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SBA-Probleme/ "H"erst ab 2007?!
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Rachael
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BeitragVerfasst am: 03.09.2007, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe jetzt mal alles zu Eurem Widerspruchsverfahren zusammengeklebt.

VG Rachael

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Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken Very Happy, Felix (*6/2008).

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conni -irmgard
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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 18:23    Titel: Rückwirkendes H abgelehnt Antworten mit Zitat

Ja lange habe ich drauf gewartet, erst bekam ich ja nur G,Und B, dann habe ich Widerspruch eingelegt, dann bekamm ich H, aber nicht Rückwirkend , Bund G schon, so langes warten, heute kam eine Ablehnung, wir bekommen H und B und G ab Antragstellung, der alte SBA ist hiermit ungültig, ich könne nun klagenn, wenn ich will!!!! soll ich sagen was ich will, NICHTS mehr, hab echt die Schn....... volll so ein Theater, ich kann echt nciht mehr, das geht mir so langsam nur noch auf die nerven, dieses ganze hin und her, Ausserdem hätte ich kein Geld für einen Anwalt, bin im Moent sowieso finaziel nicht so gut drauf, wo soll denn da ein Anwalt bezahlt werden. Mein Mann sagte, ich kann doch froh sein das wir H und B un G haben ist doch egal. Ach ihr lieben, ich danke euch noch mals sehr für euer Mitgefühl , habe ja lang genug hier genervt, jetzt ist es vorbei. Liebe Grüsse
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 13.10.2007, 21:05    Titel: Re: Rückwirkendes H ABGELEHNT!!!!!! Antworten mit Zitat

Hallo Conni!

conni -irmgard hat folgendes geschrieben:
heute kam eine Ablehnung, wir bekommen H und B und G ab Antragstellung, der alte SBA ist hiermit ungültig, ich könne nun klagen, wenn ich will!!!! soll ich sagen was ich will, NICHTS mehr, hab echt die Schn....... volll


Dein Kind ist also erst seit dem Tag hilflos, an dem ihr den Antrag gestellt habt.... Das ist paradox!
Mit welcher Begründung haben die das abgelehnt und was hattest Du mit eingereicht (den Artikel, dass Autismus angeboren ist, ärztliche Berichte, aus denen hervorgeht, dass die Probleme schon vor dem Tag der Antragstellung bestanden, hast Du entsprechend begründet, warum du rückwirkend möchtest?) ?

Schon allein der Spruch "ich könne nun klagen, wenn ich will!!!!" wäre für mich genug Grund, es zu tun!
Das fasse ich nämlich so auf, dass sie genau wissen, dass sie das zu Unrecht abgelehnt haben, und dass sie hämisch grinsen, weil sie wissen, Du sowieso nicht klagen wirst.

Du gibst jetzt also auf und damit sich die mal wieder mit ihre Taktik durchgekommen .evil:

In § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung ist davon die Rede, dass eine rückwirkende Anerkennung möglich ist, wenn die Voraussetzungen dafür nachgewiesen werden. Schon alleine die Tatsache, dass ihr die Diagnose vor dem Tag der Antragsstellung bekommen habt (oder habt ihr am Tag der Diagnosestelltungleich beantragt?), widerspricht der Anerkennung erst ab Antragstellung, wenn das kein Nachweis ist, was dann?

Zitat:
Ausserdem hätte ich kein Geld für einen Anwalt, bin im Moent sowieso finaziel nicht so gut drauf, wo soll denn da ein Anwalt bezahlt werden
.

Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben und mit dem entsprechenden Wissen und Material müsste es auch ohne gehen.
Und wenn Ihr gewinnt, müssen die alle Kosten ersetzen. Die Klage selber beim Sozialgericht ist kostenlos.

Zitat:
Mein Mann sagte, ich kann doch froh sein das wir H und B und G haben ist doch egal.


Egal wäre es allenfalls dann, wenn ihr seit Geburt Eures Kindes null Steuern gezahlt hättet, und selbst dann hättet ihr evtl. Anspruch auf andere rückwirkende Nachteilsausgleiche.

