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Wie lange muss ein Integrationskind tägl.in den Kiga?
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silviasoskic
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 23:21    Titel: Wie lange muss ein Integrationskind tägl.in den Kiga? Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Sohn ist im Kiga,als Integrationskind und momentan geht er nur morgens hin. D.h.Ich bring ihn zwischen 8 und 9 hin und hol ihn um 12 wieder ab.
Anfangs war ausgemacht das er nach einer Eingewöhnungszeit ganztags geht, Nach 2 Monaten sprach mich die Leiterin an,J-P braucht ja immer noch eine Erzieherin für sich alleine und ob wir noch etwas warten könnten mit der Ganztagsbetr. Ich hab zugestimmt bis März,weil ich mir dann unbedingt etwas ,sprich Arbeit ,suchen müsste.
Inzwischen gibt es eine neue Leitung und die sagt sie könnte J-P nicht ganztags nehmen weil immer noch so umtriebig sei und sie so wenig Personal habe.
Ich leb inzwischen von HartzIV.
Meine Frage ist nun müssen Kindergärten,welche einer Integration zustimmen
gewährleisten das die Kinder mindestens 6Std. da sein können?
Und wo steht das?

Danke,schon im Vorfeld
Liebe Grüsse
Silvia
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Angelika1965
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silvia,

das Problem habe ich auch. Mein Sohn (5, Asberger Syndrom) geht auch nur von 8 - 12 Uhr in den Kiga. Ich würde auch gerne, dass er wenigstens bis um 14 Uhr einen Platz bekommt. Bin aber bisher auch nur vertröstet worden.

Suche auch Arbeit im Moment, was in der Zeit kaum zu bewältigen ist. Zumal unser Kiga noch ca. 2,5 Kilometer entfernt ist. Jeden Morgen muss ich ihn mit dem Fahrrad dahinziehen (er sitzt noch im Anhänger). Bis ich wieder zu Hause bin, ist es auch manchmal schon 9 oder 9:30 Uhr. Um halb 12 muss ich ja schon wieder los. Macht alles in allem ungefähr vielleicht 3 Stunden am Tag, die ich zur Verfügung habe, mir Arbeit zu suchen.

Es ist ein Teufelskreis. Wer keine Arbeit hat, bekommt nur einen Platz von 8 - 12 Uhr. Wurde mir immer gesagt.

Mich interessiert das Ganze auch mal. Nähere Infos habe ich leider nicht.

Gruß Geli
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andreadv
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BeitragVerfasst am: 26.04.2007, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
also ich weiß leider nicht ganz genau wie das rechtlich ausssieht, aber als Emily damals in den Kindergarten kam, mussten wir einen Ganztagsplatz nehmen, wir hatten gar keine Wahl. Diese Auflage kam vom Landschaftsverband der die Mehrkosten für den I-Platz übernimmt und sagt, das ein Kind dann auch mind. 6 Std (glaub ich) in der Einrichtung sein soll, damit es die nötigen Förderungen etc erhalten kann. Unser Kindergarten ist aber auch eine Schwerpunkteinrichtung, d.h. pro Gruppe 15 Kinder, 5 mit und 10 ohne Behinderung. Ich weiß nicht so genau ob es da Unterschiede gibt zu Einzelintegrationen im Regelkindergarten. Aber vielleicht findet sich da ja noch jemand, der sich besser auskennt.

@Sylvia: wenn dir ein Ganztagsplatz zugesagt wurde, kann doch die neue Leitung diesen nicht einfach zurückziehen, der Kindergarten wusste doch wohl worauf er sich einlässt und der I-Platz bedeutet doch auch extra Personal, oder nicht? Ist dein Sohn denn das einzige I-Kind oder gibt es noch mehr und wie läuft es denn bei denen?

Ich hoffe das es mit dem Ganztagsplatz noch klappt bei euch, hat unserer Emily auch gut getan, gerade auch was das Essen angeht. Ich hoffe daß das nächstes Jahr bei Kelly auch so sein wird.
Alles Gute

Lieben Gruß Andrea

_________________
Andrea mit Emily (geb.99) Cri-du-chat-Syndrom und Kelly (geb.05) Behinderung ohne Diagnose
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silviasoskic
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BeitragVerfasst am: 26.04.2007, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ Andrea
J-P ist das einzige Integrationskind in dem Kiga,und die Integrationskraft ist nur für 15
Wochenstd. da.
Nicht nur das ich wieder arbeiten müsste,auch für meinen Sohn ,wäre es wichtig am Mittagessen u.s.w. teilzunehmen,zumal da weniger Kinder da sind .
Das im Integrationskindergarten 6 Std. Pflicht sind,weiss ich ,da dort ja auch die ganzenTherapien stattfinden.
@ Geli lass dir doch wenigstens eine Ganztags zusage geben für den Fall das du Arbeit findest,somit kannst du dir wenigstens Arbeit suchen.Hat bei meiner Nichte auch geklappt denn die haben auch die Kinder von arbeitenen Eltern genommen.
Liebe Grüsse
Silvia

