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Schule: 1:1-Betreuung immer notwendig?
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Angelika74
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 20:26    Titel: Schule: 1:1-Betreuung immer notwendig? Antworten mit Zitat

hallo,

durch den "Integrationshilfe krank" -thread bin ich eigentlich auf meine frage gekommen...eric hat im kiga eine 1:1- betreuung und kommt im nächsten jahr zur schule. das wird eine GB-schule sein.

haben alle kinder eine integrationshilfe oder welche voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

wer legt die notwendigkeit einer i-hilfe fest?

was mache ich mit meinem kind, wenn denn mal die i-hilfe krank ist, ich aber zur arbeit muß?? welcher chef macht das denn auf dauer mit ? wie rechtfertigt sich dann meine abwesenheit? es ist ja weder mein kind noch ich krank?

wer ist für die genehmigung der i-hilfe zuständig? (wie kiga?)

habe ich bei der auswahl ein mitspracherecht/kann ich jemanden vorschlagen?

wie lange dauert beantragung bzw. eventuelle genehmigung?

viele fragen Embarassed ..ich möchte mich nur gern zeitig genug um alles kümmern...

danke!!

l.g.

kathrin

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Sohn 02.02 starke glob. Entwicklungsverzg., hypotoner Muskelt., Wahrnehmungsst.,syndrom.Autismus,keine Spracheunsere Vorstellung
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Ela74
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

nein nicht alle Kinder in einer Gb Schule haben einen Integrationshelfer.
Marvin war bislang in seiner Klasse der einzige.
Er bekam ihn, weil er sonst als nicht beschulbar galt, da er ständig weg läuft, zu Aggressivität neigt und den Unterricht somit für die anderen massiv störte.
Die Formalitäten hat bei uns die Schule übernommen...ich brauchte nur noch unterschreiben.
Genehmigt wurde das vom Sozialamt. Die bekamen zum Antrag einen ausführlichen Bericht der Schule, warum das notwendig ist.
Hier ist es nun so, daß da ein ganzer Pool an Zivis ist, so daß, wenn unser Integrationshelfer ausfällt, von denen jemand eingesetzt wird.
Ich wurde im Vorfeld gefragt, ob ich jemanden wüßte, der das gerne machen möchte, dann hätte ich also auch mitreden können.
Die Genehmigung ging sehr zügig...weiß ich aber nciht mehr so genau.

LG Ela

_________________
Ela (Bj.74) mit Marvin (09/97, CP, geistige Behinderung, fehlende Sprache, Epilepsie, Neurodermitis) und Felix (10/01 ADS?, Neurodermitis) und Gordian Andrin 10/09 und Aurelian 8/11
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stefffi
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,
da meld ich mich doch gleich mal ,
also der Antrag ging bei uns innerhalb von 4 Wochen durch , da unser Sohnemann sonst nicht beschulbar gewesen wäre !
Wir haben von der Schule einen Bericht bekommen wo anschließend auch das Gesundheitsamt sich Niki angeschaut hat und die haben es dann bewilligt , läuft auch übers Sozialamt!
Anschließend muß man sich "Angebote" bei verschiedenen Trägern holen und wir haben damals zwischen 2 entscheiden können und uns für die Lebenshilfe entschieden Man wird gefragt wer dafür in Frage käme Mann / Frau , Zivi / Heilpädagoge......also Mitspracherecht hast du !!

Bei uns in der GB Schule hat Niki als einziger eine I Hilfe in der Klasse .

Da ist mom auch eben das Problem das es kaum Zivis gibt an unserer Schule und an manchen Tagen nur eine einzige Lehrperson in der Klasse
ist !!
Daher soll Niki ja dann auch wenn die I Hilfe krank ist zu Hause bleiben !!

Frag mich da auch welcher Chef das auf Dauer mitmacht , denn krank ist er ja nicht !!

_________________
Lg Steffi
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markuss
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

HAllo,

so siehts bei uns auch aus. Erste Klasse GB schule. In deren Konzept steht allerdings das dort KEINE autismusspezifische Therapie stattfindet. Förderung und Ermöglichung des Schulbesuchs wird aber gewährleistet. Nun ist Autismustherapiebeantragt welche dann vielleicht Stundenweise in der Schule angewandt wird und auch Schule mich und Hort berät. Für den Fall das Die Lehrer Probleme mit der Betreuung und Förderung haben sollten weil der erforderliche Aufwand nicht gewährleistet sit habe ich einen Antrag auf sonderpädagogische Einzelbetreuung schon liegen fürs Jugendamt. Ich habe da auch nicht den Hintergrund eine Sonderbehandlung für meinen Sohn zu wollen wenn die denken ich will nur Leistungen abgreifen... Ich denke niemand ist froh diesen Aufwand bei der Entwicklungsförderung nötig zu haben.

Gruß MArkus
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Leomax
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Tochter kommt nächstes Jahr in die KB-Schule.

Mir wurde gesagt am Telefon, dass ich einen Integrationshelfer erst 2/2008 beantragen kann.

Wenn meine Tochter mit dem Taxi früh abgeholt wird, ab wann ist die Kraft in der Schule?

Oder muss ich auch beim Jugendamt eine Einzelbetreuung beantragen, um die Versorgung meiner Tochter zu sichern, die auch die hygienischen Maßnahmen durchführt?

Mein Sohn geht auch in diese Schule für Körperbehinderte und bei ihm gab es bei 7 Schülern 1 Lehrerin und eine Heilpädagogin bis zur 4 Klasse, aber jetzt ist er in der 5 Klasse und ist auf sich alleine gestellt und es achtet keiner auf bestimmte Dinge.

