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(Trägerübergreifendes) Persönliches Budget
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Sinale
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Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 4280

BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

hier eine aktuelle Broschüre zum PB:

http://www.isl-ev.de/wp-content/uploads/2010/03/Persönliches%20Budget%20Beispiele_und_Tipps.pdf

LG
Sinale

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
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SilkeMelody
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Anmeldedatum: 16.09.2008
Beiträge: 510
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,


Am 17. März 2010 um 18.00 Uhr findet im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen eine Infoveranstaltung zum Persönlichen Budget statt.

Eingeladen wird zu dieser Veranstaltung von:

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
REHA-Südwest gGmbH Regionalbüro Süd-Baden
Caritasverband für den Schwarzwald-Baar-Kreis e.V.
Diakonisches Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis
Lebenshilfe Ortsverein Villingen-Schwenningen e.V.
St. Gallus Hilfe Ambulante Dienste
Wohnverbund Fischerhof Schwarzwald-Baar-Kreis

Es gibt eine Einführung: "Persönliches Budget - was ist das?" in einfacher Sprache referriert von Fr. Lörcher; Behindertenbeauftragte des LKR

Erfahrungsbericht eines Budgetnehmers
Erfahrungsbericht eines Landesverbandes (Rudi Sack, Landesverband Lebenshilfe)
Erfahrungen aus wissenschaftlicher Sicht (Dr. Heidrun Metzler; Uni Tübingen)
Informationsbörse der Träger der Behindertenhilfe im Landkreis Schwarzwald-Baar

Viele Grüße,
Silke

_________________
„Ich habe gewußt, daß Du und ich niemals gleich waren. Ich habe oft die Sterne betrachtet und mich gewundert, von welchem ich wohl herstamme. Du scheinst ein Teil einer anderen Welt zu sein, und ich werde nie erfahren, wie diese aussieht. Es sei denn, Du baust mir eine Brücke. Bau mir eine Brücke, bau mir eine Brücke aus Liebe.“ (nach McKean, 1994)
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Karenjappy
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Beiträge: 70
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun auch von mir eine Frage zum PB. Wir haben folgende Problematik: Unser Sohn besucht seit Januar eine vollstationäre Einrichtung. Dies bedeutet für uns nicht die Endlösung, aber auf die Schnelle haben wir keine bessere Möglichkeit gefunden und versuchen uns erst einmal mit den dortigen Gegebenheiten zu arrangieren. Letztendlich haben wir den Traum vom selbstbestimmten Leben über das PB.
Aber wie gesagt, momentan müssen wir mit der derzeitigen Situation zurrecht kommen. Unser größtes Problem ist die dortige Versorgung an den Wochenenden. Die Bewohner haben einfach keine Möglichkeit an die frische Luft zu gelangen, da der Personalschlüssel so knapp bemessen ist. Wir würden uns gerne zusätzliche Betreuung am Wochenende einkaufen, damit Anton die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch oder gerade am Wochenende bekommt.
Hierzu habe ich zwei Ideen.

1.Idee, zusätzliche Leistungen über das PB verhandeln, da momentan die Teilhabe nicht gewährleistet ist. (sehe das aber eher kritisch) Hier stellt sich für mich auch die Frage wie sich der Anspruch auf Teilhabe vereinen lässt mit der Tatsache, dass die Einrichtung dies nicht leisten kann. Hat man in so einem Fall nicht Anspruch auf diesen Mehrbedarf? Wenn ich das PB auf die EU-Richtilinie beziehe, dann muss doch jedem behinderten Menschen ein Recht auf Teilhabe gewährleistet werden.

2.Idee. Zusätzliche Betreuungsleistungen über die Pflegekasse. Diese haben wir bis jetzt immer in Höhe von 200,-€ bekommen.
Hierzu habe ich folgendes im www gefunden:

4.2 Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf in vollstationären
Pflegeeinrichtungen
Ab dem 01.07.2008 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen für die zusätzliche Betreuung
und Aktivierung der versicherten Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner
Beaufsichtigung und Betreuung Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge
zur Pflegevergütung (vgl. Ziff. 1 Abs. 2).


