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Epilepsie + Asperger Syndrom: Anspruch auf Schulbegleitung?
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Jeannette-Ivonne
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 21:33    Titel: Epilepsie + Asperger Syndrom: Anspruch auf Schulbegleitung? Antworten mit Zitat

Hallo, wir kommen aus Ahlerstedt und haben 3 Kinder.Zwei Jungs und ein Mädchen. Sie sind 8,7 und 4 jahre alt.
Bei unserem mittlerem, lukas, wurde in diesem Monat die dDagnose Asperger Syndrom gestellt. Seit 08/07 hat er eine sek. gen.Epilepsie.

Er wird am Samstag eingeschult in eine Regelschule.Wir haben aufgrund seines Verhaltens Angst,dass er es nicht packt. Jetzt hatte ich gestern gelesen, dass er Anspruch auf eine Schulbegleitung hat.

Wie und wo muss man die denn beantragen?

Was für Möglichkeiten haben wir noch, um ihn besser zu fördern, ohne zu überfordern? Er macht seit knapp zwei Jahren schon Psychomotorik,seit April letzten Jahres Ergo. Vorher haben wir schon 2 1/2 Jahre Erziehungsberatung gemacht und er bekam Frühförderung bei der Lebenshilfe.
Es dauerte alles in allem vier Jahre,bis wir jetzt diese Diagnose bekamen.
Vielleicht kann uns ja jemand ein paar Tipps geben, lieben Gruss Jeannette-Ivonne

_________________
lukas(7/00) hat sek. gen. epilepsie und seit 08/07 asperger autismus.
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette-Ivonne,

Lukas hat nach § 35 a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wozu auch die Schulbegleitung zählt. Zuständig ist das Jugendamt.

Dann könnte man die Einberufung eines Förderausschusses überlegen, um aufgrund des sonderpädagogischen Förderdarfes zusätzliche Hilfen zu erhalten. Vielleicht gibt es bei euch auch Sonderpädagogen mit Erfahrungen in der Betreuung autistischer Kinder.

Ist Lukas von einem ATZ diagnostiziert worden? Dort bekommt iihr eventuell auch Therapien und Unterstützung.

Aber ich denke, du wirdt noch ganz viele Tips bekommen.

Viele Grüße

Kaja
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeanette!

Herzlich willkommen!

Bei Asperger fällt der Schulbegleiter in die Zuständigkeit des Jugendamtes, SGB 8, § 35a.

http://www.sozialgesetzbuch-bundess......de/buch/sgbviii/35a.html

Schau mal in diese Themen:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....itshilfen+urspr%FCngliche
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....p;highlight=arbeitshilfen
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....mp;highlight=tagen#272792

Dein Sohn hat außerdem Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und Pflegegeld.

http://asperger-eltern.de/gedanken.htm
http://www.autismus-nordbaden-pfalz.de/ausweis.htm

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=gedanken+pflegegeld

Pflegegeld sofort beantragen, bei Bewilligung wird erst ab Antragsstellung gezahlt. Den Ausweis kann man auch rückwirkend beantragen

Zitat:
es dauerte alles in allem vier Jahre,bis wir jetzt diese Diagnose bekamen.


Das ist leider eher die Regel als die Ausnahme und oft dauert es noch viel länger. Viele werden erst im Jugendalter diagnostiziert, wenn z.B. Depressionen hinzukommen und nicht selten auch erst im Erwachsenenalter oder gar nicht.

Noch ein Tipp:
http://de.groups.yahoo.com/group/asperger-eltern/
Und so meldet man sich da an:
http://www.asperger-eltern.de/mailing.htm

In dieser Mailingliste gibt es eine Userin aus Stade, ihr Sohn ist 9.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Jeannette-Ivonne
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

hallo kaja,

er wurde von einer kinderpsychologin getestet und von dem Neuropädiater wurde nach tagelangen testungen die Diagnose übermittelt. Vorher wurde , wir waren letztes Jahr im WOI in Hamburg, alles Mögliche ausgeschlossen, wie ADHS, fragiles X-Syndrom, Allgemeine geistige behinderung und dergleichen.

Wir wären nie darauf gekommen, weil Lukas immer Extremkörperkontakt sucht und den ganzen Tag viel redet. Er geht auch von sich aus auf andere Leute zu, nur aufgrund seines Verhalten möchten Kinder nichts mit ihm zu tun haben. Er redet halt immer das gleiche und kann keine vernünftige Unterhaltung führen.

