Verfasst am: 22.06.2007, 22:27 Titel: ab welchem Alter Pflegegeld in Österreich?
Ich habe eine Frage an die Österreicher: ab welchem Alter kann man eigentlich um Pflegegeld ansuchen? Mein Kleiner ist jetzt 15 Monate alt, er muß 8 Mal täglich gefüttert werden weil er nur sehr kleine Portionen essen kann. Nahrung muß wegen Schluckstörungen immer püriert sein. er kann nicht sitzen oder krabbeln. Unsere Frühförderin hat gestern gemeint, man kann auch mit 15 Monaten schon um Pflegegeld ansuchen. Aber hat das eurer Meinung nach Sinn bei so einem jungen Kind schon anzusuchen? Ich meine gewickelt und gefüttert müssen sie eh alle werden in dem Alter.
Danke für eure Hilfe!
Andrea _________________ Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
Also mir ist gesagt worden, daß man erst Pflegegeld bekommt, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Mit dem Agument, bis dahin hat man sowieso den gleichen "aufwand" - was ich nicht für richtig halte.
Aber am besten, du fragst nach. Gebietskrankenkasse würd ich mal sagen. _________________ Mama Tanja (1978) und Papa Michael (1972) mit Sohn NIKLAS (02/2007)
schwere Hämophilie B, rechtsbetonte spastische Tetraparese, zentrale Facialisparese links, seit Nov. 2010 PEG/Button, cerebrale Sehstörung, Symptomatisch-fokale Epilepsie nach Gehirnblutung
Anmeldedatum: 21.01.2005 Beiträge: 101
Wohnort: Österreich
Verfasst am: 23.06.2007, 09:27 Titel:
hallo Andrea
Ich glaub auch eher nicht dass ihr Pflegegeld bekommt! Probieren lohnt sich aber immer kannst ja nichts verlieren. Gkk kann dir aber eher nicht helfen. Ich würd mal euren Arzt fragen wer die Gutachten bei euch macht. Vielleicht hast du ja Glück
lg Geli _________________ Geli mit Martina 06/2003 MMC HC ACM II und Daniela 03/05
Wir haben angesucht, da war unser Kind 4 Monate alt..es hat zwar gedauert, ich glaub so 8 Monate, bis der Bescheid kam. Pflegestufe 2 bis zum 3 Lebensjahr, dann Pflegestufe 4 bis ca 4 1/2, jetzt Pflegestufe 7, mit nicht ganz 5 Jahren.
Es kommt wie immer auf den Gutachter, Magistrat, Bh an, wie sie uns und unseren Kindern gesinnt sind.
ich war sogar gleich nach der ersten Diagnose beim Amtsarzt und habe mich informiert. Damals war meine Tochter keine 3 Monate alt und der hat mir das so erklärt: Wenn ein Kind unter 2 Jahren massive Probleme hat mit der Nahrungsaufnahme, also künstlichen Darmausgang, Magensonde oder ähnliches ständig benötigt, kann man sogar ab dem Tag der Geburt Pflegegeld bekommen, kann ein Kind zum zweiten Geburtstag keinen Laut von sich geben, nicht gehen, keiner kleinsten Anforderung nachgehen, Nahrungsaufnahme nicht annähernd altersentsprechend, dann kann man kurz nach dem 2. Geburtstag ansuchen. Der nächste Termin ist dann der 3. Geburtstag und dann der 5.
Es geht nur um den Mehraufwand, der aus der Betreuung des besonderen Kindes erwächst im Gegensatz zu einem durchschnittlich normal entwickelten gleichaltrigen Kind.
Kontakt aufnehmen zum Amtsarzt ist sicher kein Fehler, der kann dir sicherlich genau sagen unter welchen Umständen und ab wann du und dein Kind auf Pflegegeld hoffen kannst.
Viele liebe Grüße
Silvia & Iris _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
Wir haben Pflegegeld angefordert als Manuel 12 Monate war. Wir haben die 1. Stufe bekommen bis er drei Jahre alt wurde. Ich würde es auf alle Fälle versuchen. _________________ Leah KS 05.07.2007
Manuel 15.02.2003
Wir können die Kinder
nach unserem Sinne nicht formen.
So wie Gott sie uns gab,
so muss man sie haben und lieben...
In einem Meer von Schmerz, ertrinken die einen, die Anderen lernen darin schwimmen.
(Kyrilla Spiecker)
mir wurde damals auch gesagt unter 3 jahren bräuchte ich es gar nicht zu versuchen, aber ich hab es dann trotzdem probiert und bekommen, ...
außerdem je früher du "anfängst" mit dem Pflegegeld, desto leichter bekommst du später höhere Stufen, falls sich der Zustand verschlechtern sollte
also: wer nicht ansucht bekommt sicher nix, wer ansucht, hat wenigstens die Möglichkeit etwas zubekommen, und stufe 1 sind eh nur ca. 66 €, ist zwar nicht viel, aber besser wie nichts, oder???
bekommst du auch die erhöhte Familienbeihilfe? die ist nämlich sehr einfach zu bekommen!!!
glg
romana _________________ Romana mit Rett-Mädchen Isabella (*2003)
besuch doch Isabellas blog: www.isabella-online.blogspot.com
inzwischen Beraterin für UK-Hilfsmittel bei Lifetool Linz
mir wurde damals auch gesagt unter 3 jahren bräuchte ich es gar nicht zu versuchen, aber ich hab es dann trotzdem probiert und bekommen, ...
außerdem je früher du "anfängst" mit dem Pflegegeld, desto leichter bekommst du später höhere Stufen, falls sich der Zustand verschlechtern sollte
also: wer nicht ansucht bekommt sicher nix, wer ansucht, hat wenigstens die Möglichkeit etwas zubekommen, und stufe 1 sind eh nur ca. 66 €, ist zwar nicht viel, aber besser wie nichts, oder???
bekommst du auch die erhöhte Familienbeihilfe? die ist nämlich sehr einfach zu bekommen!!!
glg
romana
Ja, erhöhte Familienbeihilfe haben wir beantragt, als der Kleine 9 Monate alt war (wußte vorher gar nicht, daß es das gibt) - die 9 Monate haben wir aber nachbezahlt bekommen.
Stimmt, 66 Euro ist nicht viel, aber besser als gar nix ist es sicher. Wir werden den Antrag jetzt einfach mal abschicken und sehen was dabei heraus kommt.
Weißt du oder wer anderer, was man unter starke Sehbehinderung (ich glaube so steht es am Antrag) versteht? Sind 6 Dioptrien schon genug für eine starke Sehbehinderung? _________________ Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
also Familienbeihilfe beantragt man beim FA gleich nach der Geburt eines Kindes, um Erhöhung der Familienbeihilfe kann man Ansuchen, wenn man einen Arztbrief in der Hand hat, dass das Kind einen "Mehraufwand" in der Betreuung verursacht.
Hier ist es möglich, dass man dier erhöhte Leistung fast 3 Jahre rückwirkend beziehen kann!
Mit freundlichen Grüßen
Silvia & Iris _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
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