R-1185 Minis 728x90 Banner
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

PS2 abgelehnt, sogar PS1 reduziert - jetzt Erfolg!
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
PetraS.
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 18.08.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 23.06.2007, 16:09    Titel: PS2 abgelehnt, sogar PS1 reduziert - jetzt Erfolg! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich muss jetzt mal meinen Frust über den MDK loswerden.
Meine Tochter hatte voriges Jahr eine schwere Skoliose-Op, was bedeutet, dass sie immer noch keinen Muskelaufbau machen darf und nur eingeschränkt turnen darf. Sie hat ein Prader-Willi-Syndrom mit Muskelschwäche, Rheuma in Knie-u. Fußgelenken, sowie re. Hand- u. Ellenbogengelenk. Sie kann aufgrund der geringen Kondition nur ganz kurze Strecken innerhalb der Wohnung laufen (teilweise an den Möbeln entlang), muss nach dem großen Geschäft (3 x tagsüber, 1 x Nachts) gesäubert werden und braucht Anleitung und Überwachung beim Waschen, Duschen, Zähneputzen, zumal sie, sobald man nicht daneben steht, sofort aufhört. Man muss immer noch mal nachkontrollieren. HInzu kommen diverse feste Arzt- und KG-Termine. Leider findet die KG während der Schulzeit in der Schule statt (auf normales Rezept), aber in den Ferien (immerhin 3 MOnate im Jahr) fahre ich 2 x Woche in die Praxis habe also 24 Termine und auch die Arzttermine läppern sich und sind z T. mit weiten Fahrtstrecken und langen Wartezeiten verbunden. Alleine in diesem Halbjahr waren wir 14x beim Kinderarzt, 1 x SPZ, 1 x Zahnarzt, 1 x Endokrinologie, 2 x Orthopädie, 1 x Augenarzt (wird demnächst 1 x / MOnat) und 1 x Rheumaambulanz, also insgesamt 21 x. Damit kommen wir aber noch nicht auf die wöchentlichen Arztbesuche, Verlassen des Hauses wird also gar nicht gezählt, was ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit finde.

Wir hatten, da sich der Allgemeinzustand unserer Tochter in den letzten 2 Jahren stark verschlechtert hat, v. a. was die Mobilität anbelangt, einen Höherstufungsantrag gestellt.
Jetzt war der MDK (eine Pflegefachkraft) bei uns mit dem Ergebnis, dass wir zwar PI behalten, meine Pflegezeit jedoch von 14 Std. auf 13 Std, 32 Min. reduziert wurde, ich also noch nicht einmal mehr Rentenbeiträge bezahlt bekomme. Wir haben jetzt erst einmal Widerspruch eingelegt und werden ab sofort die KG wieder in der Praxis machen.
Es kann doch nicht sein, dass z. B. gar nicht zählt, dass man sie vom Sofa hochziehen muss, da sie nicht aus eigener Kraft aufstehen kann, und dass 24 Arztbesuche im Halbjahr wegfallen, weil es nicht 26 sind, oder?
Sorry, ist jetzt etwas lang geworden, aber ich musste mir den Frust jetzt mal von der Seele schreiben.
Ich bin mal gespannt, wann wir von dem Widerspruch etwas hören. Hat vielleicht noch jemand einen Tipp für uns? Durch die Minutenrichtlinien haben wir uns schon durchgewühlt, bisher wurden die Erschwernisumstände (Gewicht +80 kg, Kontrakturen in den Kniegelenken und teilweise Verweigerung der Pflege wegen der geistigen Behinderung) noch nicht berücksichtigt. Weiß jemand, wieviel das bringt??

Viele Grüße
Petra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
Isigirl
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 21.01.2006
Beiträge: 4607
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.2007, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich kann deinen Frust total verstehen... habe gerade das gleiche Problem und werde deswegen demnächst Klage einreichen, da der Widerspruch abgelehnt wurde (telefonisch... warte noch auf die schriftliche Ablehnung)...

