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I-Platz aufgeben - hat jemand Erfahrung?
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BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 13:00    Titel: I-Platz aufgeben - hat jemand Erfahrung? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

ich habe schon drüben bei urbia gepostet in meinem Frust, aber da meldet sich keiner, vermutlich ist das Thema zu speziell:

Hat jemand von Euch schon ein Mal einen I-Platz zurückgegeben? Und wenn Ja, warum? Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Wir haben im letzten Kindergartenjahr auf Anraten bzw. Druck des Beraters der Hörgeschädigtenschule zusammen mit dem Kiga einen I-Platz beantragt. Dazu muss ich sagen, dass das Kind sich super entwickelt, alle Erwartungen übertroffen hat und in eine Regelschule gehen wird, vermutlich auf einen Regelplatz. Das Gesundheitsamt, das uns immer unterstützt hat, hat nach Aktenlage positiv beschieden. Da er in der alten Gruppe im Kindergarten bleibt, schien sich für uns zunächst nichts zu ändern.

Pustekuchen. Seither gibt es nur noch Ärger. Die Hörgeschädigtenschule rät uns, den Platz wieder aufzugeben. Der Kindergarten wäre entsetzt. Ich weiß im Moment gar nicht, ob und wie das möglich wäre.

Kann mir jemand weiter helfen? Ich habe zwar einen Termin in Kiel, aber ich will natürlich nichts lostreten, was sich nachher nicht mehr stoppen lässt. Ich weiß im Moment gar nicht, in welche Richtung ich denken soll. Ich selber sage mir, es geht um das Kind, und da lief alles bestens, also verzichten wir auf das, was überflüssig ist. Das ist der I-Platz. Aber kann man das denn?

Viele Grüße

Barbara
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Sandrad
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Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

ich kann Deinen Frust gut verstehen, wenn plötzlich alles so "schief" läuft.

Welchen "Ärger" habt Ihr denn jetzt?

Ich persönliche denke, wenn die Hörgeschädigtenschule und auch das Gesundheitsamt diesen Schritt befürwortet, dann steht es Euch auch zu. Wieso meinst Du jetzt, dass das "überflüssig" sei???

Wegen einer möglichen "Kündigung" (was ich mir an Deiner Stelle wirklich sehr gut überlegen und mindestens noch ein paar Nächte überschlafen würde) so denke ich, dass der I-Platz an den Kindergarten gebunden ist und bei entsprechender Kiga-Kündigung automatisch mitentfällt (war zumindest seinerzeit so bei uns in Hessen; ist aber glaube ich von Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedlich).

Wir hatten den I-Platz damals übrigens "aufgegeben/gekündigt" weil unser Sohn in einen heilpädagogischen Kindergarten wechseln sollte.

Fühl Dich virtuell erst einmal in den Arm genommen und gedrückt.

Ganz liebe Grüße,
Sandra
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Fibi
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Beiträge: 943

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

so ganz verstehe ich da noch nicht. Der I-Platz hat doch erst einmal was mit dem Kiga zu tun , nicht mit der Schule. Wenn er eine Regelschule besuchen soll, so kann es ihm doch aber nicht schaden, im letzten kigajahr noch in den Genuss der besonderen Förderung auf einem I-Platz zu kommen!

Zurückgeben kann man ihn denke immer. Allerdings würde ich es immer vom Kind abhängig machen.

Unser Sohn besucht jetzt auch das letzte Vorschuljahr als I-Kind im regelkindergarten. Zusätzlich bekommt er FF durch das hörgeschädigtenzentrum. Er hat sich super entwickelt und auch super aufgeholt, für uns allerdings kein Grund, die Förderung jetzt wegfallen zu lassen.
Ab nächstem Jahr wird er eine Regelschule besuchen und auch weiterhin vom Hörgeschädigtenzentrum dort betreut werden.