Ich bin für Eure Antworten sehr dankbar.

Jeannette
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katrinchen
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BeitragVerfasst am: 04.09.2007, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette,

zu deiner Tochter: Du kannst den I- Helfer natürlich erst beantragen, wenn sie schon "fast" in der Schule ist. Den beantragst du beim Sozialamt. Bei meinen Recherchen für meine Examenarbeit haben mir die MA dort gesagt, dass sie sich von den Eltern sehr genaue Angaben wünschen. Du solltest also schreiben/sagen, ab wann die Betreuung beginnen soll- es gibt auch Taxibetreuung- welche Qualifikationen die Kraft haben soll und natürlich auch warum und wofür deine Tochter sie braucht. In deinem Fall wäre ja eine Kinderkrankenschwester das Richtige, oder?

zu deinem Sohn: zuerst würde ich das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Eventuell gibt es die Möglichkeit, dass die Personalsituation verbessert wird. Wenn nicht, kann man gemeinsam über einen I- helfer nachdenken. Das läuft dann ganauso wie bei deiner Tochter.

Zur allgemeinen Diskussion: Ich hab ja selbst als I- Helferin gearbeitet. Wenn wir mal krank waren, kam immer Ersatz aus dem Pool- das hängt natürlich ganz entscheidend davon ab, bei welcher Institution die Leute angestellt sind. Bei uns war es der Paritätische. Aber auch bei der Lebenshilfe lief das so. Problematisch wird es eigentlich nur, wenn man eine Privatperson hat oder aber niemand verfügbar ist. In diesem Fall lief das bei uns so, dass die Kinder aufgeteilt wurden, das also die I- Helfer aufgeteilt wurden. Ihr solltet am besten mit eurem Klassenteam sprechen, ob bei diesen Engpässen solche Möglchkeiten bestehen. So flexibel sollten die Leute da eigentlich schon sein. Es geht ja meist nur um Tage...
LG Katrin

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Katrin (*83), Förderschullehrerin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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silkeh.
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BeitragVerfasst am: 04.09.2007, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
melde mich mal wie´s bei uns geregelt ist.
Wir haben eine sehbehinderte Tochter, die integrativ beschult wird (normale Regel-schule). Sie besucht die 3. Klasse. Die Integrationshelferin kommt max 3 Schulstunden, weil es eigentlich gut läuft. In der 1. Klasse kam die Integrationsnhelferin noch nach "Stundenplananzahl". Der Antrag hierzu wird beim Sozialamt gestellt, die wiederum rechnen dann mit der Institution ab, die den Integrationshelfer stellt. In der 1. Klasse hatten wir ein junges Mädchen, das gerade Abi gemacht hatte als Integrationshelferin.
Sie wollte dies 1 Jahr machen.
Nun brauchten wir eine neue I-Helferin.
Ich setzte mich mit dem Förderverein der Schule in Verbindung.
Hier meldete sich eine Mutter, die dies gerne machen wollte.
Diese Mutter hat ein älteres Kind auf der weiterführenden Schule und ein Kind in Klasse 1, sonst ging es ja nicht.
Wird nun diese I- Helferin krank, schickt man uns jemand anderen aus dem "Pool".

Louisa braucht also nicht zuhause zu bleiben!!!!!!!!!!!!
Very Happy Very Happy
silkeh.

_________________
silke (71), gregor (65), louisa (98) sehbehindert
part. trisomie 22, cat-eye-syndrom, Integration
(gemeins. Unterricht),marius(01) 4. Klasse


Die Arbeit läuft dir nicht davon, während du
deinem Kind den Regenbogen zeigst, aber der
Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner
Arbeit fertig bist. (unbekannter Verfasser)
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Leomax
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BeitragVerfasst am: 04.09.2007, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

Also muss ich ganz genau aufpassen was ich in den Antrag schreibe.

Es gibt in der Schule auch einen Förderverein, aber weis nicht wie das ist.

Ein ärztlicher Atest liegt schon vor in der Schule, dass sie diese Schule besuchen darf, ausgefüllt vom der Spezialambulanz und sie geht im februar 2008 zur Probebeschulung für 1 Woche, da muss ja auch schon jemand da sein, ich weis nicht wie ich das amchen soll.

Es wird bestimmt schwierig, dieses alles zu regeln.

Wie ist das mit der Krankenschwester wo bekommt man diese her?

Ich hoffe das bald Elternabend ist, aber ich möchte nicht vor den anderen Eltern dies besprächen.

Liebe Grüße Jeannette
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Angelika74
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BeitragVerfasst am: 04.09.2007, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallöchen,

erstmal danke!! ich bin heute gleich mal zur schule gefahren und habe morgen schon ein elterngespräch. toll, wenn es so klappt Wink ich werde dann mal berichten...angeschaut habe ich mir die schule zwar schon einmal vor über einem jahr..jetzt geht´s ans "eingemachte"... Cool

l.g.

kathrin

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Majana
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BeitragVerfasst am: 04.09.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette,

meinst du, dass Leonie wirklich einen Integrationshelfer braucht und auf die KB-Schule gehen muss? Viele Kinder gehen trotz Mukoviszidose ganz normal auf eine Regelschule. In dem Alter können sie auch auf viele Hygienemaßnahmen schon selbst achten. Bei mir damals wäre (trotz zahlreicher gesundheitlicher Probleme) niemand auf die Idee gekommen, mich auf eine KB-Schule zu schicken.

LG Majana

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Leben ist nicht Dauer sondern Inhalt.

*11/1981 mit ÖA IIIb, CF, ADHS und diversen Kleinigkeiten, Sozpädin

Vorstellung : http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic4622.html
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