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Ramona72
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 08.05.2007
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 23.06.2007, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra!

Hast Du Dir mal das aktuelle Gutachten angefordert bei der Pflegekasse? Dann kannst Du genauso ersehen, wo die Pflegezeiten verkürzt worden sind. FAlls Du das vom Pflegestufe I nicht hast fordere dieses auch an. So kannst Du vergleichen.

Dies ist wichtig, wenn Du Widerspruch einlegen willst. Dies würde ich Dir auch empfehlen. Wichtig ist alle Verschlechterungen als Argumente mit anzugeben.

Gruß RAmona

_________________
Mein Blog zum Thema Schluckstörung:
http://ramona72.blog.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mandy73
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 14.11.2006
Beiträge: 103
Wohnort: Lensahn

BeitragVerfasst am: 23.06.2007, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

liebe petra!
also lukas hat spast.tetraparese u.geistig keine beeinträchtigung.ald der MDK da zur begutachtung kannst dir ja denken das lukas ausgefragt wurde..
naja resultat war p-stufe2,hab mich dann mit SPZ in verbindung gesetzt u.widerspruch eingelegt,anschließend hab ich jede minute aber auch alles aufgeschrieben u.hab dieses protokoll einen anwalt übergeben u. bin damit vor das gericht gezogen,resultat war nach einen jahr kampf (dank rechtsschutz) wir haben nun die p-stufe3.
diesen weg würde ich jeder zeit wieder gehen obwohl manchmal die nerven blank lagen.
also viel glück!!
liebe grüße mandy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PetraS.
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 18.08.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 23.06.2007, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
@ Ramona: Ja, die Gutachten liegen mir vor (das letzte ist 8 Jahre alt, da hat sie noch in die Windeln gemacht), und auch das aktuelle habe ich. Wir haben jetzt Punkt für Punkt einen Widerspruch formuliert. Dann wird nochmal ein anderer Gutachter, diesmal ein Mediziner vorbeikommen und wir werden weiter sehen. Aber an einen Anwalt haben wir auch schon gedacht. Mal abwarten, vielleicht klappt es ja mit einem einfachen Widerspruch. Wenn PSII schon nicht drin ist, dann will ich wenigstens meine Rentenzahlungen wieder haben, denn Arbeiten ist mit einem behinderten Kind ja nun kaum drin (wer kümmert sich in den Schulferien?)
Danke für eure Aufmunterung.
Viele Grüße
Petra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ramona72
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 08.05.2007
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 24.06.2007, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra!

Ich wünsche Euch, daß der Widerspruch ausreichend ist und die Entscheidung schnell fällt.

Gruß Ramona

_________________
Mein Blog zum Thema Schluckstörung:
http://ramona72.blog.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ulrikes
Pflegesachverständige
Pflegesachverständige