LG Fibi

_________________
Fibi (*69), Papa(*65) und Sohn (*05/02); Frühchen 34.SSW--> mit mittelgradiger SH bds. versorgt mit HG's, schwacher Muskeltonus, Hauptbronchusstenose li., Vorhofseptumaneurysma, Skoliose, AD(H)S und überdurchschnittliche Begabung, Störung im Sozialverhalten, ND
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Kaja
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Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

auch ich habe mich beim Lesen deines Beitrags gefragt, worin denn die Probleme durch den I-Status bestehen? Das Kindergartenjahr hat gerade angefangen. Können die Probleme nicht vielleicht nur Anfangsschwierigkeiten sein, die sich in Gesprächen vor Ort lösen lassen?

Welche Alternative hat denn die SH-Schule zur Rückgabe des I-Platzes angeboten? Eigentlich soll doch die Beratungsstelle der SH-Schule genau die Aufgabe übernehmen, bei Problemen im Kindergarten, die aus der Behinderung resultieren, eine Lösung zu finden? Da ist, finde ich, nur ein Rat zur Rückgabe des Platzes etwas wenig.

Was würdest du denn erreichen, wenn du den I-Platz zurückgibst und damit dem Kindergarten aus deren Sicht viel Geld entziehst? Bist du dir sicher, dass das zu einer Lösung aller Probleme führen wird? Oder besteht vielleicht nicht auch die Gefahr, dass sich die Bedingungen für dein Kind im Kindergarten weiter verschlechtern?

Insgesamt ist es aber schwierig, dir zu raten, da ich nicht weiß, welches die Probleme sind und was ihr bereits unternommen habt, um sie zu lösen.

Viele Grüße

_________________
Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

herzlichen Dank für die Antworten.

Bei uns kollidiert der I-Platz mit der bisherigen Förderung: Zentrum für Sprach- und Entwicklungsförderung in Geesthacht, die Hör- und Sprachkurse in Schleswig sowie die Ergo und die Förderung zur phonologischen Bewusstheit fielen weg! Statt dessen haben wir dann nur noch einen I-Platz mit einer Frau, die wir kaum kennen, die bisher einen ziemlich schlechten Eindruck hinterlassen hat (das Kind war bisher drei Wochen im Kiga).

Das erste schmerzt mich persönlich, weil das die einzige Anlaufstelle ist (www.zfse.de), bei der wir als Eltern AUCH unterstützt werden, nicht nur die Kinder. In Schleswig können sie zaubern, das Kind kommt jedes Mal nach ein paar Wochen zurück und nähert sich einem Normalhörenden mehr an. Die Ergo (wir haben eine ganz tolle Frau, die sehr gut mit den Ärzten und den anderen Therapeuten zusammen arbeitet) will die Heilpädagogin "nebenbei" übernehmen. Das hat sie im ersten Beruf gelernt. Die phonologische Bewusstheit (was zwecks Vermeidung von LRS wichtig wäre) kennt sie nicht, versteht sie nicht, macht sie nicht.

Wir stehen original bei Null: Sie erklärt Therapien, die wir seit Jahren in Anspruch nehmen, dramatisiert, kann keine Schwerpunkte setzen, sie will Ärzte absägen und so weiter. Sie will sich profilieren. Und es geht mir sooo auf die Nerven, ich habe auf diesen Kram überhaupt keine Lust mehr. Kurz: Ich mag sie zwar, aber sie steigt als Anfängerin in ein seit Jahren erprobtes und unter Schmerzen erworbenes System ein, und statt zunächst ein Mal zu schauen, wo sie sich einordnen kann, haut sie alles zu Klump. Kein guter Start.

Da meine Energie für solche Dinge am Ende ist, denken wir darüber nach, den I-Platz zurück zu geben, er würde ja in der selben Kigagruppe bleiben, und dafür Schleswig und Geesthacht und das Hörtraining zu machen. Das ist es nämlich, was er braucht. Die Ergo könnte er derzeit noch im Kiga machen, aber spätestens ab dem neuen Jahr würden wir mindestens eine Stunde pro Woche, wenn nicht zwei machen müssen, um die Therapie abzuschließen.

