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Dem Job-Center ist unsere Wohnung zu teuer
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rümeysa
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BeitragVerfasst am: 16.07.2007, 22:00    Titel: Dem Job-Center ist unsere Wohnung zu teuer Antworten mit Zitat

hallo ihr lieben,

ich hatte vor einigen wochen erzählkt das mein mann nun auch arbeitslos ist.
das grösste Problem an der sache ist das er keine kündigung hat. Seine ex arbeitsstelle hat den bereich wo mein mann tätig war letztes jahr einer zeitarbeitsfirma übergeben. wir standenb vor der wahl, entweder rübergehen und 1 jahr unter den alten Bedingungen arbeiten, oder Kündigung mit Abfindung. Wir haben uns damals gedacht lieber noch eine arbeitsstelle als Geld. Nun ja nach 3 Monaten kam die zeitarbeitsfirma und es hies euer alter arbeitgeber hat uns entlassen , somit wurden alle arbeiter die in diesem bereich arbeiteten arbeitslos ohne kündigung.
niemand fühlte sich für uns Zuständig. das arbeitsamt sagte sie sind ja nicht gekündigt deshalb können sie keine Leistungen bekommen.
nach langen hin und her fast 6 wochen kein geld haben wir es geschafft Übergangsgeld beim jhobcenter durchzubekommen bis das gericht entschieden hat.
Nun ist der prozess auf Oktober verschoben worden weil keine Einigung stattfand.
Jetzt macht uns das Jobcenter druck das die wohnung zu teuer ist. Wir leben mit 4 personen auf 102 m. Unsere wohnung ist keine Behindertengerechte wohnung. Sie wird nicht so genannt. aber sie ist fürt uns gut geeignet. Wir wohnen im erdgeschoss die barrierefrei zu erreichen ist. es ist ein aufzug der in den keller führt. Rümeysa hat ein eigenes Zimmer, direkt neben ihren zimmer ist ein abstellraum wo alle ihre hilfsmittel untergebracht sind.
Auch die zimmer sind mit rolli gut zu erreichen ect. Nur wie mache ich denen das klar. Die meintenich muss das schriftlich niederlegen. ja aber der vermieter sagt was kann ich ihnenn schreiben alles steht doch im Mietvetrag
hattet ihr auch so ein Problem . wie kann ich da am besten vorgehen. Wie sind meine Rechte mit einem behinderten Kind diesbezüglich der wohnung.
Wäre euch dankbar wenn ihr mir da wieder auf die Sprünge helfen könntet.
ist wieder lang geworden
sorry

danke fürs lesen

lg gülcan

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Rümeysa geb. 13.12.2004 Spina bifida, HC Shuntversorgt, ACM, Delation des 2. Chromosomen am langen Arm, Vesikoureteraler Reflux 5. Grades beidseits
offene Vesikostomie seit 10/06 Kontrakturen an Fingern,
Talha geb. 10.07.03 Herzklappenaortenstenose
Yusa geb 27.02.2010 Frühchen 33 SSW
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Susannwe
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BeitragVerfasst am: 16.07.2007, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gülcan,

bei uns hat der jugendpsychatrische Dienst entschieden (zusammen mit dem Amtsarzt) dass unsere Wohnung behindertenfreundlich und für uns notwendig ist. Wir waren damals nur zu dritt (ich und meine 2 Kinder) und haben eine 106 m² Wohnung.
Ich mußte erklären, dass ich keine vergleichbare Wohnung gefunden habe.

Ihr werdet ja auch nicht so schnell eine neue Wohnung finden und 6 Monate müssen sie ja eh erst mal die Wohnung zahlen, auch wenn sie zu teuer ist. Bis dahin solltest Du alle möglichen Bescheinigungen haben!
Dein Vermieter kann ja zusätzlich schreiben, dass die Wohnung im Erdgeschoss, ohne Treppen zugänglich ist und das die Türen alle Din Norm haben - also ein Rollstuhl immer durchpaßt. Mehr kann man von ihm wohl nicht verlangen.
Oder Du machst ein Schreiben, welches er dann durch Unterschrift bestätigt.

LG
Susann

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Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
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Doreen mit Friederike
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BeitragVerfasst am: 16.07.2007, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 4 Personen stehen euch doch 90 qm zu. Was bezahlt ihr denn für eure Wohnung?
Und warum erklärst du der ARGE das nicht so wie du es hier uns geschrieben hast, oder zumindest so ähnlich.
Und ich meine auch hier mal gelesen zu haben, daß man mit einem beh. Familienangeh. mit Rolli mehr qm zugestanden bekommt.

LG
Doreen

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JennyB
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BeitragVerfasst am: 17.07.2007, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gülcan,
ich habe das erst durchgekämpft mit der ARGE hier.....

Schau mal unter -
www.aktive-erwerbslose.de
die haben ein Forum mit extra Rubrik für Schwerbehinderte, da ist auch mein Thread dabei.

