Verfasst am: 07.09.2007, 13:25 Titel: Integrationshelfer nur bis zu den Herbstferien - und dann?
Hallo ihr Lieben,
ich habe da einmal eine Frage!Bei uns ist es so,daß unser Sohn eine Regelschule(Montessori) besucht,und dort einen I-Platz hat!
Er ist gerade eingeschult worden,und hat einen Integrationshelfer!Es ist genehmigt worden (mit Schulweg hin,da ich möchte,das er vielleicht etwas selbstständiger wird in öffentlichen Verkehrsmitteln),bis zu den Herbstferien,also bis zum 21.09.07
Die Schule hat dies so gewollt,weil sie dieses Jahr viele I-Kinder bekommen haben mit I-Helfer,und sie wollten halt erst mal sehen,wie die Kids zurrecht kommen,und dann vielleicht die I-Helfer Zahl runter drosseln!d.h. z.b. 3 Kinder ein I-Helfer!
Nun ist es so,daß die Schule sich bei Justin nicht vorstellen kann, den I-Helfer aufzuteilen,da er noch sehr viel Hilfe benötigt,besonders im motorischen Berreich und in der Orientierung!Nun ist es so,daß sich das Schulamt quer stellt,sie wollen die I-Helfer Zahl echt kürzen!Den Kinder steht keine 1:1 Betreuung zu!Ist das echt so?Was steht ihnen denn zu?Wer kennt sich aus!
Die Schule setzt sich zwar gerade dafür ein das Justin ihn behällt,aber sie können nichts versprechen!
Ich bin echt traurig,denn es klappt so gut mit Justin in der Regelschule,und das liegt ganz besonders am I-Helfer!Ich habe halt Angst,daß es dann Bergab geht!
Hallo Patricia,
das was du schilderst, zeigt mir, dass es zwei verschiedene Stellen gibt, die zuständig sind.
Du schreibst, dass das Schulamt die I- Helfer- Zahl kürzen will. Damit wären es aber eben keine I- Helfer mehr, sonder Angestellte der Schule. Das kann das Schulamt natürlich nach Bedarf entscheiden.
Aber: Kinder, die eine Regelschule besuchen können, dafür aber Unterstützung brauchen, können eine Einzelfallhilfe beim Sozialamt beantragen. Derjenige ist dann nur für Justin da und hat mit dem Schulamt nichts zu tun. Wenn ihr den gleichen I- Helfer behalten wollt, müsst ihr mit ihm reden, ob er seinen Arbeitsgeber wechseln würde. Das kann für ihn vermutlich ne erheblich finanzielle Einbuße bedeuten
Aber es ist so, dass Justin nicht einfach ohne I- Helfer da stehen kann! Er hat ein Recht darauf, nur eben nicht vom Schulamt.
Hoffe, es findet sich eine Lösung!
LG Katrin _________________ Katrin (*83), Förderschullehrerin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
wir haben ihn ja beim Sozialamt beantragt!Die Schule hat mir jetzt nur gesagt das sich das Schulamt quer stellen würde !
Aber unter anderem steht in der Genehmigung vom Sozialamt, Zitat:
Aus amtsärztlicher Sicht kann der/die Integrationshelfer/in ihren Sohn grundsätzlich zusammen mit einem Mitschüler/in betreuen.Es besteht kein Anspruch auf Einzelbetreuung.
Das heißt doch,daß sie die I-Helfer Zahl runter schrauben können,oder sehe ich das falsch?
das verwirrt mich jetzt allerdings auch
Aber: Der Amtsarzt hat festegestellt, dass Justin keine Einzelbetreuung benötigt. Das habt ihr ja auch erst mal so hinnehmen können. Jetzt zeigt sich doch aber, dass das aus Sicht der Lehrer nicht geht und Justin zumindest zunächst mehr Betreuung braucht.
Es müsste also möglich sein, diese Aussage überprüfen zulassen mit dem Hinweis auf die Aussagen der Lehrer.
Nur was ich jetzt nicht verstehe: Was hat das Schulamt damit zu tun??
Vielleicht fragst du da mal in der Schule nach, wenn du es selbst auch nicht verstehst!
Viel Erfolg und liebe Grüße
Katrin _________________ Katrin (*83), Förderschullehrerin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Hallo,
die Schule muß einen Bericht an das Schulamt schreiben, dieses wird weiter geleitet an das Gesundheitsamt ( Schuluntersuchung ). Da mußt du dann mit deinem Kind hin um zu schauen, ob es noch notwendig ist. Die geben dann das o.k. oder auch nicht.
Sogut.
Wir waren selber schon zu Sonderpädagogischen Untersuchung. Wenn ich sehe, wie die Kinder da untersucht werden, frage ich mich jedesmal, waum gehe ich da hin.
Die Untersuchungen gehen dort schneller, wie bei einer normalen Schuluntersuchung, haben es ja schon durch, beide Kinder, alles hinter uns. In 15 - 20 Minuten kann doch kein Arzt etwas über das Kind aussagen.
Ist es fähig, den Schulweg alleine zuschaffen, kommt das Kind in der Schule mit u.s.w.
Wir haben jetzt das 2te Jahr die Begleitperson durch, aber man sagte mir direkt, ein 3tes Jahr wird es nicht geben. Da ist es egal, ob das Kind den Schulweg schft,oder auch nicht.
Liebe Grüße Siggi _________________ Tochter *1997 Neurodermitis, Lactoseintolleranz,Wahrnehmungsstörung, Angstzustände
wollte nur eben mal mitteilen,daß Justin seinen I-Helfer behalten darf!Eigentlich dürfte ich das noch gar nicht schreiben,denn ich habe erst eine mündliche Zusage!
Da mich die gute Dame vom Amt aber aus eigenen Stücken angerufen hat,nehme ich mal stark an,daß dies auch so ist!
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