Empfehlung zur Wiederholungsbegutachtung : 01.08.2011
Ansonsten bin ich erstaunt, dass der MDK wirklich mal einen Befund geschrieben hat, der mit der Realität fast übereinstimmt.
was mich heute zusätzlich sehr erstaunt hat war meine Krankenkasse:
Mit der schriftlichen Bitte einer Kopie vom Pflegegutachten, stellt ich gleichzeitig den Antrag auf eine zusätzliche Betreuungsleistung (460 Euro...Ihr wisst schon...).
Beiligend dem Gutachten war eine Bestätigung meiner KK, dass ich Rückwirkend ab 01.01.2006 den Leistungsanspruch habe.
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