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Kasse bewilligt keinen Autositz...
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silkeloeffler
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 16:30    Titel: Kasse bewilligt keinen Autositz... Antworten mit Zitat

da sie sagen, einen behindertengerechten Autositz gäbe es im Handel für ca. 130,- Euro zu kaufen.
Das ist natürlich nicht der Fall, aber für die AOK ist das Thema nun erledigt. Eine Verordnung und Begründung der Ärztin liegt vor.
Wir haben nun drei x widerspruch eingelegt, aber ohne Ergebnis.
Nun soll der Sitz über das SPZ neu verordnet werden. Was müssen wir beachten, damit das Thema endlich ein Ende nimmt?
Das gleiche Problem gibt es mit der Therapiematte und dem Dach für den Spezialbuggy.

Es wäre toll, wenn jemand da nähere INfos für uns hätte.

Danke und Gruß
Silke
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

huhu

private Kassen zahlen ihn auch nicht
aber
unserer hat weit über 1000 DM gekostet !

Die Frage ist eben, wa skonkret muss am Sitz behindertengerecht sein, was wir brauchen gibt es nicht einfach so zu kaufen
als es nur der 5-punktgurt war da gabs die in groß bis ca 6 Jahren noch im Handel, aber später dann nichtmehr und das hatten nur Rehasitze und die SIND TEUER

Was konkret muss denn am Sitz reha sein ?
Matten oder Rehabuggys zahlt unsere Kasse auch nicht,
den Rolli habwen sie mit 680 Euro BEZUSCHUSST
und nun gehts bei uns um ein neues Pflegebett

behinderte Kinder sind leider Luxus

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Madeleine
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

versucht es über die Eingliederungshilfe, die zahlen einkmmensabhängig auch für privat Versicherte. Meine Freundin hat für ihren Sohn nach mehrmaliger Ablehnung diesen bewilligt bekommen. Anstandslos.

Es muß nur erleudert warum ein Autositz nötig ist, und was ohne für Einschränkungen auf Euch zukommen würden. Zudem mußt Du die Ablehnung mit einreichen.

Dann am besten schon mal 3 Kostenvoranschläge besorgen und dann sollte das kein Problem sein.

LG Madeleine
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

huhu

unsere Eingliederungshilfe zahlt nicht
dazu verdienen wir zu viel !

Der Witz an der Sache ist ja
der Rehasitz wird gebraucht, weil ein Kind ja schulpflichtig ist
aber der Schulpflicht nachzukommen ist meine Sache und nicht die der Kasse
eben da würde in der Theorie die Eingliederungshilfe einspringen.
Wir waren dann bei der Behindertenbeauftragten
was eine Witzveranstaltung, ja das ist halt so wenn man privat versichert ist *lol*
als hätten wir uns das wikrlich ausgesucht,
aber das Thema hatten wir hier schon oft, da hat ja schon manch einer prozessiert...

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silkeloeffler
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind ja nicht privat versichert, sondern bei der AOK.
Einkommen ist gering, also können wir den Sitz nicht selbst zahlen.
Rezept und Begründung vom Arzt liegt ja bei der Kasse vor. Kostenvoranschlag wurde auch schon gemacht.
hannah kann nicht richtig aufrecht sitzen, da die Kraft fehlt um den Rumpf aufrecht zu halten.

Gruss Silke
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke

wie alt ist sie denn bzw was muss da rein ausser einem 5-Punktgurt,

Bezahlen könne und Einkommen ist relativ, wir haben vier Kinder,
da ist auch nicht üppig Geld vorhanden, wir hatten das unendliche Glück eine Stiftung zu finden die unseren dann finanziert hat
was aber bei vielen anderen Sachen eben doch aus eigener Tasche geht.
Bei uns bedeutet sowas halt Pflegegeld sparen, der doofe Rollator hat auch 1300.- gekostet, nun lebe ich mit der defekten Waschmaschine halt noch länger
man muss Prioritäten setzen

ich weiss von einer Bekannten, der wurde von der gesetzlichenauch der Sitz abgelehnt, die wollte mit einem einjährigen einen solchen haben, aber unter der Hand nur um das eigene Konto zu schonen, denn im Priory sass das Kind dann auch klasse.....

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Rachael
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

warum wollt Ihr denn neu anfangen? Ist die Frist zur Klage abgelaufen? Wenn Du sonst alles beisammen hast, kannst Du doch Klage beim Sozialgericht erheben und am besten gleich noch einen Antrag auf einstweilige Anordnung, damit Ihr den Sitz so schnell wie möglich bekommt.

