vielleicht kannst du mit den Hilfsmittelrichtlinien argumentieren:
"21. Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln kann nur verordnet werden, wenn dies aus hygienischen Gründen notwendig oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Versicherten zweckmäßig und wirtschaftlich ist".
Zitat:
Einfach einen kaufen geht nicht wegen Umbauten für Absauggerät etc.
Begründung "kapputt" zieht nicht - dann wird geliehen o. ä.
Und Transprit im rolli ist nicht möglich - nur Beckengurt.
Das noch etwas ausbauen, also ganz konkret schildern, was aus eurer Sicht für einen 2. Rolli spricht (also "aufgrund der besonderen Beanspruchung ... ") und die Erfahrungen der Reha-Techniker mit einbeziehen- dann MUSS es klappen.
Hallo Anne,
als wir Simons Rolli für die Schule bei der KK beantragt haben, hat diese es gleich weiter an den Landschaftsverband gegeben. Der hat dann die Kosten übernommen, wenn auch er jetzt gegen die KK klagt um die Kosten wieder zurück zu bekommen. Ist uns aber wurscht, Simon hat dadurch einen Rolli für zu Hause und einen für die Schule. Vielleicht könntest du es auch beim LSV versuchen.
VlG Sabine _________________ Wenn du auf das große Wunder wartest,
verpaßt du die vielen Kleinen!
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