Verfasst am: 07.04.2005, 19:28 Titel: Fragen zum 460€ Pflegeleistungsergänzungsgesetz
hallo zusammen,
heute wollte ich für Sina bei der AOK die 460€ beantragen. Leider sagte man mir das diese 460€ nur für Demenz Kranke zutrifft. Stimmt das?
Ich wollte die 460€ beantragen weil ich schwanger bin und dringend jemand brauche der mir für ein paar Stunden am Tag hilft.
Auch eine haushaltshilfe würde mir nicht zustehen.
Sina ist 100% behindert hat BNS Epilepsie und eine Tetraspastik außerdem hat sie globalen Entwicklungsrückstand.
Für eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
es gibt gewisse Kriterien die du brauchst für die Pflegergänzungsleistungen.
Aber nur Demenzkrank muß man nicht sein. Franz und Eric haben beide eine PS und zusätzlich die Ergänzungsleistungen.(beide sind z.B. Meister im Weglaufen..)
Stelle einfach einen formlosen Antrag bei deiner KK. Übrigens habe ich für Franz ohne besonderen Antrag die Erg.-leistungen zugesprochen bekommen - die Gutachterin hat es von sich aus gemacht und die entsprechenden Punkte angekreuzt.
Du bekommst dann einen Fragebogen und mußt ankreuzen. 13 Kriterien sind es und bei 1-9 solltest du mindestens 1 Kreuz haben und bei 10-13 auch mindestens eins.
Deine Kasse(besser der Bearbeiter) will dich bloß verar... die 460 Euro kommen schneller als denen lieb ist.
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
mir geht es genauso wie dir. Ich bin auch schwanger und müsste die Haushaltshilfe von dem Geld der Verhinderungspflege bezahlen. Allerdings ist das bei uns mit den 460 Euro durch, schon nach dem ersten Besuch durch den MDK. Haben die mir von der Kasse allerdings auch erst nach ca. 1 Jahr gesagt. Also, wie schon Angela gesagt hat, versuchen einen Antrag zu stellen und nicht gleich abwimmeln lassen.
Liebe Grüße Heidi _________________ Mama H., Tim 03/01, Zustand nach Ertrinkungsunfall (12/02), L. und N. gesund und Papa K.
wir bekommen auch die 460 € für unseren Sohn, das ging problemlos und ist mit Sicherheit nicht nur für Demenzkranke Menschen.
Im Informationsschreiben das ich von der KK ( TKK ) mitgeschickt bekam steht dazu :
Pflegebedürftigen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen , geistigen Behinderungen oder psychatrischen Erkrankungen , die im häuslichen Bereich gepflegt werden, können Zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 460 € jährlich erhalten. Leistungen stehen Pflegebedürftigen zur Verfügung , die auf Dauer- neben dem in der Pflegeversicherung bereits berücksichtigten Hilfebedarf - einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Um den Leistungsanspruch festzustellen, wird ein Antrag benötigt. Der Bedarf wird vom Med. Dienst der KV anhand eines Kriterienkataloges geprüft. Ein Hausbesuch kann erforderlich werden.
Dazu gibt es einen Kriterienkatalog mit 13 Punkten.
Stelle einfach einen formlosen Antrag und lass Dich wie schon geschrieben nicht abwimmeln.
Gruß Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
Zuletzt bearbeitet von benni am 08.04.2005, 21:58, insgesamt einmal bearbeitet
Jonathan ist Geistig behindert und bekommt seit Mai 2005 auch diese Pflegeergänzung. Er hatte zuvor schon die Stufe 1, aber es war wohl die Sichtweise der damaligen Begutachterin vom MDK, die keine Notwendigkeit darin sah, uns dieses Geld zu gewähren.
Aber jetzt nach der 2er Einstufung hat diese neue Frau auch dieses für uns in die Wege geleitet und das tut gut, weil ich dann eben Fachleute mal mir holen kann, wie die Lebenshilfe und die darüber abrechnen.