LG Rachael

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Anke K
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

was für eine Begründung hat die KK (AOK) euch genannt, dass sie den Autositz nicht bewilligen?
Das ist ja ein unding. Und was hattet ihr in den Widerspruch geschrieben? Drohe doch mal der KK damit, das ihr an die Presse geht. Also bei uns hat die KK die Autositze (inzwischen hat Justin den 3´ten) ohne murren bewilligt. Wir mussten nur unsere 100 Euro Eigenanteil zahlen.
Was für eine Diagnose steht auf dem Rezept?
Wenn es für einen Zweitautositz wäre, könnte ich es vielleicht nachvollziehen, aber so???? Neeeeee da verstehe ich die Welt nicht mehr.
Und wie wäre es wenn ihr über das Sozialgericht klagen würdet???? Sage das mal der KK, mal sehen was sie dann sagen. Und ich hätte nicht nur Widersprüche geschrieben, sondern wäre persönlich zur KK gegangen und hätte den Chef sprechen wollen. Hat schon sehr oft geholfen um das Hilfsmittel was ich haben wollte zu bekommen.

Liebe Grüße Anke

_________________
Anke(Bj..70),Meik(Bj.68), Jasmin(Bj.91) und Justin(Geb.1999 )nicht ketotische Hyperglycinämie- sehr seltene Stoffwechselerkrankung, Epilepsie - BNS,Hypotonie (schwerstb).Keine Kopf/ Körperhaltung. Entwicklungsstand eines ca. 3 Monaten altes Baby,keine Heilung.PEG/Button
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Heike&Co
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

hmmmm...wir sind auch bei der AOK und haben bislang alles bekommen was Luca braucht: Sitzeinheit Sophie, Pflegebett Hannah, Rehabuggy Jazz Easy, Stehtrainer, Autositz,Gehtrainer und heute kam sein erster Rolli. Beim Buggy mußten wir 100€ zuzahlen und beim Autositz 20€ ( war ein Wiedereinsatz). Bei den anderen Sachen nichts.
Ich denke die Bewilligung hängt in erster Linie von der Diagnose ab. Was fehlt deinem Kind denn?

Heike

_________________
Heike(*75) mit Luca(*03,Hypophyseninsuffiziens, stark hypoton, geistig retardiert und allg. Entwicklungsverzögerung - ohne Diagnose)Lena (`95) und Tobias (`97) an der Hand und Bea (*12/01 †11/02 Hypophyseninsuffiziens)) im Herzen
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

Zitat:
Ich denke die Bewilligung hängt in erster Linie von der Diagnose ab. Was fehlt deinem Kind denn?


Die KK gewähren Hilfsmittel auf der Grundlage eines Hilfsmittelverzeichnisses. Darin steht, welche Hilfsmittel bei welchen Indikationen grundsätzlich gewährt werden. Zum Autokindersitz ist folgendes zu finden:

Indikation:
Lähmung oder erhebliche Kraftminderung der Rumpfhaltemuskulatur, so daß ein aufrechtes Sitzen ohne umfassende Unterstützung nicht möglich ist oder zu Fehlhaltung, Deformierung und Schmerzen führt.

Fehlbildung und/oder Deformität des Körpers, die jegliches Sitzen ohne spezielle Stützung und Fixierung unmöglich macht oder erheblich erschwert.

Bei deformierenden Erkrankungen zur Lenkung des Körperwachstums bei Kindern und Jugendlichen.

Die medizinische Notwendigkeit zur Verordnung von Sitzschalen kann gegeben sein bei:

- infantiler Cerebralparese

- Myelodysplasie

- Muskeldystrophie

- verschiedenen Krankheitsbildern mit skoliotischen Wirbelsäulendeformierungen.

Derartige Systeme sind dann einzusetzen, wenn der Verlust von Rumpf- und Kopfstabilität ausgeglichen werden muß und daher eine stabile Sitzposition für den Behinderten im Auto erreicht werden soll und eine handelsübliche Sitzschale nicht mehr ausreichend ist."

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Reha-Techniker sehr genau wissen, was auf dem Rezept stehen muss, damit das Hilfsmittel gewährt wird. Vielleicht bekommst du aus dieser Richtung entsprechende Hilfe.

Ansonsten hast du gegenüber der AOK einen Anspruch auf Aufklärung, Beratung und Auskunft nach §§ 13 bis 15 SGB I. Da die KK dies wohl so nicht geleistet hat, hast Anspruch auf Schadensersatz in Form der Gewährung des Hilfsmittels.

Viele Grüße

_________________
Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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