Ich werde morgen erstmal beim Jugendamt anrufen, weil es ja doch jetzt ziemlich schnell gehen muss,

gruss Jeannette_Ivonne

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lukas(7/00) hat sek. gen. epilepsie und seit 08/07 asperger autismus.
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette!


Jeannette-Ivonne hat folgendes geschrieben:

Wir wären nie darauf gekommen, weil Lukas immer Extremkörperkontakt sucht und den ganzen Tag viel redet....


Das ist eben genau das Problem, warum auch viele Ärzte nicht in der Lage sind, Apserger zu erkennen. Es entspricht nicht dem Autismus, an den die meisten Leute denken, wenn sie das Wort hören. Dass es außer dem frühkindlichen Autismus noch andere Formen gibt, wissen die wenigsten.
Also ist dann eben von Erziehungsfehlern und ADHS die Rede, weil ein Kind das spricht, kann nicht autistisch sein kann.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 29.08.2007, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette-Ivonne,

gerade, weil Lucas nicht in einem Autismus-Zenrum diagnostiziert wurde, wäre es vielleicht günstig, vor dem Anruf beim Jugendamt Kontakt mit einem ATZ aufzunehmen. Die dortigen Mitarbeiter wissen meist genau, worauf es bei der Antragstellung ankommt. Oft versuchen die Jugendämter den Schulhelfer mit einem Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit bei dem konkreten Krankheitsverlauf abzulehnen und dann würde wertvolle Zeit verloren gehen.

Inwieweit weiß denn die Klassenlehrerin von Lucas über die Diagnose Bescheid? Auch bei diesen Gesprächen wäre eine Unterstützung des ATZ sicher eine wertvolle Hilfe. Und gemeinsam kann man dann nach Lösungen suchen, um die schulischen Bedingungen für Lucas so günstig wie möglich zu gestalten.

Viele Grüße

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Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
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MelanieL.
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BeitragVerfasst am: 30.08.2007, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeanette!

Herzlich willkommen!


lg von Melanie Very Happy

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Melanie(04/73)Ehlers-Danlos Typ3+Fibromyalgie,mit Jana(04/92)EDS,Aljoscha(02/97)Asthma,ADS mit Konzentrationsstörungen ,Moritz unser Sorgenkind(07/00):Frühgeburt,EDS,schwere Lungenerkrankung(+ intrinsic-asthma),Sprachverzögerung,Entwicklungsverzögerung in best.Bereichen,Franziska(02/05)EDS
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Angi
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BeitragVerfasst am: 31.08.2007, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !
Dein Sohn hat auf jeden Fall auf eine 1: 1 integration wenn es eine Regelschule ist .
Bei uns in der Stadt gibt es eine Regelschule die in diesem Jahr 2 Autisten ( einen Asperger und einen frühk. Autismus ) eingeschult hat .
Die Jungs sind in verschiedenen Klassen , jede hat seine eigene I-Helferin für gesamte Zeit.
Eine Familie fördert ihr Kind wie wir nach ABA in der Schule und zu Hause . Die andere Familie ( mit Aspergerkind fangen damit an ) .
Beide I-Helfer werden von JA finanziert , die Familien dürften aber die I-Helfer selber aussuchen und nach ABA ausbilden.
Wenn Du noch Fragen hast kannst du sie gleich an die Familien stellen hier :
http://de.groups.yahoo.com/group/aba-autismus/

LG, Angi

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Angi und Sohn 2002 mit Autismus ( HFA ) , Bruder 2005 gesund
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Jeannette-Ivonne
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BeitragVerfasst am: 01.09.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angi, wir haben jetzt erstmal die Lehrerin informiert. Heute war nun Einschulung.

Am Montag müssen wir in den ATZ Bremen und Hamburg anrufen. Mal Schauen, wo wir schneller einen Termin bekommen. Wir können noch Keinen Antrag stellen, weil wir das Gutachten, bzw. die Diagnose noch nicht schriftlich haben.
Ich musste erst noch den Fragebogen, den die Erzieherinnen ausfüllen sollten nachreichen.
LG Ivonne

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Angi
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BeitragVerfasst am: 02.09.2007, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ivonne !
Das ATZ hat mit der Schulbegleitung nichts zu tun. Wenn die Diagnose gestellt wird ( von einem Arzt- Kinderneutologe oder KJP ) , dann stellt man einen Antrag bei JA.
Wie geht es deinem Sohn in der Schule ? Kommt er zurecht mit der Größe der Klasse ?
Bleibt er die ganze Zeit sitzen ? Sind sehr gespannt auf deinen Beitrag !
LG und viel Erfolg , Angi

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