in der Regel lassen die Kassen die Notwendigkeit und Angemessenheit bzw. Eignung von Hilfsmitteln durch den MDK prüfen. Dazu erstellt der MDK ein "sozialmedizinisches Gutachten"
Du kannst dir dieses Gutachten von der Kasse als Kopie schicken lassen wenn du beispielsweise nicht mit der Entscheidung einverstanden bist oder wenn du dich mit dem Arzt, der das Hilfsmittel verschrieben hat, beraten willst.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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