Verfasst am: 22.08.2007, 12:06 Titel: Keine verordneten Therapien mehr in Schule?
Hallo,
ich habe meinen Sohn jetzt als I-Kind in einer Privatschule unterbringen können, diese scheint mir auch gut zu sein.
Diese Schule bietet es an, das die Kinder während der Schulzeit, da Ganztagsschule sehr sinnvoll, ihre verordneten Therapien vor Ort bekommen können sofern aus der Verordnung steht, das es in der Schule sein soll. Jetzt sagte mir das SPZ solche Verordnungen dürften nicht mehr ausgestellt werden, es sei denn die Kinder wären wirklich bettlägerich oder ans Haus gebunden.
Ist diese Information jetzt richtig, oder wie bekomme ich die Therapien in der Schule.
Hallo,
wahrscheinlich ist das bei Euch oben wieder ganz anders als bei uns unten. Wir bekommen den ausgefüllten Therapieschein, ab zum Arzt , ausfüllen lassen und das wars dann.
Ich würde mal bei der Krankenkasse nachhaken, was denn Sache ist. Oder meinen Hausarzt fragen, meine Überweisung in die Frühförderstelle bekam ich auch auf diese Art und Weise.
Gruß Petra _________________ Petra (1971) und Thomas (1970) mit Philipp (1997) ADHS, Nonverbal learning disorder, und Simon (2001) ADHS
wir bekommen ganz normal ein Rezept ausgestellt, das an die zuständige Praxis geht. Wo letztendlich die Therapie stattfindet in eine Frage der Absprache zwischen Schule, Praxis und Eltern!!!!!. Hintergrund des Problems ist wahrscheinlich die Frage der Erstattung von Fahrtkosten an die Therapeuten, da gibt es von der KK nichts mehr, da die Kinder nicht mehr unter "Frühförderung" fallen.
die Information, die du erhalten hast, basiert wahscheinlich auf den Heilmittelrichtlinien:
"16.2 Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis des Therapeuten ist nur dann zulässig, wenn der Patient den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
Die Behandlung in einer Einrichtung ist allgemein keine ausreichende Begründung des Hausbesuches."
Jetzt ist also eure Phantasie gefragt, um gemeinsam mit den Therapeuten eine "zwingende medizinische" Begründung zu finden. Bei unserem Sohn hat lange die Aussage der Logopädin gereicht, dass das Kind nach einem langen Kindergartentag nach Feierabend der Mutter nicht mehr aufnahmefähig und ohne Hausbesuch ( = Therapie im Kindergarten) die notwendige Therapie wirkungslos sei.
Viele Grüße _________________ Kaja mit Sohn (2003) - Mikrodeletion 8p23.1 (u. a. Herzrhythmusstörung, Epilepsie, Apnoen (Monitor), Entwicklungstörung im motorischen und sprachlichen Bereich), hochgradige Schwerhörigkeit, HFA, div. Nahrungsmittelallergien, ehemaliges Frühgeborenes (30. SSW)
bei unserem Sohn sind in der Schule Therapeuten angestellt. Diese können ganz normal auf Rezept behandeln lassen, wir müssen es nur von unserem Kinderarzt holen.
Ich denke aber es ist auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Gruß Katrin _________________ Katrin *70 , Michael *69, Patrick 99 mit Hirntumor WHO I°, Rezidiv 02/08, therapieresist. Epilepsie, Hemiparese, ADHS, komb. Entwicklungsst., Dyskalkulie, Legastheni, 2/3 Temporallappenresektion 10/08. Justin* 03 schweres Asthma, verzögerte Imunsystemreifung, Dyskalkulie, feinmotor. Etwicklungsstörung, ADHS, V.a. Rolando-Epilepsie.
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