_________________
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Silvia (1965)& Julius-Paul(2003)Leichte Inteligenzminderung, Sprachbehinderung .......
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AngelikaB
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BeitragVerfasst am: 26.04.2007, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
Jonna konnte auch bis 14.00 h in den Kindergarten, weil der I-Platz so vom Landkreis bezahlt wurde. Ich glaube sogar, dass es mindestens 6 Std. am Tag sein müssen für einen I-Platz.
Ich würde beim Kostenträger anfragen, für wieviel Stunden sie zahlen.
Gruß, Angelika.
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erihatti
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BeitragVerfasst am: 26.04.2007, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
meine Tochter geht ab September in eine I-Krippe und die Kernzeiten betragen 5 Stunden. Sie bekommt auch dort ihr Mittagessen. Das bedeutet, dass ich sie um 8 dorthinbringen muss, Johann, mein Sohn in den anderen KiGa bringen.
Johann bekommt kein Essen im KiGa und ich wollte eigentlich vermeiden, dass sie dort essen müssen. Ich sehe es einfach nicht ein, dass ich für Essen bezahlen muss, wenn ich sowieso Zuhause bin und selber kochen kann.
Also wird es so aussehen, dass ich Johann um 12:30 abhole und uns dann 30 minuten irgendwo rumtreiben müssen, bis wir Annika abholen können, weil die I-Krippe 3 minuten entfernt ist, aber wir sie nicht früher abholen dürfen...
Erika

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Erika mit Annika: mikrodeletionsyndrom 17q21.31 mit allem, was dazu gehört: hypotonie, partielle Polymikrogyrie, Urachusfistel (operiert), Epilepsie (gut eingestellt), Mitralklappenprolaps, Entwicklungs- und Sprachentwicklungsverzögerung, Dyspraxie, uvm! unser Blog: http://annibutterfly.blogspot.com/
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 26.04.2007, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Iris ist auch in einer HPI-Gruppe, doch Therapien bekommt sie deshalb nicht. - In D gibt es im öffentlichen Kindergarten Therapien? Was müßt ihr dafür bezahlen?
Sie hat keine extra Stützkraft und darf jeden Tag ab 8 Uhr (bis 8.30) kommen und zwischen 11.30 - 11.45 bleiben.

Nur Mütter die eine Berufstätigkeit am Nachmittag vorweisen können, dürfen an diesen Tagen ihre Kinder in den Kindergarten geben!

Es gibt doch einige Unterschiede!

Silvia & Iris

_________________
Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
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svent
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BeitragVerfasst am: 29.04.2007, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei uns mußte Sven mindestens 6 Stunden im Kindergarten bleiben. So wird es vom Landschaftsverband bezahlt.

Liebe Grüße Siggi

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Tochter *1997 Neurodermitis, Lactoseintolleranz,Wahrnehmungsstörung, Angstzustände

Sohn*2000 ADHS, Wahrnehmungsstörung, Lebendsmittelallergie
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manuelamartina
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BeitragVerfasst am: 29.04.2007, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Angelo muß bis 9.00 in der Gruppe sein und bleibt dort bis 13.30 er ißt Mittags in der Gruppe mir werden 6 std.bezahlt wegen seinem Therapiebedarf!

_________________
Liebe,Glaube,Hoffnung!/Manuela 07.66,(Matthi "86"gesund,Andree"93"Epelepsie,Angelo"03"Komplexe Hirnfehlbildung mit Multiplen Zysten seit Okt.08 Pro Guv-Shunt
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BeitragVerfasst am: 30.04.2007, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Manuela,

kannst du ihn schon ab 7.30 hinbringen? - Dann kämst du auf 6 Stunden! - Was bkommt denn Angelo für Therapien?

Bj. 66 - Wie ist das gemeint? - Bist du im letzten Quartal geschlüpft, dann kann das hinhauen, dass das Jahr der Erzeugung im Jahr der Erstzulassung war Embarassed

Silvia & Iris

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Silvia
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Peter *03/2006, AVWS, SEV
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