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(Trägerübergreifendes) Persönliches Budget
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 01.12.2007, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

möchte nochmals eine Frage zu dem Persönlichen Budget stellen, das mir sicher mal untergekommen ist,
das mir aber erst jetzt viel näher gekommen ist, durch puren Zufall.

.........

Ich habe ein bisschen gelesen, gut, ich habe damit ein bisschen Problem aus tausenden von Texten das nötigste heraus zu filtern das ich brauche.

Insofern - mich würde als erste Frage interessieren:

WER kann dieses Persönl. Budget beantragen?
WAS sind die Voraussetzungen dafür, dass ich das Geld bekommen könnte und
WAS beinhaltet dieses Persönl. Budget.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist es ein Geldbetrag der bis Ende 2007 eine freiwillige Sache war/ist - und ab 2008 MUSS man mir auf Antrag das Geld geben.
Hhhhmmm........

Ich steige da gerade nicht durch, mit dem Hintergrund,
ob Jonathan und ich auch dazugehören, bzw. Jonathan - der unter der Woche im Internat ist, aber von Freitagmittag - Montagmorgen bei mir ist, sowie Ferien und Krankheiten, der Pflegestufe 2 hat und somit schon Verhinderungspflege und Pflegeergänzungsleistung erhält.
Kann er also von noch einer Stelle für bestimmte Zwecke Geld bekommen, z.B. für eine Begleitfahrt, wenn ich mit dem Kind ins Saarland fahre, oder der Vater das Kind in München abholt - weil Autofahren mit ihm alleine fast schon lebensgefährlich für den Fahrer ist?

Nur mal so nachgedacht,

schönen Gruß - Isolde

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 01.12.2007, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

mir gehts da auch nicht viel anders als dir. Very Happy

Wer kann beantragen .... ist ja noch am Einfachsten: der behinderte Mensch.

Voraussetzung ist, dass nach dem jeweiligen Gesetz ein Anspruch besteht. Es gibt keine neue Leistung, sondern alle bisherigen Leistungen können jetzt als Geldleistung beantragt werden.

Das Budget kann Leistungen des Sozialamtes, Arbeitsamtes, der Krankenkasse, Rentenversicherung, Jugendhilfe und der Pflegekasse beinhalten. Bei mehreren Leistungsträgern nennt man das Budget trägerübergreifend.

Du bzw. Jonathan bekommt also nichts mehr, als wo er auch jetzt schon einen Anspruch hätte. Nur die Form der Leistung ist anders, keine Sachleistung mehr, sondern Geldleistung.
Wie da die Abrechnung und Kontrolle erfolgt, hab ich auch keine Ahnung.

Der Sinn besteht darin, dass der behinderte Mensch sich seine Abläufe besser selbst organisieren kann und nicht bei tausend Ämtern Anträge stellen muß, sondern nur bei einer Stelle, die dann dieses Budget erfasst, bearbeitet und genehmigt, auszahlt. Das Persönliche Budget kann bei einem der beteiligten Kostenträger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle beantragt werden.

Der Behinderte selbst ist also dann Auftraggeber für den jeweiligen Leistungserbringer und nicht mehr die Ämter. Naja....wie das in der Praxis funktionieren soll, ist mir ein Rätsel. Das schaftt ja schon ein gesunder Mensch nur mit Mühe. Wink Aber auch dazu gibt es bestimmt eine Unterstützungsleistung, die man beantragen kann.

Am besten, du liest dir erstmal die Bücher 1 bis 12 durch Laughing Laughing

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 01.12.2007, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:
Am besten, du liest dir erstmal die Bücher 1 bis 12 durch Laughing Laughing



Suuuuuppper ....... icon_thumright.gif - lieber Michael

ich lass mir zu Weihnachten von 12 versch. Personen jeweils 1 Buch schenken und lese die dann eines nach dem anderen,
so - als würde ich Eva Herrmann lesen, hihi ....... Laughing Laughing Laughing , war fresch - ich weiß, bin ich aber von Natur aus Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing Laughing

