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anamor78
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Birgit!
das ist grundsätzlich eine gute Idee, ...

hier mein beitrag dazu:
hallo!

es gibt die verschiedensten Dinge, Ausweise, Beihilfen, ....

die seite www.help.gv.at ist ziemlich ausführlich und seit neuestem auch ganz übersichtlich und immer wieder in sich verlinkt - dort ist eigentlich alles mögliche zu finden - wenn man weiß wo ...

hier mal, das was mir so auf die schnelle einfällt:

Den BH-Parkausweis nach§ 29b: http://www.help.gv.at/Content.Node/.....de/126/Seite.1260200.html
Wir haben mit dem 29b das Auto auf Isabella angemeldet, und mit dem BehindertenPass kriegen wir jährlich für "ihr" Auto die Autobahnvignette zugesandt.

den Behindertenpass:
http://www.help.gv.at/Content.Node/.....de/114/Seite.1140000.html

Gegen Vorlage des Behindertenpasses oder einer Kopie davon kannst du im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ein Freibetrag ("Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen") in Anspruch nehmen!!!! dH du bzw. dein Mann bekommst beim Lohnsteuerausgleich wesentlich mehr Geld zurück!!!
außerdem bekommst du div. andere vergünstigungen, da bekommst eh ein merkblatt dazu!


Befreiung von der motorbezogenen VersicherungsSteuer:
http://www.help.gv.at/Content.Node/.....1260100.html#versicherung


erhöhte Familienbeihilfe:
http://www.help.gv.at/Content.Node/.....22/Seite.1220300.html#fam

Pflegegeld:
http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360510.html
besser infos zum Pflegegeld: http://www.service4u.at/blickkontakt/pflege.html


wir wohnen in OÖ und hierzu kannst du am besten hier nachschauen:

http://www.land-oberoesterreich.gv......hs.xsl/12828_DEU_HTML.htm

aber so eine site gibts wohl von jedem Bundesland ...

linkliste von www.miteinander.com
http://www.miteinander.com/links.htm

wenn ihr noch was wissen möchtest, fragt ruhig - auch gerne per pn oder mail!!!

glg
Romana

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Romana mit Rett-Mädchen Isabella (*2003)
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 28.07.2007, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Romana,

das ist eine ganz tolle Sammlung, Spitzenklasse!! Very Happy

Danke nochmal!!! icon_compress.gif

Liebe Gruesse,
Birgit

_________________
Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 16.08.2007, 16:48    Titel: Frühförderung rechtliche Bestimmungen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Frau Birnecker!
Ihr Mail betreffend Frühförderung ist offenbar schon in einigen Abteilungen des Landes "gelandet".
Ich arbeite in der Abteilung Sozialhilfe, Gruppe Behindertenhilfe und antworte Ihnen nun zu Ihrer Anregung Frühförderung bei besonders schwer behindeten Kindern bis zum Schuleintritt zu gewähren.
Wir gewähren Frühförderung grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt wo das behinderte Kind regelmäßig einen Kindergarten besucht.Die pädagogische Förderung findet dann ja im Kindergarten statt. Wir anerkennen eine 3-monatige Eingewöhnungsphase - in diesen 3 Monaten wird Frühförerung parallel zum Kindergartenbesuch gewährt.
In besonders begründeten Ausnahmefällen - die Gründe sind uns anzugeben und zu belegen - bewilligen wir auch jetzt schon Frühförerung bis zum Schuleintritt.
Für sinnesbehinderte Kinder endet Frühförderung grundsätzlich erst bei Schuleintritt. Wir genehmigen diesen Kindern länger FF, da die Frühförderer spezielle Materialien einsetzen und spezielle Fördermethoden anwenden und wir nicht davon ausgehen können, daß diese "Spezialförderung" im Kindergarten angeboten werden kann.Diese Frühförderer haben auch eine Zusatzausbildung.

Zusammenfassend läßt sich daher sagen:
FF für nicht sinnesbehinderte Kinder gibt es in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zum Schuleintritt; FF für sinnesbehinderte Kinder gibt es immer bis Schuleintritt.

