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Fahrdienst Gesetzesgrundlage
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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 10.09.2007, 14:05    Titel: Fahrdienst Gesetzesgrundlage Antworten mit Zitat

Hallo

Weiß jemand ob es eine gesetzliche Grundlage gibt das die Kinder im Sonderschulkindergarten Anspruch auf einen Fahrdienst haben?

Dann würde ich gerne wissen ob irgendwo festgehalten ist wie lange Kindergartenkindern ein Transport zugemutet werden kann

und wer die Autositze stellen muß. Das es da immer Streit gibt weiß ich ich würde nur geren wissen ob es dazu ein Gesetz gibt.


Also wer weiß was?

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LG
Anja+ Felix
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MamaManu
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BeitragVerfasst am: 10.09.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
auch ich würde gerne wissen, wie lange man den Kindern zumuten kann, im Schulbus zu sitzen. Mein Sohn ist im Moment pro Tag 3 Stunden im Bus. Wenn der Winter kommt, also mit Schnee, Eisregen usw. dann muss er ja noch länger fahren.
Ich würde auch gerne wissen, wo man sich das erlesen kann.
Zu den Autositzen kann ich nur sagen, dass unser netter Taxifahrer für alle 8 Kinder einen mitführt.
Also dann
Manu

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Isabell Luehr
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BeitragVerfasst am: 10.09.2007, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich vor 2 Wochen beim Schulverwaltungsamt angerufen, die sind in NRW zuständig für Stellung der Busse und Taxis, weiß ich, dass Kinder nicht länger als 1 Stunde im Bus sitzen dürfen, deswegen wird meine Tochter mit dem Taxi abgeholt.

Wo man dies nachlesen kann weiß ich leider nicht. Wink
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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Isabell: So kenne ich das auch..nur unser Schulamt behauptet es gibt dazu kein Gesetz.
Deshalb frag ich ja nach.

Also wer was weiß...

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Marion+Sara
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

Ist zwar vom Landschaftsverband Westfalen,aber villeicht kannst du da was rauslesen.

http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Schul.....uelerbefoerderung/sicher/


LG Marion

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anna h.
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,
für NRW gibt es da leider keine Gesetzesgrundlage. Da hat Isabell Glück gehabt, daß ihr Schulverwaltungsamt das so auslegt.
Bei uns ist der sog. Schülerspezialverkehr in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) geregelt. Bei Euch wird es was vergleibares geben Question Das alles betrifft aber nur die Schulen, wenn ichs richtig verstehe, als mein Kleiner noch im Kindergarten war, ging das Ganze über den Landschaftsverband, da mußt Du schauen, wer bei Euch der Ansprechpartner ist.
Gruß
Anna H.
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Mich würde das für Baden-Württemberg auch interessieren.

Außerdem fände ich spannend zu wissen, welche Voraussetzungen/Qualifikationen die Fahrer haben müssen.

Bei uns fährt eine ganz neue, sicher sehr nette, junge FSJlerin wohl 6-7 (wir sind die 2., deshalb weiß ich es nicht genau) Kinder, meist alleine.

Die Fahrzeit nachmittags hat sich dieses Jahr um eine halbe Stunde verlängert Shocked . Außerdem kann sie natürlich nicht reagieren, wenn Jessy hustet, würgt und dann auch erbricht und auch wenn sie krampft Question Question Question
Sie kennt sich mit Epi ja auch noch gar nicht aus, auch mit der Gabe von Rectiolen... Question

Weiß jemand, wie das mit dem Anspruch auf Rolli-Transport bei Kindergartenkindern aussieht?

Das wird in absehbarer Zeit (dieses Schuljahr) auf uns zu kommen und Jessy geht jetzt noch 2 Jahre in den Kindi... Rolling Eyes

Mir geht´s so, daß die Kindergartenleitung immer alles verspricht und wenn´s dann schwierig ist, heißt es ich klammere o.ä. Rolling Eyes

Grüßle
Ursula

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Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ mama Ursula: Also alleine Fahren darf sie definitiv nicht. Sie muß grundsätzlich eine Aufsichtsperson für die Kinder dabei haben. Da kannst du dich bei euch an das Schulamt wenden.


Eben für Fahrzeiten ect gibt es angeblich kein Gesetz in BW und das will mir nicht einleuchten.

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Anja+ Felix
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja!

Danke für die Antwort!

Also, Jessy wird zu 80% von nur einer Person befördert Confused

Mach mich da gleich mal schlau Wink

Grüßle
Ursula

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MamaManu
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BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
habe heute mit dem Schulamt telefoniert.
In Berlin gibt es nur eine Richtlinie, aber keine Gesetzesgrundlage, teilte mir eine sehr nette Dame mit.
Die Kinder sollten höchstens eine Stunde Hinfahrt und eine Stunde Rückfahrt haben. Leider sitzt meiner 1 1/2 Stunden. Habe gefragt, ob man Zuschüsse beantragen könnte, wenn man selber fährt, wie Kilometergeld, oder ähnliches.
Das gibt es wohl nicht.

Heute habe ich Elternabend, mal sehen was da raus kommt.

Eure Manu

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