Nun besucht mein Sohn aber eine Einrichtung der Eingliederungshilfe und keine Pflegeeinrichtung. Gilt dann diese Richtlinie auch?
Stehen uns diese 200,-€ überhaupt noch zu? Oder vielleicht nur, wenn mein Sohn zu Hause ist?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein bisschen Input für meine grauen Zellen geben. Wink

LG

_________________
Karen (*67) mit Johanna (*93), Anton (*94, schwerstmehrfachbehindert, Temporallappenhypoplasie, Arachnoidalzyste rechts, Seh- und Hörbehinderung, operierte Skoliose, keine Sprache, 01/2010 bis 02/2011 Wohnheim, jetzt zu Hause) und Paulina (*98)

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Biggi
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Beiträge: 96
Wohnort: Lastrup

BeitragVerfasst am: 28.10.2010, 10:26    Titel: Persönliches Buged Antworten mit Zitat

Hallo
Ich hätte auch noch mal eine Frage. Hab mich jetzt durch alle Seiten durchgelesen, aber nicht das gefunden was ich suche.
Mein Sohn geht in eine Tagesbildungsstätte. Dort sind 8 kinder, 2 Erzieher, 1 FSJ´lerin u ein Zivi.
Trotzdem macht Andre dort was er will. Den ersten Schultag nach den Ferien mußten sie ihm 1zu1 Betreuung geben um einigermaßen mit ihm klar zu kommen.
Vor kurzem war ich in einer Mukikur und auch dort konnte man nicht mit Andre klar kommen. Man sagte mir er bräuche unbedingt Einzelbetreuung.
Vor drei Monaten war ich nochmal in einer Klinik um ihn auf Autismus zu prüfen. Hab leider noch keinen weiteren Termin bekommen, denn der Arzt meinte auch das Andre wohl Autist ist, Er ihn aber nochmal richtig prüfen möchte. Also steht die Diagnose noch aus.
Seine frühere Therapeutin meint auch das Andre Autist ist.

Nun habe ich beim Sozialamt angefragt, wie das mit dem PB ist.

Ich würde es gern für Andre beantragen um dann für die Tabi und wenn ich mal irgendwo mit ihm hin muß u es nicht allein schaffe.. wie in Kur oder ähnliches, einen ausgebildeten Menschen der nur für ihn da ist mitgehen lasse.

Man sagte mir, die Tabi müsste das allein schaffen, dafür wären sie ausgebildet u es wären ja nur 8 kinder.
Ist das so? Kann man so einen , heißt es" Integrationshelfer"? nicht mit in eiine Tagesbildungsstätte gehen lassen um alle zu entlasten u um es Andre dort leichter zu machen??
Hoffentlich weiß jemand Rat.
Liebe grüße Biggi

_________________
Birgit(38)mit Andre 05/00 Entwicklungsverzögert,Sprachstörung keine genaue Diagnose, auf dem Stand eines 2jährigen Kindes und seiner Schwester Lea 09/97 *gesund

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Kaja
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Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 29.10.2010, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biggi,

das, was du grundsätzlich möchtest, hat direkt nichts mit dem persönlichen Budget zu tun. Der Integrationshelfer wird meist Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII finanziert und vom Sozialamt als Sachleistung erbracht. Das Persönliche Budget ist eine Geldzahlung statt der Sachleistung, die z. B. dann sinnvoll sein kann, wenn der vom Sozialamt ausgewählte Integrationshelfer als Person nicht besonders geeignet ist und einem eine geeignete Person zur Verfügung steht. Mehr Leistungen, als ihr sie über die Sachleistung erhalten würdet, gibt es auch beim Persönlichen Budget nicht.