Anmeldedatum: 19.09.2006
Beiträge: 530
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.06.2007, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,
wurde die Zeiten für Beaufsichtigung und Anleitung bei den Verrichtungen denn anerkannt?
Hochziehen vom Sofa ist übrigens zu berücksichtigen, wenn eure Tochter nicht aus eigener Kraft aufstehen kann.
Wie ausgeprägt ist denn die geistige Behinderung eurer Tochter - von dem was du schreibst, hört es sich so an, als sei auch ein allgemeneiner Beaufsichtigungs - und Betreuungsbedarf vorhanden. Diese Zeit zählt zwar nicht für die PS - wohl aber für deine Rentenzeiten. Außerdem steht euch evt. 460 € Pflegeleistungsergänzung im Jahr zu. Was für eine Schule besucht eure Tochter?
Wieviel Minuten die von dir geschilderten Erschwernisfaktoren bedeuten, kann man allgemein nicht einfach so sagen, da es wirklich vom Einzelfall abhängt und individuell ermittelt werden muß. Aber gerade die geistige Behinderung und dadurch verursachte Pflegeverweigerung sind doch erhebliche Faktoren, die den Pflegebedarf sicher über das normale Maß hinaus erhöhen.
Alles in allem hört sich das eher nach PS 2 als PS 1 an, aber die Informationen reichen natürlich nicht für eine sachliche Einschätzung aus! Aber wenn ich schon solche Zahlen wie 13 Std. 32 Minuten für die Pflegezeit lese, werde ich sehr mißtrauisch. Cool Wie hat die Gutachterin das denn so auf die Minute genau ermittelt??
LG, Ulrike
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PetraS.
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 18.08.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 26.06.2007, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike
meine Tochter geht auf eine Schule für Geistig Behinderte. Ab sofort werden wir die KG in der Praxis machen, dann kommen schon mal wieder einige Minuten dazu. Die Gutachterin hatte eine Tabelle in der die Form der Hilfe angekreuzt wurde, so dass sie z. B. für die Zahnpflege 2 x Tag für Unterstützung und Anleitung insgesamt 4 Minuten anerkennt. (Mittags putzt sie in der Schule, außer am Wochenende, vielleicht hat sie deshalb nur 2 x anerkannt). Ich bin aber mind. 4Min. pro Putzen beschäftigt, da ich ja die ganze Zeit daneben stehen muss. Kämmen, 2 x Tag bringt insgesamt 1 Minute, da hat sie nur Anleitung berücksichtigt. Gerade morgens muss ich da aber selber ran, da sie nachts Knoten in die Haare dreht und ich immer noch mal nachkontrollieren muss. Und so geht das weiter. Die Körperpflege entspricht 36 Min. / Tag, Ernährung 9 Min. und Mobilität 11 Min. Als Zeitaufwand für Hauswirtschaft wird1 Std. pro Tag anerkannt, damit kann ich leben, obwohl ich vermehrt waschen muss und teilweise Diät koche (essen wir dann aber alle).
LG.
Petra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MichaelK
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9449
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 26.06.2007, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

ohne Ulrike da vorgreifen zu wollen, ist das so nicht in Ordnung. Es ist egal, wo deine Tochter die Hilfe braucht, zuhause oder in der Schule. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Hilfebedarf zu ermitteln, den dein Kind im Tagesdurchschnitt benötigt, unabhängig davon, wer diese Hilfe leistet.

Bei der KG ist das so eine Sache. Du darfst das jetzt eigentlich nicht anders organisieren, bloß damit ein zusätzlicher Hilfebedarf herauskommt. Das wird so nicht anerkannt. Aber vielleicht gibt es ja bei euch andere familiäre oder technische oder medizinische Gründe , warum die KG wieder in der Praxis stattfinden muß? Du solltest das dann auf jeden Fall nachvollziehbar begründen können.
Hast du denn vor, in Widerspruch zu gehen? Für mich hört es sich so an Smile

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
PetraS.
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 18.08.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 01.07.2007, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
klar gehen wir in Widerspruch. Die Krankengymnastik findet auf normales Rezept statt, außerdem fahre ich ja in den Ferienzeiten, immerhin 12 Wochen im Jahr, also 24 x in die Praxis. Dass die KG in der Schule stattfindet, ist ein Angebot, ich kann auch begründen, dass sie dadurch zuviel Unterricht versäumt, oder?
Außerdem habe ich mich inzwischen durch einige Paragraphen gekämpft und es zählen doch alle Termine, die regelmäßig ihre Anwesenheit erfordern, auch wenn es verschiedene Ziele sind, oder? Also zählen die 24 x Kg + 12 x Logopädie in den Ferien und die regelmäßigen Arzttermine (21 im Halbjahr), da komme ich auf mehr als 1 Termin in der Woche! Und die Medikamentenversorgung + Hautpflege muss mir als Zeit für die Rente angerechnet werden.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Grüße
Petra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.) Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.17 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber