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(Trägerübergreifendes) Persönliches Budget
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MichaelK
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Anmeldedatum: 27.09.2005
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BeitragVerfasst am: 19.10.2007, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anette,

danke dir erstmal für die Infos. Der Kiga wird gemäß § 54 SGB XII in Verb.mit § 55 SGB IX finanziert. In dem letzten §en steht dann nochmal ausdrücklich: "heilpäd. Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind"

Ich werd mal die Sachlage peilen und dann hierzu berichten. Kann aber ne Weile dauern. Wenn ich Lars früh in den Kiga bringe oder ihn Nachmittags abhole, bringen/holen da verschiedene Fahrdienste immer die anderen Kinder der Gruppe. Das muß ja dann genauso über SGB IX/XII bezahlt werden. Über das persönliche Budget sollte es ja dann ab 2008 möglich sein, dass wenigstens die Fahrtkosten erstattet bzw. vorher verauslagt werden.

Die Broschüre von der Lebenshilfe BW hatte ich auch schon geortet Smile , muß mir die ganze Sache Budget persönlich und trägerübergreifend mal in Ruhe genauer ansehn. Da scheint mehr dahinterzustecken, als es auf den ersten Blick aussieht.

Mach dir mal keine Gedanken wegen dem vorherigen Beitrag. Selbst wenn du mich gemeint hättest, wäre das auch nicht schlimm, weil

1. bin ich keine Mimose
2. hast du ja Recht und
3. "kenne" ich dich ja inzwischen Very Happy

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Daniela71
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BeitragVerfasst am: 22.10.2007, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer von Euch kennt sowas oder weiß wie oder wo man es beantragen kann. Unsere große Maus wurde gestern Nacht not operiert cry , liegt jetzt auf der ITS. Nun ist das so wir wohnen 80 km entfernt vom Krankenhaus, wo kann ich die Fahrkosten geltend machen.

lg daniela

_________________
Chantal(10 Jahre, Megazystis-Mikrocolon-Hypoperistaltik Syndrom, Niereninsuffizenz, Leberzirrhose, Blasenkatheter, Stoma,Gastrotube, ZVK, bekommt täglich über 17 h 3800 ml infundiert, ), Francine (7 Jahre), André und Daniela
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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 23.10.2007, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

lieber michael,
fahrtkosten zu integrativen kindergärten werden auch ohne persönliches budget bezahlt - einfach beim sozialamt fragen. kannst natürlichauch das ganze persönl. budget nennen und beantragen.

das persönliche budget ist eine große zusammenfassung von dem ganzen leistungen, welche es schon immer gab bzw. es ist auch noch ein wenig dazu gekommen.
der sinn ist der, dass der behinderte nur noch zu einer stelle gehen muß und diese sich dann um alles (wenn es mehrere ämter betrift: trägerübergreifend) kümmert.

ich persönlich halte das trägerübergreifende ersteinmal für viel zu kompliziert, da die sachbearbeiter derzeit keine ahnung haben. anders wird es in ein paar monaten aussehen. es ist eine sehr gute sache, wo jeder der will auch seine vorteile findet.

was wird bezahlt?
da stelle man sich vor:
man steht früh morgens auf und fängt mal aufzuschreiben was fehlt/ was gibt es für wünsche/ was ist derzeit nicht realisierbar
das ganze macht man mal 24h stunden.

alle wünsche, welche nun auf dem zettel stehen- gehören ins persönliche budget- wenn die wünsche für die "teilhabe am leben" von bedeutung sind.
es werden auch einmalige hilfmittel bezahlt: fahrschule, behinderten umbau des KFZ .... selbst bei rehakuren kann man sich eine kur der wahl suchen (wenn mit der BFA ein vetrag geschlossen wurde)

weitere fragen? immer her damit!
claudia
----------------------
daniela:
leider kann ich dir nicht helfen, es gibt aber im krankenhaus sozialarbeiter- frag die mal zu den fahrtkosten. selbstverständlich kannst du auch deine krankenkasse in einem persönlichen gesräch fragen. du kannst auch die suchfunktion nutzen.

_________________
paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 23.10.2007, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

claudia christiane hat folgendes geschrieben:
lieber michael,
fahrtkosten zu integrativen kindergärten werden auch ohne persönliches budget bezahlt - einfach beim sozialamt fragen. kannst natürlichauch das ganze persönl. budget nennen und beantragen.


Hallo Claudia,

das hatte ich mir schon so gedacht. Die Frage ist halt nur, welche Höhe der Fahrtkosten ist denn angemessen bzw. wird erstattet? Bei den Fahrdiensten gibt es ja dazu sicherlich Verträge, nach denen die bezahlt werden. Nur wie sieht es aus, wenn jetzt der behinderte Mensch (mein Sohn) kommt und möchte ein persönliches Budget dafür haben, dass ihn ein Verwandter (ich) 5 mal wöchentlich zum Kindergarten fährt?

Ansonsten werden wir sehn, wie sich diese Budget-Sache entwickelt. Erstmal wäre vielleicht eine Budgetierung verschiedener Leistungen und Träger von Vorteil, wenn es wirklich so ist, dass man nur noch einen Ansprechpartner hat, der dann koordiniert. Das könnte ne Menge Laufereien ersparen. Gut wäre es, wenn auch die KK-Leistungen mit einbezogen wären. Nur frage ich mich, wer das alles sachgerecht unter einen Hut kriegen soll und wie das dann konkret aussieht. Die einzelnen Träger werden ja auch weiterhin jeder für sich nach ihren eigenen Gesetzen und Vorschriften ihre Entscheidung treffen....

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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Claudia+Jakob
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BeitragVerfasst am: 23.10.2007, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Wir fangen nun auch an uns mit dem Thema Budget zu beschäftigen.
Mich würde auch interessieren - ob es jemand im Forum gibt, der praktische Erfahrung mit dem Budget gemacht hat.
Wie läuft das alles ab? Kann man sich das auch erstmal rechnen lassen?

Vielen Dank
LG Claudia

_________________
Claudia (03/80) und Wini (08/74) mit Lukas (08/03) gesund und Jakob (02/05) komplexe Entwicklungsverzögerung, Mikrozephalus, Balkenhypoplasie, PEG, Epilepsie
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Sinale
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Beiträge: 4280

BeitragVerfasst am: 23.10.2007, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

nähere Informationen zum persönlichen Budget gibt es auf folgender Internetseite:

www.forsea.de

Gruß
Sinale

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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Mandy&Leonie
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Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 23.10.2007, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
wenn ich dich richtig verstanden habe....in Chemnitz ist es seit Anfang 07 so geregelt das die Eltern sich ihr Taxiunternehmen für 1€ km suchen müssen. Kriegen den Betrag kilometergebunden ausgezahlt. Oder fahren selbst. Hab leider keine eigenerfahrung da unser Landkreis MW noch über sozialamt geregelt wird. Also ich denk 1€ Bemessungsgrenze Exclamation Question


LG Mandy
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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo lieber michael, ich freue mich dir auf diesem wege dir helfen zu können. du hast nicht nur bei der dokumentation der pflegestufe 2 meinses sohnes großes getan- auch bei der pflegestufe 2 meiner oma hast du großes mit der fibel gelsiet.

so nun zu deinen fragen:
wieviel fahrdiesnte gibt es bei euch in der umgebung? was kosten sie pro km? was kosten diese von tür zu tür?

damit hast du einen überblick was die ämter für die fahrdienste bezahlen. damit hast du die maximale höhe, welche du dir auszahlen lassen kannst und damit die leistung deines bekannten kaufen kannst.

um die leistung besser dem sachbearbeiter zu begründen (bis 01/08 würde ich es so machen) kannst du u.a. sagen: persönlich bekannt, weniger agressiv .... individueller einsetzbar (da in der schule mal ne stunde ausfallen kann bzw. später beginnen kann)... gilt auch für kindergarten. selbstverständlich kannst du diesen bekannten auch als freizeitassitenten kaufen. d.h. deine familie legt fest, wie oft euer kind in den zoo ..... möchte und dann wird gesagt pro freizeit 4h. der preis ergibt sich wieder aus dem angebot der sozialen dienste vor ort.

das fahren zu den therapien würde ich nicht erwähnen. für diese leistung ist die KK zuständig und das umkleiden, warten .... wird dir vom Pflegegeld abgezogen bzw. muß ihr vom Pflegegeld bezahlen.

bedenke: versicherungsfragen:, d.h. ist dein kind im auto versichert, ist der fahrer versichert .... darf er menschen transportieren ....

so, ob verwante 1. grades bezahlt werden weiß ich nicht!
bekannte, nachbarn.... freunde - werden bezahlt.

KK leistungen werden miteingerechnet, muß aber nicht. es liegt daran, inwieweit du trägerübergreifend dein budget bearbeitet haben möchtest.

claudia
ps: sitze an einem fremden computer, mit ungewohnter tastatur .... sorry für die vielen rechtschreibfehler...

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Roswitha
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Beiträge: 649

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

jetzt "belagern" Dich viele, denen Du hier geholfen hast mit Tipps (endlich die Möglichkeit einer Revanche Very Happy )

Wie steht es mit dem Fahrdienstantrag inzwischen?
Bei uns wurde der Antrag (allerdings nach Widerspruch) genehmigt. Die erste Begründung war nicht ausreichend, danach war es kein Problem, dazu war auch kein persönl. Budget notwendig! Meine Tochter ist übrigens auch nach SGBXII eingegliedert, geht allerdings in einen I-Kiga.
Wir hätten auch ein privates Taxi-Unternehmen durchbekommen, weil die etwas billiger waren. Ansonsten weiß der Kiga schon ganz gut Bescheid, wer sich für den Transport bewährt hat, schließlich müssen die auch die Übergabe koordiniert bekommen...
Wenn Du näheres zu meinem Antragschreiben brauchst, schnell PN Very Happy

liebe Grüße Roswitha

_________________
Annika (12/2002) frühkindl. Autismus, ohne Sprache - Sebastian (04/2006) frühkindl. Autismus (beginnt zu sprechen!)
Bilder: http://www.REHAkids.de/phpBB2/album....._personal.php?user_id=932
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha,

ich habe in der Sache erst Anfang Dezember einen Termin gemacht und kann dazu jede Hilfe und Erfahrung gebrauchen Smile
PN ist abgeschickt.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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