Wenn du meine Unterlagen als Vorlage brauchst sag bescheid Wink

Nur Mut!
Liebe Grüße
Jenny

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Angela&paul
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BeitragVerfasst am: 17.07.2007, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich kann dir aus erfahrung sagen, das dir mit einem behinderten rolli kind, die wohnung berechnet wird, als wenn eine person mehr in der familie ist(in eurem fall wird euch wohnraum für 5personen angerechnet) du mußt des schwerbehindertenausweis vorlegen und den letzten arztbrief(diagnose/n) dann schreibst du eine kurze schriftliche stellungsnahme warum die wohnung(so wie du es hier beschrieben hast, ist vollkommen ausreichend.) das gibst du dann zusammen bei deinem sachbearbeiter persö. ab.

lieben gruß angela

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rümeysa
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BeitragVerfasst am: 17.07.2007, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ihr lieben

ihr seid echt klasse danke für die antworten.
ich habe dem sachbearbeiter nachdem ich das Schreiben erhalten habe und mit dem vermittler der für uns zuständig ist gesprochen habe, gesprochen. Der mann ist eh sehr schwierig. Ich habe ihm das erklärt. er fing an das das dokumentiert werden muss vom komunalen dienst oder vom Vermieter, jeder könnte sagen die wohnung ist optimal, und nur ein Krankenbhausvericht, mietvertrag, und der schwerbehindertenausweiss reichen nicht aus.
ja ich wusste halt nicht woher ich mehr bekommen soll.
ich weiss auch das mir mit Rümeysa 15 M mehr zustehen also 105m meter ist ok bei uns . Das ist wohl aber nür wichtig um eine Wohnung zu bekommen das man da nicht sagen kann, da ist ne andere familie die hat drei kinder ect. so hat ich das versatnden. Beim mietzuschuss beantragen ect interessiert denen nicht wie gross die wohnung ist sondern nur wie teuer die ist. wir zaheln 740 Euro + 160 euro stadtwerke
Aber in hannover sind wohnungen nun mal nicht so günstig.

danke euch nochmals werde versuchen was ich so zusammenkriege. hab bis November zeit.

lg gülcan

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silviasoskic
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BeitragVerfasst am: 18.07.2007, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gülcan,

wie groß die Wohnung letztlich ist, ist unerheblich.
Euch steht wie du sagst eine Wohnung von 105 m² zu .Dadafür muss der Jobcenter den in Hanover gängigen Mietpreis zahlen und die ensprechenden Heizkosten.Übersteigt deine Miete diesen Satz ,zahlt der Jobcenter 3 Monate die volle Miete und danach musst du den Überschuss zahlen.
Meine Wohnung ist auch zu teuer und August muss ich den Überschuss selbst tragen.
Im Übrigen stehen uns nur 60 m² zu und wir haben 75 m² also kriegen wir auch nur für die 60 m² Miete +Nebenkosten.
Lass dich nicht verrückt machen!
Liebe Grüsse
Silvia

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rümeysa
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BeitragVerfasst am: 22.07.2007, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ihr lieben,

so ich hatte ein schreiben verfasst , den mietvertrag dazugetan, die fotokopie des schwerbehindertenausweisses und die Telefonnummer vom vermieter damit die dort anrufen (wollte der vermieter) und sagen was genau soie brauchen.
hab jetzt heute Post bekommen. Also ich glaube das dieser Herr mich "genauso doll mag " wie ich ihn.- Immerhin hat das schreiben das gebracht das sie uns jetzt als 5 personen zählen was sie vorher nicht getan hatten.
es heisst im Brief

Sehr geehrte Frau ....

selbst die Behinderung ihrer Tochter zu Grunde gelegt und deshalb eine mietobergrenze für 5 personen berücksichtigt, wird selbst diese erheblich überschritten.
Ein Gutachten, dass Sie geanu diese Wohnung in dieser grösser zu diesem unangemessenen Preis im rahmen der anwendung des § 22 SGBII bewoihnen müssen liegt nicht vor.
Innerhalb eines halben jahres bis 31.10.07 haben sie die Gelegenheit eine auch für die Behinderung ihrer Tochter angemessene Wohnung von bis 95 quadratmetter und bis 670 Euro kalktmiete (maximal) zu finden oder das gegenteil durch effektive Wohnungssuche ohne erfolg nachzuweisen,

Wenn sie nicht einmal hierzu bereit sind, werden sie gegebenfalls auch mit den Folgen einer hier festzusetzenden Mietobergrenze leben müssen.


ja das ist der Brief., den schluss fand ich so hammer für mich klingt das als würde er mir sagen wollen das ich irgendwie zu nicvhts bereit bin und nur fordere. ich hatte bisher ein einziges telefongespräch mit diesem Hernn gehabt. er hat mir dieses schreiben 6 wochen verspätet geschickt weil wir über eine einzelfallentscheidung von dort bis zum Prozess Geld beziehen.
Irgendwie ist alles so durcheinander. alsoi muss ich ein guthaben erstellen lassen über die wohnung. das mache ich beim Psychiatrisches Dienst richtig??? die würedn da einfach kommen??ß muss mich da mal morgen ranhängen.

@jenny danke für die seite. hab deinen beirtag aber nicht gefunden

lg gülcan

ps eine frage wenn ich das jetzt richtig verstehe ist wenn ich das nicht dokumentieren kann, und nicht ausziehe dann zahlen die mir jetzt doch 670 Euro ja, denn vorher hies es 570 euro. unsere miete Beträgt mit nebenkosten 750 Euro ohne stadtwerke
dann müssten ich die diefferenz selber zahlen das würde noch gehen.

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Doreen mit Friederike
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BeitragVerfasst am: 22.07.2007, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was zahlst du denn jetzt an KALTmiete? Bei 759 warm müßtest du doch erheblich weniger für die Klatmiete zahlen, oder? Dann würdest du doch auch mit 670 Kaltmiete hinkommen Rolling Eyes

LG
Doreen

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BeitragVerfasst am: 22.07.2007, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

rümeysa hat folgendes geschrieben:
hallo ihr lieben,

Ein Gutachten, dass Sie geanu diese Wohnung in dieser grösser zu diesem unangemessenen Preis im rahmen der anwendung des § 22 SGBII bewoihnen müssen liegt nicht vor.


Hallo,

dieses Gutachten bekommst Du doch vom Gesundheitsamt. Ruf doch bei denen mal an und mache einen Termin.
Warum willst Du für etwas zahlen, was Dir doch zusteht?

LG
Susann

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