Sollten Unklarheiten bestehen, dann rufen Sie mich bitte an: 02742/ 9005 Kl. 16321

Mit freundlichem Gruß!
Helga Preitschopf

So, jetzt habe ich die Antwort erhalten, auf meine Frage, die ich Ande Mai ans Amt gestellt habe, ohne den richtigen Ansprechpartner zu kennen. - Die Frühförderin hat zwar auch bedauernd gemeint, dass ein 100 % behindertes Kind halt keinen Anspruch auf Frühförderung nach Kindergarteneintritt hat, es sei denn, es liegt eine Sinnesbehinderung vor.

Viele Grüße
Silvia & Iris

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Liebe Grüße
Silvia
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Peter *03/2006, AVWS, SEV
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 16.08.2007, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silvia,

und was ist eine Sinnesbehinderung?? Meiner sicher wenig geschaetzten Meinung ist das nicht nur ein Kind, das beispielsweise (teilweise) blind ist, sondern auch genaus ein Kind mit SI. Wie der Name schon sagt funktioniert da die Wahrnehmung, funktionieren die Sinne bzw. deren Verarbeitung im Gehirn nicht richtig. Waere interessant zu wissen, was die Damen und Herren vom Amt dazu zu sagen haben. Wink

Und das beste ist, dass das Kind dann im Kindergarten ja auch gefoerdert waere. Ja, schon ein bisserl, aber das ist so ziemlich dasselbe wie Aepfel mit Birnen zu vergleichen bzw. gleichzusetzen. Ich hab nix dagegen (natuerlich schon, aber sagen wir mal man muss es akzeptieren), wenn das Gesetz sagt FF bis zum Alter x. Ich hab aber was gegen Begruendungen, bei denen derjenige, der den Text entworfen hat, wohl nicht wirklich nachgedacht hat. DAS kann man naemlich schon verlangen! Twisted Evil

Liebe Gruesse,
Birgit

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anamor78
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BeitragVerfasst am: 16.08.2007, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

zum Thema Sinnesbehinderung:

Isabella sieht schlecht dh. sie hat 7 bzw. 10 dpt und sie bekommt eine Seh-Früh-Förderung, diese spezielle FF (weil für Sinnesbehinderung) bekommt sie auch nachwie vor, obwohl sie schon seit voriges Jahr in den KiGa geht !!!

auch die Frühförderung für UK ist kein problem, neben dem KiGa, weil nicht davon ausgeganen werden kann, das das im KiGa gemacht wird (auch nicht im HP-Kiga) ...

wie das mit der SI funktioniert ... hm ... wär schon interessant, ich frag mal unserer Seh-FF, die kennt sich damit sicher auch aus .... die kommt aber erst in 2 wo wieder, dauert also noch ein wenig ..

bis denn ....

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BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 14:44    Titel: Informationsmangel ist der Sparstrumpf des Staates Antworten mit Zitat

lichtenauer_gerhard hat folgendes geschrieben:
Nun gibt es aber für den Staatshaushalt wenig Einträglicheres, als sich mit Informationen über Sozialleistungen bedeckt zu halten.
Habe heute diesen passenden Spruch gelesen: "Informationsmangel ist der Sparstrumpf des Staates" ... wie treffend!
Liebe Grüße
Gerhard

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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gerhard,

wie treffend!!!!! Laughing

Ist uebrigens in allen Laendern so, ist mir auch hier in Canada passiert....

Liebe Gruesse,
Birgit

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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 06.04.2008, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber nur, wenn es auch eine Daignose gibt! - Denn die Faulheit und Bequemlichkeit mancher, dass Kinder nach dem 3. Geburtstag noch rund um die Uhr Windeln tragen, die wird nicht unterstützt!

Übrigens: Ich bin gerade drauf gekommen, man muss bei jedem Ablauf des Pflegegeldes, der erhöhten Familienbeihilfe, der Gültigkeit des Behindertenausweises selbst um Verlängerung ansuchen, da geht nichts automatisch (doch, das FA schickt zu, doch alles andere...)

Viele Grüße

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