Zitat:
Ach ihr lieben, ich danke euch noch mals sehr für euer Mitgefühl, habe ja lang genug hier genervt,


Ja, Du hast gewaltig genervt Wink , aber weißt Du, was mich am meisten nervt?

Ich habe trotz meiner Krankheit viel Zeit, Kraft und auch Nerven investiert, um Dir zu helfen, Eure Rechte durchzusetzen, habe auch zum 10. Mal die gleiche Frage geduldig beantwortet, Dich immer wieder ermutigt, nicht aufzugeben und nun tust Du es doch, obwohl Du weißt, dass Du ein Anrecht auf die rückwirkende Aberkennung hast......

Es ist Deine freie Entscheidung, jetzt aufzugeben, wer nicht will, der hat schon, aber eins kann ich Dir versichern, nimm es mir bitte nicht übel, aber ich glaube nicht, dass ich Dir wieder helfen werde, weil Du ja dann doch aufgibst und mir somit die Mühe schenken kann. Naja, immerhin ist das H für die Zukunft dabei herausgekommen, das ist besser als nichts.

Ein letzter Tipp, beschäftige Dich damit, denke darüber nach, Du hast einen Monat Zeit dafür und kannst es ggf. auch erstmal formlos machen und die Begründung nachreichen. Aber wahscheinlich wirst Du es eh nicht tun......

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....lage+sozialgericht#191751

Zwei Links geht leider nicht mehr.

Der zum Sozialgerichtsgesetz, hier ein anderer
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgg/gesamt.pdf (das ist Bundesrecht)

Die Broschüre "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" habe ich mit der erweiterten Google-Suche wiedergefunden.
http://www.personalrat.uni-frankfur.....ownloads/recht/rechte.pdf (2003 ist die aktuellste Ausgabe, die ich gefunden habe) klicke in beiden Links jeweils mal in der Kopfzeile auf "Suchen" und gib in Suchfenster das Wort "Klage" ein! (Musterklage in der Broschüre auf Seite 67)

Das wars, viel Glück, ich werde Dich jetzt auf meine Ignore-Liste setzen. Sorry , aber ich mag auch nicht mehr, ich gebe es auch auf. Das wird mir echt zu nervenaufreibend....

Ich hoffe, Du verstehst mich, es ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich weiß nicht, wie ich Dir anders klar machen soll, dass Du kämpfen solltest!

Eine Userin hat als Signatur einen sehr passenden Spruch: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."für Dich trifft wohl der zweite Satz zu...........

Nachdenkliche Grüße

Annette

PS: Frage mal BrittaF, sie hat gekämpft und Recht bekommen, und sie ist bei weitem nicht die Einzige.....

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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conni -irmgard
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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anette, ja ich möchte Dir natürlich von ganzem Herzen Danken, du hast echt viel getan für mich, (Pfleggeld, SBA) ich weiss es zu schätzen. Du bist was ganz besonderes, echt.Ich lasse es mir alles noch mal durch den Kopf gehen, war sehr durch den Wind.Ich bin im Moment echt so Kraftlos, man hat bei mir Knoten in der Schilddrüse festgestellt, zusätzlich habe ich eine Schilddrüsenentzündung und als wenn das noch nicht genug ist istmeine Schilddrüse um das 3 Fache vergrössert, das heisst ich werde um eine Op nicht herum kommen, ! Ja alles ist mir zuviel, aber wie du schon sagts , ich wäre dumm, wenn ich jetzt aufgäbe. Okay nehmen wir mal an, ich würde klagen und zwar ohne Anwalt, wenn ich dann verlier,muss ich doch alles bezahlen,oder? Ausserdem in welchem Gerricht wird das denn stattfinden,? Muss das Kind mit? Musss ich neue Gutachten haben? Vieleicht bist du ja so lieb ,und kannst mir noch mal was dazu schreiben, wenn nicht , kann ich dich auch gut verstehen. Ich danke dir nochmal, liebe traurige hilflose grüsse.....
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 14.10.2007, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny!

