Allles, was Du zum persönlichen Budget wissen solltest und an Fragen hast, kannst Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen, ich habe es zufällig gestern Abend für eine andere Antwort herausgesucht.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
naja, aber gibts denn nun eine konkrete Antwort auf Andreas Frage? Würde mich ja auch in gewisser Hinsicht interessieren.
Wofür kann man denn nun beispielsweise als behindertes Kind ein Geldbudget bekommen und damit dann Leistungen einkaufen?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Steven hatte das persönliche Budget. Er bekam Geld um sich monatlich 40 h Betreuung "kaufen" zu können. Das Geld wurde speziell dafür genehmigt. Es wurde aber einfach auf unser Konto überwiesen ohne das wir einen Nachweis für die Betreuungsstunden geben mußten.
Die Userin schreibt: ihr könnt alles bekommen, die zusammenfassung von allen hilfen heißt: persönliches budget.
das heitß: schulbegleiter, schulassitent, arbeitsassitent, freizeitassitent, autoumbau..... alles was "zur teilhabe am leben" gehört wird bezahlt....
.... es heißt p e r s ö n l i c h e s budget - damit wird jedes budget dem behinderten persönlich angepaßt. wend dies halt während der klassenfahrt erhöht , dann ist das eben so und muß bezahlt werden.....
Budgetfähig sind alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe wie Hilfen zur Mobilität, Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Hilfen zur häuslichen Pflege, regelmäßig wiederkehrende Hilfs- und Heilmittel, Hilfen zum Erreichen des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes.
Welche Leistungen zur Teilhabe kommen für ein Persönliches Budget in Betracht?
Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Außerdem sind als Persönliches Budget möglich:
* Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe,
* Krankenkassenleistungen,
* Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben),
* Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern.
Ist das Budget auch für jüngere behinderte Menschen geeignet?
Ja, gerade von dieser Personengruppe wird es schon jetzt besonders angenommen. Insbesondere für jüngere behinderte Menschen, die bei Volljährigkeit aus dem Elternhaus ausziehen wollen, ist das ambulant betreute Wohnen mit Persönlichen Budgets eine echte Alternative zur Heimbetreuung. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, z. B. Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.
Werden Kosten des täglichen Lebens auch durch das Persönliche Budget finanziert?
Mit dem Persönlichen Budget können keine Kosten des täglichen Lebens finanziert werden. Es sollen vielmehr die Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege bezahlt werden, die ein behinderter Mensch benötigt. Also ist es möglich, dass der behinderte Mensch neben dem Persönlichen Budget auch Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes (z.B. Grundsicherung) bekommt. Beispiele: Grundsicherung oder "Hilfe zum Lebensunterhalt" zur Bezahlung von Miete, Essen, Heizung, Persönliches Budget für die Bezahlung der Betreuung, Begleitung und Pflege.
Für mich wäre die Frage, welche Leistungen man dafür bekommen kann, damit beantwortet gewesen.
Entschuldige bitte, aber lesen musst Du selber oder hattest Du erwartet, dass jemand konkret alles heraussucht und aufzählt, was konkret Du damit machen kannst?
Eine rechtsverbindliche Auskunft, was in Eurem persönlichen Fall bezahlt wird, wirst Du nur vom Kostenträgerselber bekommen können.
Du hast laut SGB I, § 13-15 ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, von der Behörde, die das persönliche Budget bezahlt, informiert, aufgeklärt und beraten zu werden,
auch darüber, was Du mit dem persönlichen Budget alles machen kannst.
In den Materialien ist die Rede von Leistungen zur Teilhabe die Rede, gucke da noch mal rein:
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Das was Du damit bezahlen möchtest, dürfte unter die Punkte 1 (Orthesenschuhe, Reittherapie) und 4 (Fahrgeld, Hort) fallen.
Mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht ein.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
also ich werd die Sache dann auch mal angehn und mir einen Termin beim Sozialamt geben lassen.
Mir geht es erstmal um die Fartkosten täglich zum Kindergarten (heilpädagogisch) und zurück. Weiss jemand, was man da als Kosten ansetzen kann oder soll?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Mir geht es erstmal um die Fartkosten täglich zum Kindergarten (heilpädagogisch) und zurück. Weiss jemand, was man da als Kosten ansetzen kann oder soll?
Da ist auf den Seiten 5 bis 30 unter Punkt 2 genau definiert und ab Seite 8 in Tabellenform ausführlich mit Rechtsgrundlage erklärt, was alles budgetfähig ist. (ich werde das mal als Datei zum Herunterladen in die Rubrik Rechtliches stellen, dann kann man es besser wiederfinden).
S. 22 ganz unten
Wenn der Kindergarten übers SGB XII, Eingliederunghilfe finanziert wird, müssten meiner Ansicht nach auch die Fahrtkosten dorthin dazugehören.
Da steht zwar nicht explizit das Wort Kindergarten, aber heilpädagogische Kindergärten werden ja über dies Paragraphen finanziert.
§ 53:
(3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern....
Und darauf hat auch ein Kind Anspruch und der Kindergarten erfüllt diesen Zweck in großem Umfang.
§ 54: 1. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu;
Und wenn man es genau nimmt, ist der Kindergarten Vorbereitung auf die Schule, das ist schon länger ein bestimmendes Thema in der Bildungspolitik, deswegen verabschieden auch immer mehr Bundesländer Bildungs- und Erziehingspläne für den Kindergarten.
Ich denke, damit müsste man argumentieren können.
Habe noch was zum Thema allgemein gefunden: Persönliches Budget von A-Z
Auch wenn solcherlei Broschüren von einzelnen Bundesländern herausgegeben sind, ist das trotzdem Bundesrecht und überall gültig!
Liebe Grüße
Annette
PS: Mit meinem vorherigen Beitrag meinte ich nicht Dich, wurde nicht richtig deutlich
(meine Borrelien wüten fröhlich weiter, auch in meinem Gehirn ) _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin , GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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