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welche private Krankenzusatzversicherung?
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Barbara A.
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Anmeldedatum: 05.01.2006
Beiträge: 1092
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BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen ,

am Dienstag haben wir bei der Signal Iduna einen Antrag auf Zusatzversicherung für Tia gestellt, haben alles wahrheitsgemäß angegeben bei dem Versicherungsmenschen und was soll ich sagen Smile

HEUTE kam die Versicherungspolice ohne irgendwelche Einschränkungen Smile
na das finde ich mal super klasse.


LG Barbara

_________________
mit Tia-Marie Gendefekt Entwicklungsstörung mit besonderer Senke im Bereich der Sprachentwicklung,
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anneisabelle
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BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara!

Das freut mich sehr für euch! Very Happy

LG
Anne-Isabelle

_________________
LG Anne-Isabelle
______________
Anne *78 ADHS, Asthma mit Madeline*01 ADHS, auditive und taktile Wahrnehmensstörungen u. a. , V.a. Asperger, Rolando Epilepsie, div. Angststörungen und Michelle *05 ADHS, auditive, visuelle und taktile Wahrnehmensstörungen u. a., Entwicklungsverzögerung, Neurodermitis, autoagressives Verhalten
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maximama
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Beiträge: 2889
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BeitragVerfasst am: 14.09.2007, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,
das ist ja super!!! Es sind halt doch nicht alle privaten gleich. Wink

LG
Barbara

_________________
Max, *1-2003, Polymicrogyrie links mit daraus resultierender Hemiparese rechts und fokale Epilepsie, rezeptive und expressive Sprachentwicklungsstörung
Carla-Maria *3-2000, 36 SW.; 1930g, 44cm - ADHS
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Volker VB
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BeitragVerfasst am: 14.09.2007, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

ich möchte Dich jetzt zwar nicht verunsicher, aber der Vertragsabschluss heißt eigentlich noch nichts.

Wenn ich es richtig herausgelesen habe, kann dieser Gendefekt zu einer geistigen Behinderung führen, die aber noch nicht feststeht. Es kann Dir trotzdem passieren, dass wenn eine geistige Behinderung festgestellt wird oder feststeht, dass keine Entwicklungssprünge mehr zu erwarten sind, dieser Vertrag trotzdem rückwirkend aufgehoben werden kann.

Und nochmal: das hat nichts mit der "Böswilligkeit" von Privatversicherern zu tun, sondern hängt mit dem versicherbaren personenkreis laut VVG und der Geschäftsfähigkeit von Menschen nach dem BGB zusammen.

Dass die Signal-Iduna hier zuerst einmal nicht ablehnt, hängt sicher damit zusammen, dass sie Kooperationspartner der KK ist. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind oft die Annahmerichtlinien geregelt, die bis hin zu einem Kontrahierungszwang reichen können (was mir persönlich aber nicht bekannt wäre...)

Es wird also vieles davon abhängig sein, wie sehr die Entwicklungsverzögerung Eures Kindes letztenendes als geistige Behinderung gilt oder nicht. Denn danach richtet sich die Versicherbarkeit...

liebe Grüße
VOLKER

_________________
10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 14.09.2007, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker ,

ich kann das, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Hier in dem konkreten Fall einer Krankheitskosten-Zusatzversicherung wurde doch von der Versicherung eine Risikoprüfung vorgenommen. Barbara hat die "Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet.
Die Versicherung hat entschieden, dass Versicherbarkeit vorliegt und das das Risiko wirtschaftlich vertretbar ist, sonst hätte sie nicht abgeschlossen.

Selbst wenn jetzt der Versicherte erkrankt oder verunfallt und sich dadurch oder durch Verschlimmerung einer Vorerkrankung Pflegebedürftigkeit und/ oder geistige Behinderung ergeben, kann doch in so einem Fall die Versicherung nicht leistungsfrei bleiben oder rückwirkend erklären, dass keine Versicherbarkeit vorgelegen hätte. Sie hat doch das Risiko geprüft.

Die Versicherbarkeit kann sich doch bei einer Krankenversicherung nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung beziehen. Wenn dann der Versicherungsfall eintritt soll deiner Meinung nach aber die Leistung verweigert werden können? Das ist doch widersinnig.

Was Anderes wäre das bei einer Unfallversicherung oder bei Sachversicherungen. Da spielt dann die Deliktfähigkeit oder das Ausmaß der Vorinvalidität eine Rolle, so dass der Versicherungsnehmer auch geschützt werden muß. Aber bei Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen kann ich mir nicht vorstellen, dass das so zutrifft.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Christoph
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BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

Michael hat schon recht, wenn alle Angaben korrekt gemacht wurden und die Signal die Versicherbarkeit anerkannt hat, dann ist sie drin in der Verantwortung und kann sich dieser auch nicht mehr entziehen. Und Geschäftsfähigkeit als Argument zieht nicht - die Eltern sind Vertragspartner und daher sehr wohl geschäftsfähig.

Christoph

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