Ich kann es ja doch nicht lassen, noch mal zu antworten. Embarassed

conni -irmgard hat folgendes geschrieben:
Ich bin im Moment echt so Kraftlos, man hat bei mir Knoten in der Schilddrüse festgestellt, zusätzlich habe ich eine Schilddrüsenentzündung und als wenn das noch nicht genug ist istmeine Schilddrüse um das 3 Fache vergrössert, das heisst ich werde um eine Op nicht herum kommen, !


Das kann ich z.B. nicht wissen, woher auch? Aber jetzt kann ich auch nachvollziehen, warum Du psychisch so fertig bist, nicht nur wegen dem ganzen Behörden-Mist, Schilddrüsenerkrankungen führen oft zu Depressionen, es ist ein Symptom.

Und trotzdem wäre es dumm, jetzt aufzugeben, so sehr viel Aufwand ist es nicht, die Klage zu formulieren und ein Gerichtstermin ist auch machbar, das könnte genauso gut Dein Mann machen.
Unter Umständen kann eine rückwirkende Anerkennung mit H eine nicht unerhebliche Steuerrückzahlung bedeuten (je nachdem, was ihr gezahlt habt), + Zinsen und Zinseszinsen, bei uns waren es für 4 Jahre 8700 Euro....

Zitat:

wenn ich dann verlier,muss ich doch alles bezahlen,oder?


Nein, eben nicht! Bis auf einen eventuellen eigenen Anwalt, der wie gesagt nicht vorgeschrieben ist, ist eine Klage beim Sozialgericht kostenlos, allenfalls Briefporto und Fahrtkosten würden für Euch anfallen und da eine Verhandlung nicht in Timbuktu Wink stattfindet, dürften letztere nicht zum finanziellen Ruin führen. Deswegen ist dabei auch kein Risiko weiter, das H wieder aberkennen werden sie wohl kaum, ich habe noch nie davon gehört, das beim Widerspruch oder Klage jemanden wieder etwas weggenommen wurde.

Zitat:

Ausserdem in welchem Gerricht wird das denn stattfinden,?


Sozialgericht.
Musst mal selber gucken, welches zuständig ist.
http://www.deutschejustiz.de/dj_soz.html

Zitat:
Muss das Kind mit? Musss ich neue Gutachten haben?


Das weiß ich nicht, da müsstest Du die fragen, die das schon gemacht haben.
Aber da es lediglich um eine rückwirkende Anerkennung geht, fände ich es ziemlich seltsam, wenn neue Gutachten gefordert werden oder/und Felix da auch erscheinen muss, dann die können ja anhand dessen kaum beurteilen, ob Felix schon vor dem Tag der Antragstellung hilflos war, wie sollen sie das rückwirkend erkennen? Und dass der Autismus nicht plötzlich an dem Tag entstanden ist, an dem Du den Ausweis beantragt hast, ist wohl auch nicht abzustreiten.

Die Verfahrensweise bzw. der Ablauf steht inklusive Musterschreiben für eine Klage in den Links, die ich gepostet hatte, mehr kann ich nicht tun.

Du musst halt überlegen, ob es sich steuermäßig lohnt, das durchzuziehen, aber wenn ihr seit Felix Geburt Steuern gezahlt habt, die nicht nur 2,50 Euro Wink betragen, würde ich es tun.
Und dieser Spruch von wegen, dann klagen Sie doch, ist eine Frechheit und zeigt, dass die das ganz bewusst abgelehnt haben, obwohl Ihr Euren Anspruch klar begründet habt.

Liebe Grüße

Annette

PS: NRW mal wieder Rolling Eyes Vielleicht solltest Du die auf Brittas Fall verweisen, das war auch NRW und Britta hat sich beim Sozialminister beschwert. Und der hat geantwortet, ihr Fall sei ein bedauerlicher Einzelfall....