Einen lieben Gruß
Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
danke für eure Tipps.
Ich werde mich am Wochenende gleich hinsetzen und den Antrag schreiben.
Wo muß ich den hin schicken zur Krankenkasse oder zur Pflegekasse oder MDK?
Es ist mal wieder typisch von der AOK gleich erstmal abzulehnen, die Tante gestern hat so getan, als ob sie das aus ihrer eigenen Tasche zahlen müßte.
In meinem Beisein hat die Tante aber dann noch die Tante angerufen die für das Pflegegeld zu ständig ist und die hat auch gesagt das dieses Gesetz für Sina nicht zu trifft.
Das ist genau so wie sie mir die Zeit die ich mit Sina zur Therapie fahre dann dort warte.
Die wollen die mir auch nicht anrechnen, was kann ich da gegen tun?
Ich fahre mit Sina jeden Tag zur Therapie außer Freitag da kommt schon eine ganze Menge Zeit zusammen.
die Ablehnung hat nichts mit der AOK zu tun - das würden die anderen Kassen auch tun.
Meine, mit der ich normalerweise immer Ärger habe, die hat von sich aus etwas getan, aber eigentlich nicht die Kasse, sondern die Gutachterin vom MDK.
Du musst dieses bei der Pflegekasse einreichen - heißt ja auch - Pflegeergänzung.
Und die müssen aufgrund des letzten Pflegegutachtens beurteilen, ob Euch das Geld zusteht, ob diese Notwendigkeit auf das Kind gerichtet besteht - eigentlich nicht gerichtet auf Dich und Deine schwangere Situation, sondern auf die Hilfsbedürftigkeit des Kindes.
So denke ich das mal - meine ich zu wissen,
lasse mich aber gerne belehren.
Einen lieben Gruß
und vorallem ganz viel Glück, dass Du Chancen hast.
Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
hab in einigen Beiträgen das Wort Pflegeergänzungsgeld gelesen.
Was ist das ? Wem steht es zu ? Wo muß ich es beantragen ?
In der heutigen Zeit muß man ja über jeden Euro froh sein, den man vielleicht mehr in der Tasche haben kann und für sein Kind ausgeben kann.
Liebe Grüße Verena _________________ Verena 40,Klaus 40, Eltern von Zwillingen 07/03, Jule gesund und munter, Jannes munter und fröhlich aber leider nicht gesund, perinatale Asphyxie, V.a.Balkenmangel,Krampfanfälle, Laryngotracheobronchomalazie,Kollaps des Mesopharynx, PEG,Tracheostoma 02/04, seid 11/05 dauerbeatmet,Osteomalazie und Sören im Herzen gestorben 11/04 mit 4 Mo.
das Pflegeergänzungsgeld ist ein zusätzlicher Betreuungsbetrag in Höhe von 460 € im Kalenderjahr. Das Geld ist zweckgebunden und kann nur kann nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen eingesetzt werden (z.B.Kurzzeitpflege oder Einsatz eines Pflegedienstes zur Betreuung usw). Es wird für Persoen bezahlt, die einen hohen betreuungsbedarf haben. In unserem Fall also, weil Marvin zum weglaufen neigt und keinerlei Gefahr erkennt, so daß er 24 Std. täglich beobachtet werden muß. Beantragt wird das bei der Pflegekassse. Wir haben es bei einer neuen Wiederholungsbegutachtung durch den MDK ohne besonderen Antrag bekommen und dann auch rückwirkend für das letzte Jahr mit, da der Betrag ins Folgejahr übertragen werden kann.
Liebe Grüße
Ela _________________ Ela (Bj.74) mit Marvin (09/97, CP, geistige Behinderung, fehlende Sprache, Epilepsie, Neurodermitis) und Felix (10/01 ADS?, Neurodermitis) und Gordian Andrin 10/09 und Aurelian 8/11
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