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Verfasst am: 02.05.2007, 10:06 Titel: SBA-Probleme/ "H"erst ab 2007?!
Hallo, ich hab für meinen Sohnemann einen SBA beantragt, hab ihn auch relativ schnell bekommen, 80% Merkzeichen g , rückwirkend bis zum ersten beweissbaren Untersuchungstermin , da war mein Sohn 1 Jahr alt, natürlich möchte ich Widerruf einlegen, und sammle viele Infos dazu. Habt ihr diesbezüglich Erfahrung?Oder Tipps ? Mein Sohn hat eine Tiefgreifende Entwicklungsstörrung , f (84,4 im Autistischen Berreich) , und nochwas, auf dem Ausweiss ist das Merkzeichen G gross gekennzeichnet, das B ist an einer anderen stelle, wie kanns? Auch steht da drauf , das er ab Antragstellung gültig ist, das war im März , aber hintendrauf steht kleingedruckt, das nachweissbar, euine Behinderung schon 2001 bestand? Ist das korrekt? wäre schön , wenn ihr den ein oder anderen tipp für mich hättet. lg und danke _________________ Conni,bj65 felix 2000asperger,hochbegabung,2fach oma
Dass das B vorne auf dem Ausweis steht, ist normal.
Was das Gültigkeitsdatum betrifft, würde ich die Anerkennung ab Geburt einfordern, autistische Störungen sind angeboren und entstehen nicht erst an dem Tag, wo man einen Ausweis beantragt.
Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
# Bei autistischen Syndromen sowie anderen emotionalen und psychosozialen Störungen mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist in der Regel Hilflosigkeit bis zum 16. Lebensjahr - in manchen Fällen auch darüber hinaus - anzunehmen.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Verfasst am: 05.05.2007, 11:16 Titel: Widerspruch eingelegt, wie lange dauert die Bearbeitung?
Hallo, ihr lieben, ich habe nun Widerspruch eingelegt, wir hatten ja den SBA 80 % Merkzeichen G bekommen, womit wir aber nicht einverstanden sind , denn ich möchte auch Merkzeichen H haben. Nehmen wir mal an, das sie uns einen neuen SBA ausstellen, muss ich den alten dann zurückschicken? Wie sieht denn so ein Schreiben aus, falls sie uns das Merkzeichen H anerkennen ?Und wie sieht es mit den Nachteilsausgleich beim Finanzamt aus, kann man das noch machen , auch wenn für dieses Jahr die Lohnsteuer schon bearbeitet worden ist?Ich werde darauf sicher später nochmals zurückkommen, falls wir das H bekommen. ich würde mich freuen , über den ein oder andern Tipp. danke euch sehr. Liebe Grüss aus Anholt conni _________________ Conni,bj65 felix 2000asperger,hochbegabung,2fach oma
also.. so viele Fragen auf einmal
Wenn ihr das Merkzeichen zugesprochen bekommt, dann bekommt ihr einen neuen SBA. Natürlich müsst ihr dann den anderen zurückschicken.
Das Schreiben, indem sie euch das Merkzeichen anerkennen, sah bei mir aus, als hätte ich den SBA neu gestellt. Das heißt, es wurde ein Schreiben mir zugeschickt, wo alle Merkzeichen noch mal aufgelistet und geschrieben wurde, warum mir diese zustehen.
Insgesamt kann es aber recht lange dauern. Das ist wohl -- je nach Sachbearbeiter und Versorgungsamt -- unterschiedlich. So habe ich gehört, dass einige nach 2 Wochen bereits einen neuen SBA bekommen haben (nach Widerspruch)... bei mir hat das Ganze ca. 1 1/4 Jahr gedauert.
Wegen der Lohnsteuer kann ich dir nicht weiterhelfen.. da fehlen mir die Erfahrungen.
Grüße,
Miriam
PS: Tipps: jede Woche dort anrufen und nach dem Bearbeitungsstatus fragen Es scheint zumindest bei einigen zu funktionieren, dass die sich so genervt fühlen, dass dein Anliegen eher bearbeitet wird
Viel Erfolg! _________________ M. SMA, bds. Taubheit (mit CIs versorgt);
L. urininkontinent;
J. Legasthenie, motorische Probleme
Verfasst am: 05.05.2007, 12:47 Titel: Re: Widerspruch eingelegt, wie lange dauert die Bearbeitung?
Hallo Conni!
conni -irmgard hat folgendes geschrieben:
denn ich möchte auch Merkzeichen H haben. Nehmen wir mal an, das sie uns einen neuen SBA ausstellen, muss ich den alten dann zurückschicken?
Dazu habe ich schon in der Mailingliste was geschrieben.