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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conni -irmgard
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BeitragVerfasst am: 15.10.2007, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Annette DANKE DIR, ich werde es machen, jetzt suche ich schon die ganze Zeit diese Britta, ihre ganzen Postings dazu kann ich nicht finden, weisst du wo ich sie finden kann, gaaaaaanz viele liebe grüsse von mir....
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 15.10.2007, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny!

conni -irmgard hat folgendes geschrieben:
ich werde es machen,




Zitat:
jetzt suche ich schon die ganze Zeit diese Britta, ihre ganzen Postings dazu kann ich nicht finden,


Oh Mann, musst Du durch den Wind sein...


Britta ist auch in der Mailingliste, hat dort oft über ihren Fall geschrieben, mit Sicherheit auch Dir geanwortet, sie zählt dort derzeit zu den aktivsten Mitgliedern. So aktiv, dass mein Spamfilter ihre Mails als Spam einsortiert.

Zitat:
Weisst du wo ich sie finden kann,


http://www.REHAkids.de/phpBB2/profi.....de=viewprofile&u=8190 und in der Malingliste.

Liebe Grüße

Annette

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conni -irmgard
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BeitragVerfasst am: 29.10.2007, 12:13    Titel: So, nun habe ich mir einen Anwalt genommen!!! Antworten mit Zitat

Boh, was für ein Mega Stress, alleine schaffe ich es niemals, deshalb habe ich mir jetzt einen Anwalt genommen.Ich hoffe das der mir weiterhelfen kann. Wie ihr ja wisst geht es ja um das Merkzeichen H Rückwirkend, sorry aber ich kann schon fast nicht mehr den Buchstaben H im Mund nehmen."GGGGRRRRR"ja am Mittwoch habe ich erstmal ein Beratungsgespräch, bin schon gespannt was der Anwalt dazu sagt Ob es sich lohnt zu klagen.Hoffentlich kann er mir auch sagen , wie teuer das ganze für mich sein wird( Honorrar)die Gehilfen sagte mir , das ein erstgespräch zwischen 50 und 190 Euro kosten kann*schluck*aber ich will es jetzt wissen, melde mich dann sofort wieder, und teile euch mit, was dabei herraus gekommen ist.ach ja und nochwas, wir haben, als wir dieses Jahr unsere Lohnsteuer gemacht haben, ,angegeben das wir einen SBA haben mit den Merkzeichen B und G Rückwirkend , da wusste ich ja noch net, das ich das H auch noch bekomme, ja auf jedenfall haben wir Rückwirkend vom Finanzamt schon Geld bekommen für Merkzeichen B und G, später bekammen wir ja den neuen Bescheid, das wir einen neuen SBA bekommen der aber erst ab März 07 gilt, muss ich etwa das ganze Geld zurückzahlen????????? die vom Versorgungsamt können ja nicht erst Rückwirkend gehnemmigen , und dann wieder nicht, PUH was verzwickt. Na ja wahrscheinlich geh ich euch auch schon auf die Nerven, mit meinen ganzen Sorgen. SORRy. verstehn könnte ich es. so bis Mittwoch , melde mich dann wieder, lg conni
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BrittaF
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BeitragVerfasst am: 30.10.2007, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conni,

ich drücke Dir die Daumen. Und Du weißt ja, mein Vorschlag mit dem Text raussuchen gilt noch. Nicht bange machen lassen.

Der Anwalt wird am Mittwoch sicher etwas Licht ins Dunkel bringen. Und es ist gut, dass Du Dir Hilfe geholt hast. Manchmal steht man einfach auf dem Schlauch.

Auch ich muss derzeit mit einem Fuß wieder in der Tür unserer Anwältin stehen, weil zwei Beklagte mal wieder mit Spaß Spielchen spielen. O Mann, das nervt!

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Liebe Grüße
Britta

Britta (11/64) mit F. (11/95 - Diagnose seit 12/05: HFA, LRS)

"Man muss nur jeden Nachteil zu einem Vorteil machen", sagt mein Mann. Recht hat er!
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