichts neues hinzuzufügen, aber eine Frage noch: hat dein Sohn denn jede Nacht einen pflegebedarf oder schläft er normalerweise durch? Wenn er keinen Grundbedarf Nachts hätte, macht ein Widerspruch keinen Sinn, da sowieso keine PS 3 anerkannt werden kann.
LG, Ulrike
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.09.2007, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike,

jaaaaa! Guter Hinweis. Das sollte 100%ig geklärt sein, sonst gibts sowieso keine Pflegestufe 3.

Mit seinem Urteil vom 30.03.2000 (Az.: B 3 P 10/99 R) hat sich das Bundessozialgericht (BSG) zu der Frage geäußert, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, der die Pflegestufe III der Pflegeversicherung auslösen kann.

Dies ist demnach dann der Fall, wenn die Hilfeleistung objektiv zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr notwendig sei, sie also aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden könne.
Dabei reiche es aus, wenn Hilfebedarf bei einer der einschlägigen Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht bestehe. Es komme nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson hierfür die
Nachtruhe unterbreche. Auch sei unerheblich, ob die Hilfeleistung zu feststehenden Zeiten erfolgen müsse oder nicht.
Nicht ausreichend sei, dass sich die Pflegeperson in ständiger Rufbereitschaft (etwa wegen der Gefahr epileptischer Anfälle) befinden müsse. Das offen Lassen der Schlafzimmertür zur Kontrolle sei nicht einem Kontrollbesuch gleich zu achten, sondern noch als Ausdruck der allgemeinen Einsatz- und Rufbereitschaft zu werten.

LG Michael

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AndreaM
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Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 17.09.2007, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael, hallo Ulrike,

doch, nachts ist auf jeden Fall Pflegebedarf (unsere Nächte sind extrem bescheiden, wenn ich 2 Stunden Schlaf habe, ist das gut), da ich Julian umlagern muss, zu trinken gebe und ihn danach gleich umziehen kann.

Michael, ein grosses Dankeschön an dich, du hilfst mir sehr sehr viel weiter!! Ich wünschte, ich hätte nur ein Drittel von deinem Wissen Very Happy

Lieben Gruss
von
Andrea

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