Fibi, wenn Dein Kind Frühförderung und I-Platz bekommt, dann habt Ihr unser Problem nicht. Bei uns wird alles gekippt. Und da muss ich leider sagen, dass mir die Frühförderung wichtiger ist als ein I-Platz. Es hat sich für ihn doch gar nichts geändert, außer dass diese Frau jetzt ihn mit in eine Kleingruppe nimmt für eine Stunde oder so pro Tag. Er würde den Unterschied gar nicht merken.

VG, Barbara
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Sandrad
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Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hängt es also eigentlich "einzig und allein" an der Therapeutin (die als "neuer Besen wohl besonders gut kehren will").

Ich kenn mich jetzt leider zu wenig in der Materie aus, aber kannst Du Dich nicht mit jemandem kurzschließen (Gesundheitsamt oder so), dass es mit dieser Frau nicht funktioniert und ihr eine Alternative (andere Therapeutin oder Regelung, dass ihr die "alten" Therapien - notfalls halt außerhalb des Kindergartens - weitermachen könnt) bekommt.

Viele Grüße,
Sandra
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BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

so etwas in der Art habe ich getan. Ich habe mit den Frühförderinnen gesprochen, und zwar sowohl in Geesthacht wie in Schleswig. Geesthacht spricht das Gesundheitsamt an (ich bin auch sehr verärgert und neige dann dazu, Klartext zu reden und Diplomatie über Bord zu schmeißen). Auch die Schule/Pädoaudiologische Beratungsstelle ist informiert. Die werden zu irgend einem Schluss kommen, und dann müssen wir weiter sehen.

Warum sollten wir notwendige Therapien außerhalb des Kindergartens machen? Er macht sie seit eineinhalb Jahren genau dort, WEIL es Zeit spart und er dann am Nachmittag spielen kann.

Ich kann nirgendwo finden, welche Bedingungen wir hinsichtlich des I-Platzes einhalten müssen.

Viele Grüße
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Fibi
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Beiträge: 943

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

also wenn du sämtliche Therapien wegen dem I-Platz aufgeben müsstest, dann würde ich den I-Platz auch zurück geben. Soviel kann die Heilpädogogin gar nicht leisten.

Im übrigen dürfen meines Wissens Heilpädagogen gar keine Therapien machen (also sprich Ergo, Logo etc.). Mach dich schlau, ob das alles so ok ist. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen!
Bei uns darf man keine Frühförderung übers Sozialamt in Anspruch nehmen und gleichzeitig Therapien machen. Da diese Frühförderung diese Therapien beinhalten (hab mich aber nicht näher damit befasst). Unsere Frühförderung läuft über das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte un d ist reine Hörgeschädigtenfrühförderung. Von daher gibt es da keinerlei Probs.

Die anderen Therapien laufen meist auch zusätzlich über den Kiga, worüber ich sehr froh bin. Ausser Ergo und KG das läuft nachmittags und das reicht auch!

Ich drück dir die Daumen, dass du weiter kommst. Vielleicht kann dir Kaja ja bei den rechtlichen Dingen ein wenig helfen. Da ist sie ziemlich fix und firm (gell Kaja Wink )!

LG Fibi

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Fibi (*69), Papa(*65) und Sohn (*05/02); Frühchen 34.SSW--> mit mittelgradiger SH bds. versorgt mit HG's, schwacher Muskeltonus, Hauptbronchusstenose li., Vorhofseptumaneurysma, Skoliose, AD(H)S und überdurchschnittliche Begabung, Störung im Sozialverhalten, ND
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Kaja
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Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

Zitat:
Bei uns kollidiert der I-Platz mit der bisherigen Förderung: Zentrum für Sprach- und Entwicklungsförderung in Geesthacht, die Hör- und Sprachkurse in Schleswig sowie die Ergo und die Förderung zur phonologischen Bewusstheit fielen weg! Statt dessen haben wir dann nur noch einen I-Platz mit einer Frau, die wir kaum kennen, die bisher einen ziemlich schlechten Eindruck hinterlassen hat (das Kind war bisher drei Wochen im Kiga).


dann ist es natürlich nachvollziehbar, dass es aus deiner Sicht besser ist, auf den I-Platz zu verzichten. Bist du eigentlich von den Ämtern ausreichend darüber informiert worden, welche Konsequenz die Inanspruchnahme eines I-Platzes für die übrige Versorgung deines Kindes hat? Wenn nicht, ist das ein Verstoß gegen §§ 13 und 14 SGB I und zieht einen Schadenersatzanspruch in Form eines Folgenbeseitigungsanspruches nach sich. Das bedeutet, dass du so gestellt werden musst, als wenn es die fehlerhafte Nicht-Information nicht gegeben hätte. Dann hättest du vielleicht den I-Platz nicht genommen oder, was ich eher annehme, nur unter der Bedingung, dass die bisherigen Therapien so bleiben, wie sie sind.