Zitat:
Und wie sieht es mit den Nachteilsausgleich beim Finanzamt aus, kann man das noch machen , auch wenn für dieses Jahr die Lohnsteuer schon bearbeitet worden ist?
Auch dazu hatte ich Dir schon Informationen per Mail geschickt, auch den Musterbrief für die Beantragung der Änderung der Steuerbescheide, ist jedenfalls in meinem Mailprogramm im Ordner "Gesendete Nachrichten".
Falls Du es nicht mehr findest: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=freibetr%E4ge#260162
Der Musterbrief:
Adresse und Tel. des Absenders
Finanzamt....
Steuernummer:....
Antrag auf rückwirkende Änderung der Steuerbescheide
für die Jahre ..... bis ...
Ort und Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserem Sohn ................., geb am ......................... besteht eine
schwere Behinderung, Diagnose .........................
Für ...... wurde vom Versorgungsamt ....................
rückwirkend ab ...... die Schwerbehinderung mit
einem GDB von .....% sowie den Merkzeichen ..........
anerkannt.
Ihm steht damit ein jährlicher Steuerfreibetrag von
3700 Euro zu. Ebenso hat er aufgrund des Merkzeichens H Anspruch auf den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro.
Da er kein eigenes Einkommen hat, können wir als Eltern diese Freibeträge geltend machen.
Wir beantragen deshalb die rückwirkende Änderung der
Steuerbescheide für die Jahre ... bis .. und bitten
um Erstattung des Betrages auf folgendes Konto:
Kontoinhaber
Name der Bank
Bankleitzahl
Kontonummer
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie Kopien der
betreffenden Steuerbescheide haben wir beigefügt.
Mit freundlichen Grüssen
Entsprechend ergänzen, die Beträge beziehen sich auf das H, wenn dassnicht vorliegt, sind sie deutliche niedriger, entsprechend des GdB.
Theoretisch könnte man noch außergewöhnliche Belastungen, z.B. Fahrtkosten und Gesundheitskosten geltend machen, aber es dürfte kaum möglich sein, sämtliche Belege der ganzen Jahre noch aufzutreiben, und ein gewisser Betrag gilt als zumutbar.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Verfasst am: 05.05.2007, 16:06 Titel:
Hallo Anette, Danke für deine immer sehr schnelle Information, ja ich weiss du hast mir schon so einiges zugeschickt, aber oft kann ich es nicht mehr wiederfinden, habs irgendwo abgespeichert, aber nun , und wenn ich dann grad Aktuell eine Frage hab, die mir auf der Zunge brennt, dann leg ich einfach los. Es ist soviel im Moment, Pflegegeld, widersprüche, SBA , da soll mal einer durchblicken. Dir nochmals recht recht lieben Dank, ohne deine tolle Hilfe ,ohne deinen tollen Tipps wäre ich noch längst nicht soweit. RESPEKT!!!!!!!!! liebe grüsse von conn _________________ Conni,bj65 felix 2000asperger,hochbegabung,2fach oma
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Verfasst am: 29.07.2007, 22:10 Titel: Warum dauert das so lange? (SBA-WIDERSPRUCH)
Hallo, ihr alle, im april habe ich den ScHwerbehindertenausweiss fuer Felix bekommen, 80% G und B annerkannt ab 2001 , Felix ist von 2000 , ich hab sofort widerspruch eingelegt,denn ich m;chte auch das h haben ausserdem rueckwirkend ab geburt und warte seitdem, ist das normalsollte ich da mal anrufen und nachfragen, oder sollte ich es lassen und gedult haben, wie ist denn so eure erfahrung, klappt das meistens mit dem widerspruch vielecht kann mir der eine oder andere ja sagen was er fuer erfahrung gemacht hat. danke sehr lg _________________ Conni,bj65 felix 2000asperger,hochbegabung,2fach oma
also ich kann dir nur raten in Abständen immer mal anzurufen.
Wir haben auf die Erstaustellung des SBA fast ein ganzes Jahr gewartet. Bei uns lag es am Arzt - er hat die Arztbriefe einfach nicht fertig bekommen.
Bei uns läuft zur Zeit der Änderungsantrag und ich auch sehr gespannt, wie lange es diesmal braucht.
Wünsch Euch viel Glück und Geduld
LG Claudia _________________ Claudia (03/80) und Wini (08/74) mit Lukas (08/03) gesund und Jakob (02/05) komplexe Entwicklungsverzögerung, Mikrozephalus, Balkenhypoplasie, PEG, Epilepsie
Wenn Du innerhalb von drei Monaten keinen Bescheid bekommen hast, kannst du Untätigkeitsklage erheben (beim Erstantrag sind das 6 Monate). Vermutlich reicht es schon, denen das anzukündigen.
annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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