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Windelrezept(-verordnung) - ja oder nein?
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Andrea5
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 19:50    Titel: Windelrezept(-verordnung) - ja oder nein? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn Ben (01/04, stark sprachverzögert) trägt immer noch den
ganzen Tag Windeln. Versuche ihn auf Klo zu setzen (mit oder ohne
Verkleinerer) sind bis jetzt zum Scheitern verurteilt. Wir haben es zu
Hause versucht oder der Kindergarten(Ben besucht als I-Kind einen Regel-
kindergarten). Für das Töpfchen ist er mittlerweise zu groß. Ben verweigert sich mit Trockenwerden. Ich will ihn auch nicht dazu zwingen,
weil der Schuß dann nach hinten los geht. Er soll dazu genügend Zeit
bekommen.

Bei uns stellt sich jetzt die Frage wegen einem Windelrezept von der KK.
Würden wir so etwas bekommen? Ich möchte mich jetzt nicht lächerlich
machen deswegen. Ben kann laufen, ist nicht mehrfach schwerbehindert.
Er ist eben nur entwicklungsverzögert.

Wer kann uns einen Rat geben? Über Antworten wäre ich dankbar.

Lieber Gruß
Andrea
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Alexandra30
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

meine tochter ist im März 04 geboren!!
Sie ist entwicklungsverzögert und aufgrund dessen bekommst du ein rezept für windeln vom KiA!!!
Er muss Entwicklungsverzögerung draufschreiben und dann bekomst du das geld von der KK erstattet.Ruf aber lieber erst dort an,wie sie es handhaben.
Ich kaufe sie normal im SChlecker und schicke den Bon an die KK(AOK) und bekomme es überwiesen,ohne probleme!!!

LG
Alexandra

_________________
Alexandra mit 2 Jungs (13 und 10 Jahre) und Pflegekind (8 Jahre), FAS Syndrom,geistig behindert,Schlafstörung,Zöliakie,Essstörung.Und ab und zu ein kleiner wirbelwind in Bereitschaftspflege
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

P. ist im Nov. 03 geboren und bekommt seit dem 3.geburtstag Windeln von der KK bezahlt.
Er ist entwicklungsverzögert und auch nicht stark mehrfach behindert. P. kann seit Dezember letzten Jahres laufen und bekommt die Windeln dennoch.
Die Frage ist doch, ob du deinen KiA davon überzeugen kannst oder nicht!?

Gruß, Maria
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Nicomum
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

ich würde es auch auf alle Fälle probieren, Nico braucht auch noch Windeln den ganzen Tag und er ist nicht schwer behindert, laufen kann er auch.
Es wird ja auch mit seiner Entwicklungsverzögerung zu tun haben, dass er noch nicht rein ist, oder?

Liebe Grüße
Elke

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Elke

Sohnemann (5.03), Hypospadie, chron. Obstipation, Autismus-Spektrum-Störung
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curly
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
ab wann kann man den die windeln von der kk bezahlen lassen?
zeynep

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asya (02.2006), Corticale Dysplasie der linken Hemisphäre, 1.OP 29.08.07 (Resektion links frontal und temporoparietookzipital), 2. OP 02.04.08 (Hemisphärotomie), 3. OP 07.05.2012 Ventrikulostomie,
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Nicomum
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zeynep,
ab 3 Jahren.
LG Elke

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Elke

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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt nicht ganz. Windeln kann man sich ab dem 2. Geburtstag verordnen lassen. Die Kassen berufen sich immer auf das 3. Lebensjahr und das ist ab dem 2.Geburtstag.

Maria

PS: Wenn die Windeln auf Grund der Behinderung notwendig sind.
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curly
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
kauft man sich die windeln wie gewohnt und schickt die Rechnung zur kk, mit einem schreiben vom kI- arzt? hab ich da so richtig verstanden?
meine kleine ist zwar noch 18 monate aber es interessiert mich jetzt schon.
zeynep

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Katrin2001
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 21:00    Titel: Windeln Antworten mit Zitat

Hallo ,Andrea meiner Ansicht nach stehen deinem Kind ab dem 3.Lebensjahr Windeln zu.Ein Rezept bekommt mann vom KiA und es muß draufstehen für welches Quartal,wieviele pro Tag benötigt werden und die Sorte.Als Diagnose steht bei uns nur"Inkontinenz"drauf.

Ich gebe das Rezept nur in der Apotheke ab,bekomme die benötigte Menge Pampers und muß auch nicht selbst zahlen.Das regelt die Apotheke mit der KK.Die Windeln stehen dir zu,unabhängig davon ob dein Kind laufen kann ,oder wie schwer es behindert ist.

LG Katrin

_________________
Katrin mit Sophie geb.Juli 01 entwicklungsverzögert, wahrnehmungsst. ,Hirnschädigung,motor.Probleme.,Autistische Züge,verhaltensauffällig. Genetische Auffälligkeiten ,Sprachprobleme ,aber ne total süße Maus
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BeitragVerfasst am: 15.08.2007, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt verschiedene Arten an "windeln zu kommen".
Wir beziehen unsere direkt vom Händler.
Unsere Apotheke wollte das nicht machen. In unserem Umfeld gibt es auch welche, die indeln kaufen und dann mit der Kasse abrechnen.
Also, zuerst mit der Kasse reden, was für die am besten ist.
Katrin hat es ja eben auch geschrieben... ab dem 3. Lebensjahr... da versuchen sich die Kassen oft rauszureden, aber das fängt nunmal mit dem 2.Geburtstag an.

Gruß, Maria
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