Wir haben ein ähnliches Problem, nur aus der anderen Richtung. Unser Sohn war bereits Integrationskind, als die SH festgestellt wurde. Die Frühförderung, um die ich mich dann relativ schnell bemüht hatte, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine solche Überversorgung rechtlich nicht zulässig sei. Entsprechende gesetzliche Grundlagen dafür habe ich in unserem Landesrecht nicht finden können. Also musste ich mir eigene Gedanken machen:

Oft laufen sowohl Frühförderung als auch Integration im Kindergarten über §§ 53 ff SGB XII als Eingliederungshilfe mit hauptsächlicher Finanzierung durch das Sozialamt. Frühförderung ist aber auch nach § 30 SGB IX mit wahlweiser Zuständigkeit Jugendamt und Sozialamt als medizinische Rehabilitation geregelt. Die Finanzierung der Integration im Kindergarten kann aber auch nach §§ 22 ff SGB VIII über das Jugendamt finanziert werden.

Ziel der Eingliederungshilfe nach SGB XII ist es, eine Teilhabe beeinträchtigter Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dagegen soll Frühförderung nach § 30 SGB IX bewirken, dass durch frühzeitige Intervention Gesundheitsbeeinträchtigungen wirksamer behoben und Folgeschäden minimiert werden. Integration im Kindergarten soll aber u. a. den Kontakt mit Gleichaltrigen fördern und eine vorschulische Bildung erreichen, um einen möglichen Eintritt in die Regelschule vorzubereiten.

Das Sozialgesetzbuch ist Bundesrecht. Wenn der Gesetzgeber drei verschiedene Leistungen mit drei so unterschiedlichen Zielen grundsätzlich vorsieht, kann das Landesrecht dies nicht einfach so aushebeln. Zumindest benötigt die Verwaltung dafür eine gesetzliche Regelung, auf deren Vorlage man bestehen sollte.

Ich denke, du solltest dafür kämpfen, dass beides machbar bleibt – die bisherige Förderung UND die Integration. Lass dir das Gesetz zeigen, in dem steht, dass das bei euch, anders als in vielen anderen Bundesländern, nicht möglich ist. Zeige die unterschiedlichen Ziele auf, die eure bisherige Förderung erreichen soll. Den I-Platz zurückgeben kannst du dann immer noch. Das geht, zumindest in unserem Bundesland, durch eine einfache schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Jugendamt.

Fibi, ich weiß doch so vieles auch nicht! Sonst hätten wir viele unserer Probleme nicht. Und gegen penetrante Engstirnigkeit vieler Mitmenschen helfen auch die besten Gesetzkenntnisse nichts.

Viele Grüße

_________________
Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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Fibi
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Beiträge: 943

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend liebe Kaja,

na dein Posting sieht da aber ganz anders aus Wink , stell dein Licht nicht so unter den Scheffel Very Happy !!!

Engstirnigkeit und fehlende Sozialkompetenz, mal ganz abgesehen von Null Verständinis für Integration sind leider hierzulande sehr weit verbreitet. Manchmal wünsche ich solchen Zeitgenossen ähnliche Probleme an den Hals, damit sie mal sehen, was einen da belastet! Aber das ist ein anderes Thema und würde wahrscheinlich ausufern..........leider Evil or Very Mad .

Dir noch einen schönen Abend und Gute Nacht!

Den anderen natürlich auch!

LG Fibi, die mal gespannt ist, was sich das Sozialgericht das nächste mal meldet und vor allem mit was Twisted Evil

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