Nach § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII bleiben "die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt". Das bedeutet, wenn die konkreten landeschulrechtlichen Bestimmungen eine Regelung über das "Ob" der Leistungsgewährung treffen, gehen diese vor. Wenn also geregelt ist, dass es an einer Tagesbildungsstätte grundsätzlich keinen Integrationshelfer zu geben hat, weil die Leistungen der Eingliederungshilfe durch den günstigen Personalschlüssel dort erbracht werden, so bekommt man eine 1 : 1 Betreuuung nur dann, wenn die Schule nachweist, dass bei dem konkreten Kind eine Beschulung ohne I-Helfer unmöglich ist.

Für die Zeit außerhalb der Schulzeit kannst du aber einen Integrationshelfer beim Sozialamt beantragen, musst dichjedoch darauf einstellen, dass du möglichweise einen Kostenbeitrag für den Einsatz des Intergrationshelfers leisten musst.

Viele Grüße Kaja
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Swen E.
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Beiträge: 2
Wohnort: Grimmen

BeitragVerfasst am: 19.11.2010, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kaja,

Wird der Integrationshelfer in der Schulzeit über § 54 beantragt trägt das Amt die Kosten allein, also Vermögensunabhängig, aufpassen wenn der § 53 mit ins Spiel kommt, da ist eine Vermögensprüfung mit eingeschlossen. Den bei der Antragstellung weg lassen.

LG Swen
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Natascha86
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Beiträge: 41
Wohnort: Bad Rappenau

BeitragVerfasst am: 26.11.2010, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wird da auch das ''Vergnügen'' finanziert also wenn man z.b. ins Kino, einkaufen oder jemanden besuchen will aber man braucht einen fahrdienst kann man den dann davon bezahlen?
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Sinale
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Beiträge: 4280

BeitragVerfasst am: 12.06.2011, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

auf folgende Chatmöglichkeit zu rechtlichen Hintergründen, hinschtlich des persönlichen Budgets sei hingewiesen:

Zitat:
Auf BudgetAktiv wird am 22.06.2011 von 10:00 - 11:00 Uhr ein Expertenchat "Rechtliche Fragen zum Persönlichen Budget" stattfinden.

Das Persönliche Budget ist als neue Leistungsform seit 2001 in §17 SGB IX verankert. Seit 01.01.2008 besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. Menschen, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind, können auf Antrag budgetfähige Leistungen als Geldleistung erhalten und damit ihren Unterstützungsbedarf selbstbestimmt decken.

Sie haben Fragen zum Thema oder benötigen einen Expertenrat? Stellen Sie Ihre Fragen am 22.06.2011 in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr im Expertenchat!

Martina Steinke beantwortet als Expertin Ihre Fragen rund um das Persönliche Budget. Frau Steinke ist Rechtsanwältin in Bochum mit dem Schwerpunkt Sozialrecht (www.sozialrecht-bochum.de). Sie ist Autorin der Broschüren "Selbstbestimmt aufwachsen..." und "Übergänge gestalten, individuelle Lösungen finden..." des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen.

Wie kann ich mitmachen?

Alle, die mitmachen wollen, finden am 22.06.2011 gegen 10:00 Uhr hier, auf der Startseite von BudgetAktiv einen Zugang (Link) zum Chatroom. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich als "Gast" einzuloggen. Dazu wird Ihnen zur Identifizierung eine Nummer zugeteilt (z.B. gast_1234).
Wenn Sie eine individuellere Identität für den Chat wünschen, können Sie im Vorfeld ein Profil bei beranet anlegen. Falls Sie bereits bei beranet registriert sind, können Sie sich mit diesen Zugangsdaten ebenfalls beim Expertenchat von BudgetAktiv einloggen.
Weitere Informationen zur Benutzung des Expertenchats finden Sie in der Gruppe "Expertenchat".

Auch für die virtuelle Kommunikation gelten Regeln. Die kommunikativen Regeln, die für Expertenchats auf BudgetAktiv gelten, haben wir für Sie als sogenannte "Chatiquette" zusammengefasst.

Der Chat wird protokolliert. Das Chatprotokoll wird im Anschluss auf BudgetAktiv in der Gruppe "Expertenchat" veröffentlicht.


http://www.budgetaktiv.de/

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