Danke für Deine zusammenfassende Erklärung,
ob ich was verstanden habe? - eigentlich schon, für mich, es gibt nichts zusätzliches, also muss ich auch nix beantragen und mach so weiter wie bisher Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes

Einen schönen Adventssonntag
lieben Gruß - Isolde

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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 02.12.2007, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

[url]Das Budget kann Leistungen des Sozialamtes, Arbeitsamtes, der Krankenkasse, Rentenversicherung, Jugendhilfe und der Pflegekasse beinhalten. Bei mehreren Leistungsträgern nennt man das Budget trägerübergreifend.
[/url]

Das würde ja bedeuten das die Fahrtksoten die über das Schulamt bezahlt werden nicht vom PB beglichen werden können. Genau das wurde aber auf meine Frage ob ich die Fahrten zum KIGA darüber finanzieren könne bejaht..

Was denn nun Confused

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LG
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8 Jahre frühkindlicher Autismus mit v.a Intelligenzminderung ,bronchial Astma, Infekt Krämpfe,hypoton aber ein Sonnenschein
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.12.2007, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

wenn dir das so gesagt wurde, wird das schon stimmen. Vielleicht holt sich ja das Schulamt die Kosten auch vom Sozialamt zurück.

LG Michael

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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 02.12.2007, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

liebe anjah aus karlsruhe,
willst du nicht verstehen?
ich habe dir zig mal geschrieben wie es mit den fahrtkosten und dem persönlichen budget genau in deinem fall aussieht. da du es anscheinend nicht verstehen willst - habe ich dir angeboten mich telefonisch zu kontaktieren.
siehe http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....189&highlight=#459189
claudia

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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 02.12.2007, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ Claudia: Dein Angebot habe ich bekommen ganz klar. Aber die Aussage hier wiederspricht deinen Aussagen.

Und
Zitat:
willst du nicht verstehen?
ich habe dir zig mal geschrieben wie es mit den fahrtkosten und dem persönlichen budget genau in deinem fall aussieht


1 Warum sollte mein Fall von den Gesetzen abweichen
2. laß ich so nicht mit mir reden.
3. Habe ich ein sehr großes wissen.

Nur weil mein Wisse über das PB noch nicht vollständig ist heißt ddas nicht das ich nix darüber weiß. Immerhin wird das PB in Karlsruhe schon seit einigen Jahren als Modellprojekt gewährt. Und ich werde mich auch weiter darüber informieren.
Aber dann an verschiedenen Stellen das ist ja wohl noch erlaubt.

Únd im Moment habe ich auch hier 2 unterschiedliche Aussagen von denen ich noch nicht weißwas stimmt.

Warum sollte deine Variante stimmen? Hast du da Gesetze für mich?

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

so ich hab mich heute vormittag mal aufgerafft und bin beim Sozialamt gewesen wegen der Fahrtkosten zum Kiga.

Nach Aussage des Sozialamtes werden mir die Fahrtkosten erstattet, in Höhe von 22 Cent pro Kilometer für jeden Anwesenheitstag. Mehr will ich nicht. Mit oder ohne Budget ist mir schnuppe Smile

Das gilt übrigens für HP-Kinder ohne Einkommensanrechnung. Wenn ich den Bescheid habe, kann ich euch die Gesetzesgrundlage nennen.

LG Michael

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sandy29
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BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

gratuliere. Zumindestens ist das doch schon mal was. Bei uns wollen die das vom Sozialamt gar nicht machen. K... einen echt an!!! Bekommt Lars auch die Eingliederungshilfe übers Sozialamt?

LG Sandy

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Für die Jenige die hier mitliest und es an eine Dritte weitergibt ...
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden, und erst dann kannst Du über mich urteilen...
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BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

herzlichen Glückwunsch Very Happy das ging ja locker bei dir. Very Happy
Bei mir hat sich noch keiner gemeldet, obwohl ich den Antrag auf Fahrkosten per email Anfang dez 07 gestellt hab.

Weißt du ob eine Email an das Amt, genauso verbindlich ist wie ein Brief? Question

Grüssle conny

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