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kein Kinderautositz von KK ab 12 Jahre?
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silke66
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BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 16:50    Titel: kein Kinderautositz von KK ab 12 Jahre? Antworten mit Zitat

Hallo,
haben für unseren 14 Jahre alten Sohn einen Carrot Autositz bei der Krankenkasse beantragt. Unser Sohn ist schwerst Mehrfachbehindert, fährt Rolli und kann nicht sicher sitzen. Wir wollen ihn aus sicherheitstechnischen Gründen nicht im Rolli transportieren und dachten die Genehmigung sei kein Problem..... Leider bekamen wir nun die Ablehnung mit der Begründung die Kasse würde analog der Straßenverkehrsordnung keine Autositze nach dem 12. Lebensjahr finanzieren. Ein Anruf beim Sachbearbeiter brachte uns auch kein Stück weiter. Er wusste noch nicht einmal den Gesetzestext auf den er sich da bezog....Er muss sich da selber schlau machen und dann uns zusenden. An dem negativen Bescheid würde das aber nichts Ändern. Kennt jemand diese Vorgehensweise? Wie soll man denn seine Kinder (noch nicht 1,50) transportieren, wenn sie nicht selber sitzen können? Warum ist die Krankenkasse ab 12 nicht mehr zuständig?
Viele Grüße
Silke
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Haase
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BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kindersitzpflicht gilt bis 12 Jahre oder 150 cm. Heißt. Wer mikt 10 Jahren schon 150 cm groß ist, braucht keinen Kindersitz mehr. Wer mit 12 noch nicht 150 cm groß ist, braucht nach dem Gesetz auch keinen Kindersitz mehr. Darauf wird sich die KK vermutlich zurückziehen.
Ellen
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke

wir haben noch nie einen rehasitz bekommen
ich kann Dir daher nur raten, versuch möglichst eine Stiftung zu finden die das bezuschusst, denn die Dinger sind leider teuer.

Heisst das denn Kindersitz ?
Evtl mit anderen Namen würden sie es übernehmen ?

dagmar

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Inge
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BeitragVerfasst am: 07.06.2007, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

Widerspruch einlegen!
"Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Für nicht durch Satz 1 ausgeschlossene Hilfsmittel bleibt § 92 unberührt. Der Anspruch umfaßt auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch."
Quelle: http://www.bvmed.de/glossar/glossar/Hilfsmittel.html

Schwenkbarer Autositz als GKV-Hilfsmittel - Az: B 3 KR 19/03 R vom 16.09.2004
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.ns.....6f7f003de291?OpenDocument

Ein Autositz kann außerdem vom Arzt auch im Sinne einer Orthese verordnet werden! Dazu gibt es auch Gerichtsurteile (finde ich gerade nicht...)

Lass nicht locker - der Autositz ist ein Hilfsmittel und steht Euch zu, egal wie alt das Kind ist!
Und um die ganze Sache zu beschleunigen, soll der Arzt alle Therapien mit Hausbesuch verordnen, da Du Dein Kind ohne den Sitz nicht transportieren kannst ....

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Viele Grüße von Inge

* * * * *

"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt."
Bert Brecht

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silke66
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BeitragVerfasst am: 08.06.2007, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Ellen: genau das ist es was die KK meint....
@ Inge: wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Die Gerichtsurteile mit den Orthesen hatte mein Mann auch schon gefunden. Wollten nur noch ein paar Tage abwarten, ob der Sachbearbeiter uns noch das Gesetz zuschickt auf das er sich bezieht.... Die Therapien bekommt er in der Schule, das nutzt uns der verschriebene Hausbesuch nichts. Vielen Dank für die Links!
Viele Grüße
Silke

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Silke Jahrgang 66, Günter JG 58, Malte 93, Trisomie 10q, Epilepsie, Morbus Chron,PEG, Sohn 97, Tochter 02 und Sohn 04
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ritap
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BeitragVerfasst am: 09.06.2007, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt nicht so ganz mit dem Alter.
Wer 1,50m groß ist, braucht keinen Sitz mehr. Wer das nicht ist (und sei es mit 15 Jahren), der braucht einen Sitz oder eine Ausnahmegenehmigung.

Meine Kids waren beide mit 12 noch keine 1,50m, ich hab sie dann einfach auf dem normalen Kindersitz sitzen lassen. Diese Altersgrenze ist nur ewaiger Anhaltspunkt, ausschlaggebend sollte die Größe sein. Denn nur ab einer gewissen Körpergröße kann der normale Autogurt die Person im Crahsfalle halten, kleinere Menschen rutschen unten durch. So haben es mir mehrere Polizisten und auch der TÜV erklärt. ADAC sagt meines Wissens das gleiche.

Eine kleinwüchsige, erwachsene Bekannte (1,43m) hat eine Ausnahmegenehmigung, dass sie normal mitfahren kann. Ohne diese wäre sie bei einem Unfall nicht versichert.

Ich würd versuchen, einen Autositz aufgrund einer ähnlichen Begründung zu bekommen. Oder fordere die Kasse auf, Dir Alternativen zu erläutern. Da stehen die nämlich meistens mit nem dummen Gesicht da.
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ankaby
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BeitragVerfasst am: 09.06.2007, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dir auch nur raten einen Widerspruch zu schreiben.

Ich hatte bisher da keine Probleme ... Stephan wird 15 Jahre und hat im letzten Jahr den Carrot ohne weiteres genehmigt bekommen und jetzt haben wir zu 70% einen weiteren Sitz von der KK für den Schultransport genehmigt bekommen. Da müssen nur noch Kleinigkeiten mit dem Schulamt geklärt werden und dann bekommen wir eine Zweitversorgung.

_________________
Liebe Grüße Bianca und dicke Knuddelgrüße von Stephan und Lea Fabienne Smile
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silke66
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BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heute kam noch die entsprechende Gesetzesgrundlage, die wir angefordert hatten: die KK bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, was besagt, das Autofahren nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen gehört und somit der Autositz, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erforderlich ist, nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Lediglich für Kinder bis 12 sieht die Strassenverkehrsordnung vor, dass diese mit Rückhaltsystemen bei Autofahrten gesichert werden. Wir werden uns mal in die Materie einlesen und einen Widerspruch formulieren. Für Denkanstöße sind wir natürlich dankbar...!
Viele Grüße
Silke

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Ellert
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BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

silke66 hat folgendes geschrieben:
Heute kam noch die entsprechende Gesetzesgrundlage, die wir angefordert hatten: die KK bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, was besagt, das Autofahren nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen gehört und somit der Autositz, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erforderlich ist, nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt.
Silke


Aber die gesetzlichen Kassen zahlen doch die rehasitze
ich denke das machen nur die Privaten nicht ?
Ich hatte so ja auch argumentiert dass meiner Schulpflichtig wäre und den braucht aber auch da sagt die Private Kasse, dann soll das der Staat zahlen und die Eingliederungshilfe sagt, soll die Kasse zahlen.
Behindertenbeauftragte sagt
Dumm gelaufen - selber zahlen.

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Rita2
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BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silke,

das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Wenn Autofahren nicht zu den Grundbedürfnissen gehört, warum soll dann Kindern unter 12 ein Sitz zustehen. Wenn es kein Grundbedürfniss ist, ist doch egal was in der Strassenverkehrsordnung steht.
Wenn die Therapien alle in der Schule stattfinden, frag doch mal die Kasse wie die mit deinem Sohn zum Arzt kommen sollst.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Widerspruch

Gruß
Rita

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Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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